Sie können Ihren Artikel wiedereinstellen, wenn Ihr Angebot endet, ohne dass ein Gebot vorliegt, der Artikel nicht gekauft wurde oder der Käufer den Artikel nicht bezahlt hat.
Wird der Artikel beim zweiten Mal verkauft, bekommen Sie die Angebotsgebühr für das Wiedereinstellen erstattet.
Wird der Artikel beim zweiten Mal nicht verkauft, erfolgt keine Gutschrift der Angebotsgebühr. Wenn Sie Ihren Artikel zum dritten Mal wiedereinstellen, empfehlen wir Ihnen, den Artikel neu einzustellen. Nutzen Sie hierfür den Link Ähnlichen Artikel verkaufen auf der Artikelseite.
Diese Regelung gilt ausschließlich für die Angebotsgebühr und nicht für andere Gebühren wie die für Zusatzoptionen (Fettschrift, Highlight, usw.). Sobald Sie den wiedereingestellten Artikel verkauft haben, wird Ihnen die entsprechende Verkaufsprovision in Rechnung gestellt.
Hinweis: Wenn Sie Festpreisangebote oder Anzeigen wiedereinstellen, kann Ihnen leider keine Gutschrift gewährt werden.
So stellen Sie einen Artikel wieder ein
Loggen Sie sich in Mein eBay ein.
Klicken Sie unter Artikel verkaufen auf "Nicht verkauft".
Falls Ihr Käufer die Transaktion abgebrochen hat, klicken Sie auf "Verkauft".
Falls Sie im Anzeigenformat inseriert haben, erscheinen Ihre abgelaufenen Anzeigen in dieser Ansicht.
In der Artikelliste klicken Sie auf "Wiedereinstellen" im Drop-down-Menü rechts vom Artikel.
Der Link "Wiedereinstellen" wird auch auf der Artikelseite für beendete Angebote angezeigt.
Hinweis: Damit wir Ihnen die Angebotsgebühr gutschreiben können, müssen Sie zum erneuten Einstellen eines Artikels die Funktion "Wiedereinstellen" über Mein eBay oder über die Artikelseite verwenden. Wenn Sie z.B. den Inhalt des ursprünglichen Angebots kopieren und in ein neues Angebot einfügen, können wir nicht zurückverfolgen, dass es sich um einen wiedereingestellten Artikel handelt. In diesem Fall wird Ihnen die Angebotsgebühr nicht gutgeschrieben.
Die Gutschrift der Angebotsgebühr erfolgt automatisch mit der nächsten eBay-Rechnung. Zunächst wird die Angebotsgebühr wie gewöhnlich berechnet. Sofern Ihr Angebot die unten genannten Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Gutschrift automatisch, wenn Ihr wiedereingestellter Artikel verkauft wurde.
Voraussetzungen für Gutschriften
Die Gutschrift gilt nur für Artikel, die zum ersten Mal wiedereingestellt werden. Wenn Sie Ihren Artikel mehr als einmal wiedereinstellen, können Sie die Gutschrift nicht in Anspruch nehmen.
Der Artikel muss innerhalb von 90 Tagen nach Angebotsende wiedereingestellt werden.
Wenn Sie Festpreisangebote oder Anzeigen wiedereinstellen, kann Ihnen leider keine Gutschrift gewährt werden.
Sowohl das ursprüngliche Angebot als auch das wiedereingestellte Angebot darf nur einen Artikel
umfassen. Angebote mit mehreren Artikeln können nicht wiedereingestellt werden.
Der Startpreis des wiedereingestellten Angebots darf nicht höher als der des ursprünglichen Angebots sein.
Für das wiedereingestellte Angebot muss ein Käufer vorliegen. Wenn sich beim zweiten Mal kein Käufer findet, wird die Angebotsgebühr nicht gutgeschrieben.
Das ursprüngliche Angebot wurde nicht bezahlt
Bitte melden Sie uns in jedem Fall einen nicht bezahlten Artikel, damit Sie auch die Verkaufsprovision für dieses Angebot erstattet bekommen. Die Gutschrift der Angebotsgebühr für dieses Angebot erfolgt erst, nachdem die Verkaufsprovision gutgeschrieben wurde.
Tipp: Falls Sie beim ersten Mal keinen Käufer für Ihren Artikel gefunden haben, empfiehlt es sich, eine andere Bezeichnung zu wählen, den Startpreis zu reduzieren oder eine ausführlichere Artikelbeschreibung hinzuzufügen.
Angebot aufwerten
Probieren Sie Folgendes aus, um Ihre Verkaufszahlen zu erhöhen:
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 | Senken Sie den Startpreis
Ein niedrigerer Startpreis zieht häufig mehr Käufer an.
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 | Verbessern Sie Ihre Artikelbezeichnung und Artikelbeschreibung
Verwenden Sie in der Artikelbezeichnung Wörter, die den Artikel genau charakterisieren (z.B. „Chinesische Vase der Ming-Dynastie“ statt einfach nur „Blumenvase“). Vermeiden Sie Wörter und Zeichen, nach denen die Käufer gar nicht suchen (z.B. „L@@k“).
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 | Denken Sie noch einmal über die Kategorie nach
Achten Sie darauf, dass die Kategorie auch wirklich zu Ihrem Artikel passt. Hinweise und Anregungen dazu erhalten Sie unter Kategorie auswählen. Erwägen Sie, eine zweite Kategorie hinzuzufügen. Bei Änderung der Artikelkategorie müssen Sie eventuell auch andere Zustandsbeschreibungen auswählen.
Hinweis: Es kann sein, dass das Einstellen in eine weitere Kategorie bestimmten Restriktionen unterliegt.
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 | Fügen Sie Katalogdaten hinzu
Wenn Sie einen Artikel wiedereinstellen und dieser Artikel zu einem Produkt in unserem Katalog passt, kann es passieren, dass wir Ihnen ein Produkt vorschlagen und Sie bitten, es zu bestätigen. Wenn Sie Ihr Produkt gefunden haben, werden Ihnen eine Standardartikelbeschreibung und ein Standardbild angezeigt, die Sie in Ihr Angebot übernehmen können. Auf diese Weise wird das Einstellen von Angeboten vereinfacht und Ihr Angebot ist für Käufer leichter zu finden. Produktdetails stehen auch beim gebündelten Wiedereinstellen von Artikeln zur Verfügung. Wenn wir der Meinung sind, dass Ihr Artikel zu einem Produkt in unserem Katalog passt, schlagen wir Ihnen dieses Produkt vor und bitten Sie, es zu bestätigen. Wir führen Sie dann durch die einzelnen Schritte, mit denen Sie Produktdetails zu Artikeln hinzufügen können.
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Mit Käufern kommunizieren
Wenn Sie Fragen von Käufern schnell und klar beantworten und Transaktionen reibungslos abschließen, sorgen Sie für zufriedene Käufer, gute Bewertungen und höhere Umsätze. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter Kommunikation zwischen Verkäufer und Käufer.