8.1 Besondere Zahlungsmethoden
Auf bestimmten eBay-Webseiten in der EU oder UK können Käufer besondere Zahlungsmethoden
wie Lastschrift, Kauf auf Rechnung oder Ratenzahlung (“Besondere Zahlungsmethoden”)
wählen, um den Kaufpreis für einen Artikel zu bezahlen, die sie von Ihnen gekauft haben. Die
Besonderen Zahlungsmethoden werden den Käufern von unseren integrierten Zahlungspartnern
(“Zahlungspartner”) angeboten und erfordern die Abtretung Ihres Kaufpreisanspruchs gegen
den Käufer an uns. Eine Übersicht über die besonderen Zahlungsmethoden, die jeweiligen
eBay Webseiten, auf denen sie angeboten werden, und die Zahlungspartner-Bedingungen finden Sie hier.
Sofern Ihr jeweiliger Käufer im Zusammenhang mit einem über die eBay-Dienste geschlossenen
Kaufvertrag („Kaufvertrag“) eine der Besonderen Zahlungsmethoden wählt, erwerben wir
als die Zuständige Zahlungsdienstleistungsgesellschaft (siehe Teil I,
Abschnitt 2) Ihre
Ansprüche auf den jeweiligen Kaufpreis gegenüber Ihren Käufern einschließlich
aller Nebenrechte und wird diese an unseren Acquirer, zum Beispiel Adyen N.V.,
(“Acquirer“) verkaufen und abtreten. Der Acquirer wird sodann die gekauften Ansprüche
an den jeweiligen Zahlungspartner verkaufen und abtreten, der entsprechend den nachstehenden
Regelungen das Risiko eines Zahlungsausfalls übernimmt. Diese Struktur wird nachstehend als
„Abtretungskette“ bezeichnet. Entsprechend leisten Käufer, die eine Besondere
Zahlungsmethode nutzen, ihre Zahlungen an den jeweiligen Zahlungspartner, der diese Zahlungen
über unseren Acquirer an uns weiterleitet, sodass wir die besagten Zahlungen gemäß den
vorliegenden Zahlungsabwicklungsbedingungen verarbeiten und an Sie auszahlen.
Sie sind verpflichtet, mit jedem Käufer die für die jeweilige Besondere Zahlungsmethode
geltenden Bedingungen des
Zahlungspartners einschließlich der Datenschutzinformation des Zahlungspartners
(“Zahlungspartner-Bedingungen”) zu vereinbaren. Sie stimmen hiermit zu und akzeptieren,
dass die jeweiligen Zahlungspartner-Bedingungen wesentlicher Bestandteil eines jeden zwischen Ihnen
und dem Käufer abgeschlossenen Kaufvertrags werden, bei dem der Käufer eine Besondere
Zahlungsmethode nutzt. Sie weisen eBay und die Zahlungspartner hiermit an, die
Zahlungspartner-Bedingungen in die Kaufabwicklung zu integrieren und sie dem Käufer in Ihrem
Namen zur Verfügung zu stellen.
Weder die Zahlungspartner noch der Acquirer sind Partei dieser Zahlungsabwicklungsbedingungen oder
einer sonstigen Vereinbarung zwischen Ihnen und der Zuständigen
Zahlungsdienstleistungsgesellschaft, eBay, dem Käufer oder einem Dritten und werden durch diese
nicht verpflichtet.
8.2 Ankauf und Abtretung der Verkäufer-Forderungen
Sie stimmen zu, dass jede Forderung gegenüber Ihrem jeweiligen Käufer im Zusammenhang mit
einem Kaufvertrag, bei dem Ihr Käufer eine Besondere Zahlungsmethode gewählt hat (gemeinsam
als die „Verkäufer-Forderungen” und jeweils einzeln als
„Verkäufer-Forderung” bezeichnet), uns automatisch nach Abschluss eines jeden
Kaufvertrags zum Kauf angeboten wird. Wir werden Ihr Angebot entweder durch Einleitung des
Zahlungsvorgangs annehmen oder Ihr Angebot ablehnen. Mit dem Angebot und der Annahme des Angebots
kommt zwischen Ihnen und uns ein Forderungskaufvertrag („Einzelforderungskaufvertrag”)
bezüglich der betreffenden Verkäufer-Forderung zustande, die gemäß den Regelungen
in diesem Abschnitt 8 angekauft wird (nachfolgend „gekaufte Forderung”).
Sie treten hiermit vorbehaltlich des Abschlusses eines Einzelforderungskaufvertrags alle Ihre
gegenwärtig bestehenden und zukünftig entstehenden Verkäufer-Forderungen
einschließlich aller Nebenrechte (wie etwa Rechte auf Besicherungen, Recht zur Inanspruchnahme
von Versicherungen wegen Transportschäden und Mängeln, Widerrufs- oder Rücktrittsrechte
oder sonstige Ansprüche gegenüber Dritten im Hinblick auf die betreffende
Verkäufer-Forderung) an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an.
Bei Abschluss eines Einzelforderungskaufvertrags bekräftigen Sie und wir die Abtretung der
jeweiligen Forderung, die durch die Transaktions-ID im Kauf-Angebot identifiziert wird, wobei das
Kauf-Angebot ein Angebot zur Abtretung der jeweiligen Forderung von Ihnen an uns und die Annahme des
Kauf-Angebots eine Annahme dieses Angebots durch uns darstellt.
Bei Zweifeln hinsichtlich der Gültigkeit der Abtretung von Verkäufer-Forderungen, die
weitere Erklärungen oder Maßnahmen Ihrerseits erforderlich machen, werden Sie auf unser
Verlangen die besagte Erklärung abgeben oder die besagte Maßnahme ergreifen.
Sie ermächtigen uns unwiderruflich und gewähren das Recht zur Unterbevollmächtigung,
dem betreffenden Käufer die Abtretung der Verkäufer-Forderung mitzuteilen und nicht
abtretbare Rechte wie etwa vertragliche Rechte im Zusammenhang mit den Verkäufer-Forderungen im
eigenen Namen auszuüben.
8.3 Zahlungsausfallrisiko
Sofern es sich nicht um eine mangelhafte Forderung gemäß Ziffer 8.5 handelt, tragen wir
das Risiko der ganzen oder teilweisen Nichteinbringlichkeit der gekauften Forderungen vom jeweiligen
Käufer, insbesondere auf Grund der Insolvenz des Käufers. Wir zahlen den Kaufpreis
(abzüglich der vereinbarten Gebühren und Auslagen) für die betreffende gekaufte
Forderung unabhängig davon, ob eine Durchsetzung der gekauften Forderung beabsichtigt ist.
Die Einziehung und die Durchsetzung der gekauften Forderungen obliegt uns. In dieser Hinsicht tragen
wir sämtliche Kosten. Wir werden die wirtschaftlichen Risiken der in dieser Ziffer
übernommenen Pflichten an den Acquirer und damit über die Abtretungskette an den
Zahlungspartner übertragen.
8.4 Zusicherungen und Gewährleistungen
Mit jedem Abschluss eines Einzelforderungskaufvertrags sichern Sie uns gegenüber zu und
gewährleisten, dass:
- die gekaufte Forderung besteht und wirksam an uns abgetreten und gegenüber dem Käufer
durchsetzbar ist;
- Ihr Eigentum an der gekauften Forderung nicht mit Rechten Dritter belastet ist und dass Sie zu
deren Abtretung und Übertragung berechtigt sind, und dass die gekaufte Forderung noch nicht an
Dritte abgetreten oder übertragen worden ist; und
- Sie den/die jeweiligen Artikel dem betreffenden Käufer vollständig, rechtzeitig und
entsprechend den Bestimmungen des mit dem betreffenden Käufer bestehenden Kaufvertrags
versenden, liefern oder bereitstellen werden, damit der jeweilige Käufer keine Rechte oder
Ansprüche auf Einbehalt, Aufrechnung, Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder
Schadenersatz geltend machen kann.
Jede dieser von Ihnen abgegebenen Zusicherungen und Gewährleistungen wird von uns an den
Acquirer (und vom Acquirer an die Zahlungspartner) entsprechend der Abtretungskette ebenso abgegeben.
8.5 Rückabtretung von gekauften Forderungen an Sie/Streitfälle
Erfüllt die betreffende gekaufte Forderung eines der nachstehenden Kriterien (nachfolgend
„mangelhafte Forderung”):
- der Käufer tritt vom Kaufvertrag auf der Grundlage eines zwingend bestehenden
Rücktrittsrechts oder eines von Ihnen freiwillig gewährten Rückgaberechts für
den gekauften Artikel zurück;
- Sie erbringen - bei Eröffnung eines Käuferschutzfalls oder eines Zahlungsstreitfalls,
insbesondere im Falle eines Widerspruchs durch den Käufer gegen eine gekaufte Forderung - nicht
gemäß dem Grundsatz zum Verkäuferschutz den von eBay Sarl verlangten gültigen
Nachweis über den Versand oder die Lieferung oder die sonstige ordnungsgemäß an den
Käufer erbrachte Leistung;
- Sie verletzen eine der in Ziffer 8.4 geleisteten Zusicherungen und Gewährleistungen
bezüglich der gekauften Forderung;
oder leisten Sie einem Käufer aus einem anderen Grund für eine gekaufte Forderung eine
Rückzahlung („zurückgezahlte Forderung“) und beschließt der Acquirer aus
diesem Grund, das Recht zur Rückübertragung der betreffenden
mangelhaften/zurückgezahlten Forderung an uns auszuüben, sind wir berechtigt, die
mangelhafte/zurückgezahlte Forderung an Sie zurück zu übertragen.
Unter der aufschiebenden Bedingung, dass wir Sie über die Rückzahlung an den Käufer in
Bezug auf eine mangelhafte/zurückgezahlte Forderung unterrichten (“Mitteilung über die
Rückabtretung"), treten wir hiermit alle gegenwärtig bestehenden und zukünftig
entstehenden mangelhaften/zurückgezahlten Forderungen an Sie ab; Sie nehmen hiermit die Abtretung
von allen gegenwärtig bestehenden und zukünftig entstehenden
mangelhaften/zurückgezahlten Forderungen an. Sie sind verpflichtet, unverzüglich einen
für die mangelhafte/zurückgezahlte Forderung erhaltenen Kaufpreis zurückzuzahlen,
nachdem wir Ihnen die betreffende Mitteilung über die Rückabtretung gemacht haben. Wir sind
berechtigt, diesen Anspruch auf Zahlung mit sonstigen Zahlungen aufzurechnen, die wir an Sie zu
leisten verpflichtet sind.
8.6 Informations- und Mitwirkungspflichten / Allgemeine Bestimmungen
Sie sichern hiermit zu, uns sofort nach Kenntniserlangung von Folgendem zu informieren: (i) jeglicher
Verletzung einer in Ziffer 8.4 geleisteten Zusicherung und Gewährleistung bezüglich einer
gekauften Forderung oder (ii) einem sonstigen Ereignis, das die Verwertung der gekauften Forderungen
wesentlich beeinträchtigen oder gefährden kann oder Ihre Solvenz wesentlich verändern
könnte oder, sofern Ihnen dies bekannt wird, das die Wahrscheinlichkeit der Bezahlung der
gekauften Forderungen durch den Käufer wesentlich verändern könnte.
Sofern Sie von einem Käufer direkte Zahlungen auf die gekaufte Forderung erhalten, haben Sie
diese erhaltenen Zahlungen zurückzuweisen und sie dem Käufer zurück zu erstatten und
dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen, dass die Zahlung an den jeweiligen Zahlungspartner zu leisten
ist. Sie sind verpflichtet, uns über zurückgewiesene Zahlungen auf die gekauften Forderungen
zu informieren.
Auf Aufforderung haben Sie uns, dem Acquirer und/oder den Zahlungspartnern sämtliche
Informationen, Unterlagen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung
und die Durchsetzung der gekauften Forderungen notwendig oder zweckdienlich sind.