6.1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
6.1.1 RatePAY GmbH („RatePAY“) ist ein unter der laufenden Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stehendes und von dieser zugelassenes Zahlungsinstitut. RatePAY bietet individuelle Lösungen im Bereich der Online-Zahlung für
eine Vielfalt von Online-Einzelhändlern und Anbietern von Online-Plattformen, die dem Online-Einzelhandel und Privatverkäufern einen Online-Marktplatz für den Verkauf von deren Produkten bieten. Als Teil dieser Lösungen bietet RatePAY Zahlungsverfahren zur
Integration in die eBay-Dienste an. Die von RatePAY angebotenen Zahlungsverfahren („das/die RP-Zahlungsverfahren“) umfassen grundsätzlich Zahlungen auf Rechnung und Zahlungen im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens, wie diese derzeit in Deutschland,
Österreich, der Schweiz und in den Niederlanden und allen weiteren in Ziffer 6.4.2 definierten Zugelassenen Rechtsordnungen angeboten werden. Ihre Käufer, die Artikel über die eBay-Dienste kaufen, können das/die derzeit verfügbaren, von eBay
angebotenen RP-Zahlungsverfahren zur Begleichung Ihrer Kaufpreisforderung nutzen.
6.1.2 eBay Sarl ermöglicht die Durchführung von Zahlungen der Käufer an Sie über die eBay-Dienste und erbringt Ihnen gegenüber lizensierte Zahlungsdienstleistungen auf der Grundlage der vorliegenden Zahlungsabwicklungsbedingungen.
6.1.3 Adyen N.V. („Adyen“) stellt der eBay Sarl im eigenen Namen in Zusammenarbeit mit RatePAY das/die RP-Zahlungsverfahren zur Integration in die eBay-Dienste zur Verfügung.
6.1.4 Um das/die RP-Zahlungsverfahren zu nutzen, erwirbt eBay Sarl Ihre Ansprüche auf den jeweiligen Kaufpreis gegenüber Ihren Käufern, die sich bei ihrer Nutzung der eBay-Dienste für das/die RP-Zahlungsverfahren entschieden haben. eBay Sarl wird sodann
die erworbenen Ansprüche gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die RP-Zahlungsverfahren an Adyen verkaufen und abtreten. Adyen wird die gekauften Ansprüche wiederum an RatePAY verkaufen und abtreten.
RatePAY übernimmt daraufhin entsprechend den nachstehenden Regelungen das Risiko eines Zahlungsausfalls für die gekauften Ansprüche. Diese Struktur wird nachstehend als „Abtretungskette“ bezeichnet.
6.1.5 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die RP-Zahlungsverfahren gelten für Sie im Hinblick auf Ihre Nutzung des/der RP-Zahlungsverfahren(s) bei Ihrer Nutzung der eBay-Dienste.
6.1.6 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die RP-Zahlungsverfahren gelten zusätzlich zu den sonstigen, zwischen Ihnen und eBay Sarl in den vorliegenden Zahlungsabwicklungsbedingungen vereinbarten Bestimmungen. Im Falle eines
Widerspruchs haben die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die RP-Zahlungsverfahren Vorrang vor den besagten sonstigen, zwischen Ihnen und eBay Sarl in den Zahlungsabwicklungsbedingungen vereinbarten Bestimmungen.
6.1.7 Weder RatePAY noch Adyen sind Partei der Zahlungsabwicklungsbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen Ihnen und eBay Sarl, eBay, dem Käufer oder einem Dritten und werden durch diese nicht verpflichtet.
6.2. Integration der RatePAY Zahlungsbedingungen und der RatePAY Datenschutzerklärung
Sie sind verpflichtet, mit jedem Käufer die Zahlungsbedingungen von RatePAY („RP-Zahlungsbedingungen”) und die Datenschutzerklärung von RatePAY („RP-DSE”) für die Nutzung des/der RP-Zahlungsverfahren(s) durch den Käufer zu
vereinbaren, die online unter https://www.ratepay.com/legal-payment-terms/ (RP-Zahlungsbedingungen) bzw.
https://www.ratepay.com/legal-marketplace-dataprivacy/ (RP-DSE) verfügbar sind. Sie stimmen hiermit zu und akzeptieren, dass die RP-Zahlungsbedingungen und die RP-DSE für die Nutzung von
RP-Zahlungsverfahren durch den Käufer wesentlicher Bestandteil eines jeden zwischen Ihnen und dem Käufer unter Nutzung der eBay-Dienste abgeschlossenen Kaufvertrags („eBay-Kaufvertrag”) werden. Sie stimmen hiermit zu, dass eBay Sarl die
RP-Zahlungsbedingungen und die RP-DSE in die Kaufabwicklung für das/die RP-Zahlungsverfahren(s) implementiert und weisen eBay Sarl hiermit an, dem Käufer die RP-Zahlungsbedingungen und die RP-DSE in Ihrem Namen zur Verfügung zu stellen.
6.3. Keine Anwendung bestimmter Zahlungsdienstevorschriften auf gewerbliche Verkäufer
Sofern Sie als gewerblicher Verkäufer handeln, stimmen Sie hiermit zu, dass § 675f (5) S. 2 BGB (Gebühren für Zahlungsdienste), § 675g BGB (Änderung des Zahlungsdiensterahmenvertrags), § 675h BGB (Ordentliche Kündigung eines
Zahlungsdiensterahmenvertrags), § 675y BGB (Haftung der Zahlungsdienstleister bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrag; Nachforschungspflicht), § 675z BGB (Sonstige Ansprüche bei nicht erfolgter,
fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags oder bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang) und § 676 BGB (Nachweis der Ausführung von Zahlungsvorgängen) auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
RP-Zahlungsverfahren keine Anwendung finden.
6.4. Ankauf Ihrer Forderungen durch eBay Sarl
6.4.1 Sie gestatten hiermit eBay Sarl, Ihre Forderungen aus eBay-Kaufverträgen an RatePAY (über Adyen) zur Genehmigung des Ankaufs einzureichen („Ankaufsmitteilung”). RatePAY wird nach Erhalt der Ankaufsmitteilung (über eBay Sarl und Adyen) die
angebotenen Forderungen im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit der Begleichung durch den Käufer der betreffenden, angebotenen Forderung bewerten und wird (über Adyen und eBay Sarl) eine Antwort übermitteln, aus der hervorgeht, ob die Forderung zum Ankauf
angenommen („Mitteilung über positive Bewertung ”) oder abgelehnt („Mitteilung über negative Bewertung ”) wird.
6.4.2 Sie sind verpflichtet, eBay Sarl alle Forderungen im Zusammenhang mit dem/den RP-Zahlungsverfahren gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die RP-Zahlungsverfahren anzubieten, die die folgenden Kriterien erfüllen:
- Es handelt sich bei der Forderung um Ihre Forderung gegenüber Ihrem jeweiligen Käufer im Zusammenhang mit dem eBay-Kaufvertrag, für die der Käufer eines der RP-Zahlungsverfahren gewählt hat;
- Es liegt eine Mitteilung über eine positive Bewertung der betreffenden Forderung vor;
- Die Forderung ist in (i) EUR oder CHF oder (ii) einer anderen, von RatePAY unterstützten Währung entstanden; und
- Die Forderung unterliegt (i) den Gesetzen Deutschlands, Österreichs, der Schweiz oder der Niederlande oder (ii) einer anderen, von RatePAY unterstützten Rechtsordnung (nachfolgend als die „Zugelassenen Rechtsordnungen“ bezeichnet).
(gemeinsam als die „Verkäufer-Forderungen” und jeweils einzeln als „Verkäufer-Forderung” bezeichnet).
6.4.3 Indem Sie die Zahlungsabwicklungsbedingungen akzeptieren, was zur Implementierung des/der RP-Zahlungsverfahren(s) in die von Ihnen im Rahmen der eBay-Dienste eingestellten Artikelbeschreibungen führt, bieten Sie jede Verkäufer-Forderung automatisch eBay
Sarl nach Abschluss eines jeden eBay-Kaufvertrags, für den der Käufer eines der RP-Zahlungsverfahren ausgewählt hat, zum Kauf an (nachfolgend „Forderungskauf-Angebot”). eBay Sarl wird eine entsprechende Nachricht an Adyen übermitteln (und
Adyen an RatePAY), in der der Abschluss des eBay-Kaufvertrags mitgeteilt und das Angebot seitens eBay Sarl an Adyen zum Kauf der entsprechenden Verkäufer-Forderung unterbreitet wird. Je nach der Antwort von Adyen auf das von eBay Sarl unterbreitete Forderungskauf-Angebot
wird eBay Sarl entweder durch Einleitung des Zahlungsvorgangs Ihr Forderungskauf-Angebot annehmen (nachfolgend „Annahme des Forderungskauf-Angebots”) oder Ihr Forderungskauf-Angebot ablehnen. Mit dem Forderungskauf-Angebot und der Annahme des
Forderungskauf-Angebots kommt zwischen Ihnen und eBay Sarl ein Forderungskaufvertrag („Einzelforderungskaufvertrag”) bezüglich der betreffenden Verkäufer-Forderung einschließlich der (nachstehend definierten) Nebenrechte zustande, die
gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die RP-Zahlungsverfahren gekauft wird (nachfolgend „gekaufte Forderung”). Sofern bei eBay Sarl eine Ablehnung des unterbreiteten Forderungskauf-Angebots seitens Adyen eingeht, wird
eBay Sarl das übermittelte Forderungskauf-Angebot ablehnen und der Einzelforderungskaufvertrag bezüglich der betreffenden Verkäufer-Forderung kommt nicht zustande. Ein abgelehntes Forderungskauf-Angebot kann erneut eingereicht werden, indem das in dieser Ziffer
6.4.3 beschriebene Verfahren erneut durchgeführt wird.
6.5. Abtretung von Forderungen
6.5.1 Vorbehaltlich der in nachstehender Ziffer 6.5.3 geregelten aufschiebenden Bedingung treten Sie alle Ihre gegenwärtig bestehenden und zukünftig entstehenden Verkäufer-Forderungen einschließlich aller (nachstehend definierten) Nebenrechte an eBay Sarl
ab; eBay Sarl nimmt die Abtretung hiermit an.
6.5.2 „Nebenrechte“ bezeichnet, jeweils im Hinblick auf die betreffende Verkäufer-Forderung, das Folgende:
- Rechte auf Besicherungen und Sicherheiten, mit denen die betreffende Verkäufer-Forderung besichert wird; und
- Recht zur Inanspruchnahme von Versicherungen wegen Transportschäden und Mängeln;
- Ihre bedingten Rechte, von einem unmittelbaren Besitzer die Herausgabe oder Wiederinbesitznahme zu verlangen;
-
Vorzugsrechte, Gestaltungsrechte, Widerrufs- oder Rücktrittsrechte oder Anfechtungsrechte und alle sonstigen Rechtspositionen, Zinsansprüche, Ansprüche auf Vergütung, Gewährleistungsansprüche, Ansprüche auf Vertragsstrafen gegenüber
dem Käufer oder Dritten, die unmittelbare Eigentümer der Ware sind; oder
-
andere Ansprüche gegenüber Dritten im Hinblick auf die jeweilige Verkäufer-Forderung (wie etwa Exportkredit-, Transport-, Einbruch-, Diebstahl-, Feuerversicherung, Ansprüche gegenüber Zentralregulierern und Einkaufsverbänden, Ansprüche
gegenüber Frachtführern), sowie alle weiteren Nebenrechte oder sonstige Nebenrechte im Hinblick auf die betreffende Verkäufer-Forderung und/oder die dieser zugrundeliegenden Transaktionen oder Verträge, oder die mit der betreffenden
Verkäufer-Forderung und/oder den dieser zugrundeliegenden Transaktionen oder Verträge im Zusammenhang stehenden Nebenrechte,
in jedem der genannten Fälle unabhängig davon, ob diese Nebenrechte kraft Gesetzes gemäß § 401 BGB zusammen mit der betreffenden Verkäufer-Forderung übertragen werden.
Zusätzliche oder neue Ansprüche gegenüber dem Käufer, die sich aus der Aufhebung des eBay-Kaufvertrags ergeben (wie etwa Versandkosten) sind keine Nebenrechte. Diese Ansprüche werden nicht von Ihnen an eBay Sarl als Teil der Verkäufer-Forderungen
übertragen.
6.5.3 Die obenstehend in Ziffer 6.5.1 beschriebene Abtretung der jeweiligen Verkäufer-Forderung einschließlich aller Nebenrechte erfolgt vorbehaltlich des Abschlusses eines Einzelforderungskaufvertrags bezüglich der jeweiligen Verkäufer-Forderung
gemäß Ziffer 6.4.3.
6.5.4 Die Abtretung von Verkäufer-Forderungen einschließlich aller Nebenrechte, für die die Abtretung wegen des verlängerten Eigentumsvorbehalts ungültig ist, erlangt mit der Zahlung durch den jeweiligen Lieferanten Gültigkeit oder mit dessen
Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt.
6.5.5 Bei Abschluss eines Einzelforderungskaufvertrags bekräftigen Sie und eBay Sarl die Abtretung der jeweiligen Forderung, die durch die Transaktions-ID im Forderungskauf-Angebot identifiziert wird, einschließlich aller Nebenrechte, wobei das
Forderungskauf-Angebot ein Angebot zur Abtretung der jeweiligen Forderung von Ihnen an eBay Sarl und die Annahme des Forderungskauf-Angebots eine Annahme dieses Angebots durch eBay Sarl darstellt.
6.5.6 Bei Zweifeln hinsichtlich der Gültigkeit der Abtretung von Verkäufer-Forderungen einschließlich aller Nebenrechte, die weitere Erklärungen oder Maßnahmen Ihrerseits erforderlich machen, werden Sie auf Verlangen von eBay Sarl die besagte
Erklärung abgeben oder die besagte Maßnahme ergreifen.
6.5.7 Sie ermächtigen eBay Sarl unwiderruflich und gewähren das Recht zur Unterbevollmächtigung, dem betreffenden Käufer die Abtretung der Verkäufer-Forderung mitzuteilen und nicht abtretbare Rechte wie etwa vertragliche Rechte im Zusammenhang mit den
Verkäufer-Forderungen einschließlich aller Nebenrechte im eigenen Namen auszuüben.
6.6. Inkassorisiko / Inkasso
6.6.1 Vorbehaltlich des Bestehens der gekauften Forderungen trägt eBay Sarl das Risiko der ganzen oder teilweisen Nichteinbringlichkeit der gekauften Forderungen vom jeweiligen Käufer, insbesondere auf Grund der Insolvenz des Käufers. eBay Sarl zahlt den
Kaufpreis (abzüglich der vereinbarten Gebühren und Auslagen von eBay Sarl) für die betreffende gekaufte Forderung unabhängig davon, ob eine Durchsetzung der gekauften Forderung beabsichtigt ist.
6.6.2 Das Inkasso und die Durchsetzung der gekauften Forderungen obliegen eBay Sarl. In dieser Hinsicht trägt eBay Sarl sämtliche Kosten.
6.6.3 eBay Sarl wird die mit den in Ziffern 6.6.1 und 6.6.2 geregelten Pflichten einhergehenden wirtschaftlichen Risiken an Adyen übertragen, die schließlich über die in Ziffer 6.1.4 beschriebene Abtretungskette von RatePAY übernommen werden.
6.7 Garantien
Mit jedem Abschluss eines Einzelforderungskaufvertrags hinsichtlich einer gekauften Forderung sichern Sie gegenüber eBay Sarl zu und gewährleisten im Wege eines selbstständigen Garantieversprechens, dass:
6.7.1 die gekaufte Forderung die in Ziffer 6.4.2 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die RP-Zahlungsverfahren aufgestellten Bedingungen erfüllt;
6.7.2 die gekaufte Forderung besteht;
6.7.3 Ihr Eigentum an der gekauften Forderung nicht mit Rechten Dritter belastet ist und dass Sie zu deren Abtretung und übertragung berechtigt sind;
6.7.4 die gekaufte Forderung noch nicht an Dritte abgetreten oder übertragen worden ist, es sei denn, eine solche Abtretung fand gemäß eines üblichen, zwischen Ihnen und dem betreffenden Lieferanten der Ware vereinbarten verlängerten
Eigentumsvorbehalts statt (in diesem Fall finden die Unterziffern (3) und (5) insoweit keine Anwendung);
6.7.5 die gekaufte Forderung frei von Rechten Dritter an der gekauften Forderung ist und dass seitens eines Dritten keine Rechte oder Ansprüche auf die betreffende gekaufte Forderung bestehen;
6.7.6 die gekaufte Forderung keinen Haftungsansprüchen Dritter unterliegt, insbesondere keinen Ansprüchen gemäß § 13c UStG;
6.7.7 Sie den/die betreffenden Artikel dem betreffenden Käufer vollständig, rechtzeitig und entsprechend den Bestimmungen des mit dem betreffenden Käufer bestehenden eBay-Kaufvertrags versenden, liefern oder bereitstellen werden, damit der jeweilige Käufer
keine Rechte oder Ansprüche auf Einbehalt, Aufrechnung, Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz geltend machen kann; hierbei wird allerdings vorausgesetzt, dass ein etwaiger Streitfall nicht im Wege des in Ziffer 6.8.1 (c) geregelten Verfahrens
beigelegt werden kann (mit anderen Worten: wird der Streitfall im Wege des in Ziffer 6.8.1 (c) geregelten Verfahrens beigelegt und haben Sie gültige Nachweise gemäß Ziffer 6.10.2 erbracht, gilt die in dieser Unterziffer (6.7.7) enthaltene Garantie nicht
für diejenige Beanstandung und denjenigen Artikel, für die bzw. den der entsprechende Nachweis erbracht wurde); und
6.7.8 bei Abschluss des betreffenden Einzelforderungskaufvertrags die betreffende gekaufte Forderung wirksam an eBay Sarl abgetreten wird und gegenüber dem Käufer durch eBay Sarl (oder Adyen oder RatePAY nach Abtretung des Anspruchs an Adyen und anschließend
von Adyen an RatePAY) gemäß dem für die betreffende gekaufte Forderung geltenden Recht und dem auf sie anwendbaren Durchsetzungsverfahren durchsetzbar ist.
Jede dieser von Ihnen gegenüber eBay Sarl im Hinblick auf einen Einzelforderungskaufvertrag abgegebenen Garantien wird von eBay Sarl an Adyen (und von Adyen an RatePAY) entsprechend der Abtretungskette ebenso abgegeben.
6.8. Rückabtretung von gekauften Forderungen an Sie
6.8.1 Erfüllt die betreffende gekaufte Forderung eines der nachstehenden Kriterien (nachfolgend „mangelhafte Forderung”):
- der Käufer übt sein Widerrufsrecht bezüglich der gekauften Forderung wirksam aus;
- der Käufer tritt vom eBay-Kaufvertrag auf der Grundlage eines von Ihnen freiwillig gewährten Rückgaberechts für den gekauften Artikel (etwa ein „100-tägiges Rückgaberecht“) zurück;
- Sie erbringen nicht den gemäß Ziffer 6.10.2 von eBay Sarl verlangten gültigen Nachweis bei Anmeldung eines Widerspruchs durch den Käufer gegen eine gekaufte Forderung (Streitfall);
- Sie verletzen eine der in Ziffer 6.7 geleisteten Garantien bezüglich der gekauften Forderung (in diesem Fall stellt das Recht zur Rückübertragung der mangelhaften Forderung den alleinigen Rechtsbehelf von eBay Sarl dar);
und beschließt Adyen aus diesem Grund, das Recht zur Rückübertragung der betreffenden mangelhaften Forderung an eBay Sarl auszuüben, ist eBay Sarl berechtigt, die mangelhafte Forderung an Sie zurück zu übertragen.
6.8.2 eBay Sarl tritt hiermit vorbehaltlich der nachstehend in Ziffer 6.8.3 geregelten aufschiebenden Bedingung alle gegenwärtig bestehenden und zukünftig entstehenden mangelhaften Forderungen an Sie ab; Sie nehmen hiermit die Abtretung von allen gegenwärtig
bestehenden und zukünftig entstehenden mangelhaften Forderungen an.
6.8.3 Die vorstehend geregelte Abtretung der jeweiligen mangelhaften Forderung steht unter der aufschiebenden Bedingung der Mitteilung seitens eBay Sarl an Sie, dass eine Rückabtretung durchgeführt wird (nachfolgend „Mitteilung über die
Rückabtretung”).
6.8.4 Sie sind verpflichtet, unverzüglich einen von eBay Sarl für die mangelhaften Forderungen erhaltenen Kaufpreis zurück zu zahlen, nachdem eBay Sarl Ihnen die betreffende Mitteilung über die Rückabtretung gemacht hat. eBay Sarl ist berechtigt,
diesen Anspruch auf Zahlung mit sonstigen Zahlungen aufzurechnen, die eBay Sarl an Sie zu leisten verpflichtet ist.
6.9. Rückzahlungen
6.9.1 Sofern Sie eine Rückzahlung für eine gekaufte Forderung einleiten („zurückgezahlte Forderung”), wird das Rückzahlungsverfahren von eBay Sarl über Adyen eingeleitet und RatePAY wird dem Käufer die Rückzahlung leisten.
6.9.2 Sie haben eBay Sarl sämtliche im Zusammenhang mit zurückgezahlten Forderungen bei eBay Sarl entstandene Kosten, Auslagen oder Verbindlichkeiten zu erstatten („Anspruch auf Rückerstattung”); dieser Anspruch ist begrenzt auf den Kaufpreis
für die betreffende zurückgezahlte Forderung. eBay Sarl ist zur Aufrechnung des Anspruchs auf Rückerstattung mit Ihnen von eBay Sarl geschuldeten Zahlungen berechtigt.
6.9.3 Unmittelbar nach erfolgter Abtretung durch Adyen an eBay Sarl einer zurückgezahlten Forderung, ob ganz oder (sofern anwendbar) teilweise, wird eBay Sarl anschließend eine solche zurückgezahlte Forderung an Sie abtreten.
6.10. Informations- und Mitwirkungspflichten
6.10.1 Sie sichern hiermit zu, eBay Sarl sofort nach Kenntniserlangung von Folgendem zu informieren: (i) jeglicher Verletzung einer in Ziffer 6.7 geleisteten Garantie bezüglich einer gekauften Forderung oder (ii) einem sonstigen Ereignis, das die Verwertung der gekauften
Forderungen wesentlich beeinträchtigen oder gefährden kann oder Ihre Solvenz wesentlich verändern könnte oder, sofern Ihnen dies bekannt wird, das die Wahrscheinlichkeit der Bezahlung der gekauften Forderungen durch den Käufer wesentlich
verändern könnte.
6.10.2 Erhebt ein Käufer bei RatePAY Widerspruch gegen eine gekaufte Forderung (Streitfall), wird RatePAY diesen Umstand unter Nutzung der von Adyen bereitgestellten Plattform zur Bearbeitung von Streitfällen eBay Sarl mitteilen; eBay Sarl wird Ihnen den Widerspruch
mitteilen und gemäß dem Grundsatz zum Verkäuferschutz von Ihnen den gültigen Nachweis an eBay Sarl über den Versand oder die Lieferung oder die sonstige
ordnungsgemäß an den Käufer erbrachte Leistung verlangen. Wird ein solcher gültiger Nachweis nicht gemäß dem Grundsatz zum Verkäuferschutz erbracht, stimmen Sie
zu, dass dies zur Rückabtretung der gekauften Forderung durch RatePAY an Adyen, Adyen an eBay Sarl und anschließend durch eBay Sarl an Sie führen wird und damit zu Ihrer Verpflichtung zur Rückzahlung des Kaufpreises an eBay Sarl.
6.10.3 Sofern Sie Zahlungen auf die gekaufte Forderung erhalten, haben Sie diese erhaltenen Zahlungen zurückzuweisen und dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen, dass die Zahlung an RatePAY zu leisten ist. Sie haben RatePAY jegliche zurückgewiesenen Zahlungen auf die
gekauften Forderungen mitzuteilen.
6.10.4 Auf Verlangen von eBay Sarl haben Sie eBay Sarl, Adyen und/oder RatePAY sämtliche Informationen, Unterlagen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung und die Durchsetzung der gekauften Forderungen notwendig oder zweckdienlich sind.
Sofern für die Prüfung oder Durchsetzung der gekauften Forderungen erforderliche Informationen, Unterlagen und Dokumente von Ihnen an Dritte übermittelt worden sind (insbesondere Buchführungsgesellschaften oder Steuerberater) oder sofern die elektronische
Datenverarbeitung von Dritten erfolgt, haben Sie unverzüglich auf Verlangen von eBay Sarl die besagten Dritten anzuweisen, eBay Sarl, Adyen und/oder RatePAY alle besagten erforderlichen Informationen, Unterlagen und Dokumente zur Verfügung zu stellen und zu
übermitteln und ihre Leistungen an eBay Sarl, Adyen und/oder RatePAY im für die Prüfung oder Durchsetzung der gekauften Forderungen erforderlichen Umfang zu erbringen.
6.11. Zahlung
Die Vergütung von eBay Sarl, die Zahlungsbedingungen und die Auszahlungsbedingungen sind in den vorliegenden Zahlungsabwicklungsbedingungen und in der Gebührenübersicht geregelt.
6.12. Änderungsvorbehalt
Das Recht zur zwischenzeitlichen Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die RP-Zahlungsverfahren und/oder der RP-Zahlungsbedingungen gemäß den Änderungsbestimmungen in Teil I, Abschnitt 10 dieser Zahlungsabwicklungsbedingungen
bleibt vorbehalten.
6.13. Datenschutz
Die Parteien werden personenbezogene Daten jederzeit unter Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts und insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, „DSGVO“) und des ergänzenden anwendbaren Datenschutzrechts verarbeiten.
6.14. Allgemeine Bestimmungen
6.14.1 Maßnahmen zur Minimierung der Risiken von Betrug und Zahlungsausfall können auf der Grundlage der seitens RatePAY erteilten Anweisungen oder gestellten Anforderungen durch RatePAY, Adyen oder eBay Sarl jederzeit und ohne Ihre Zustimmung angepasst werden.
eBay Sarl kann die Verarbeitung und Auszahlung von Transaktionen bezüglich des/der RP-Zahlungsverfahren(s) unverzüglich beenden, wenn Sie die Kriterien für die Zulassung als gewerblicher Verkäufer nicht erfüllen oder die vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die RP-Zahlungsverfahren nicht einhalten. Die sonstigen Rechte von eBay Sarl zur Kündigung der Vereinbarung über die Zahlungsabwicklung bei eBay (also die vorliegenden Zahlungsabwicklungsbedingungen) oder zur Einstellung der
Erbringung der Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen der Zahlungsabwicklungsbedingungen bleiben unberührt.
6.14.2 eBay Sarl ist berechtigt, die gekauften Forderungen ganz oder teilweise an Adyen zum Zwecke der Übertragung des Inkassorisikos gemäß Ziffer 6.6 oder zu Zwecken der Refinanzierung zu übertragen und alle maßgeblichen Transaktionsdaten zu speichern, zu verarbeiten und an
Adyen und RatePAY zu übertragen, soweit dies für die Erbringung der vertraglich vereinbarten und geforderten Leistungen, die Übertragung der gekauften Forderung oder zum Zweck der Umsetzung der Abtretungskette erforderlich ist. In dieser Hinsicht stellen Sie eBay Sarl von
ihren Vertraulichkeitspflichten frei. Adyen wiederum ist berechtigt, die gekaufte Forderung an RatePAY abzutreten. RatePAY ist berechtigt, gekaufte Forderungen an einen Dritten abzutreten.
6.14.3 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die RP-Zahlungsverfahren für eBay-Verkäufer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; hiervon ausgenommen ist eine Abtretung einer Verkäufer-Forderung, die einem anderen
anwendbaren Recht unterliegt, das für die betreffende Verkäufer-Forderung gilt. Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Handeln Sie als Verbraucher und enthalten die zwingenden gesetzlichen Regelungen zum
Verbraucherschutz im jeweiligen Land Ihres Wohnsitzes Bestimmungen, die für Sie günstiger sind, so gelten diese günstigeren Bestimmungen ungeachtet der Wahl des deutschen Rechts.