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Grundsatz zur Manipulation von Suchergebnissen

Es ist nicht erlaubt, durch Hinzufügen beliebter, artikelfremder Keywords oder durch andere irreführende Taktiken die Such- und Browse-Möglichkeiten zu manipulieren.

Der Text, den ein Verkäufer in seinen Angeboten verwendet, muss sich direkt auf den zu verkaufenden Artikel beziehen.

Es ist verboten:

  • sowohl in der Artikelbezeichnung (Titel und Untertitel) als auch in der Artikelbeschreibung, in den Artikelmerkmalen oder in anderen Feldern unpassende oder irreführende Begriffe zu verwenden, um damit Suchergebnisse zu manipulieren
  • hoch- oder tiefgestellte Buchstaben oder Wörter sowie Sonderzeichen wie „™“, „♥“, „½“ zu verwenden
  • einen Artikel in eine falsche bzw. unpassende Kategorie einzustellen. Ein Artikel, für den es (noch) keine exakt passende Kategorie gibt, muss in die am ehesten entsprechende Kategorie eingestellt werden
  • die Qualität der Suchergebnisse durch übermäßiges Einstellen von identischen Artikeln zu beeinträchtigen
  • einen nicht zutreffenden Artikelzustand anzugeben oder widersprüchliche Angaben zum Artikelzustand in der Artikelbeschreibung zu machen
  • Geschäftsbedingungen in ein nicht dafür vorgesehenes Feld einzugeben, z.B. Versandbedingungen in das Feld für den Artikelzustand einzugeben
  • Schlagwörter oder Markennamen in den Feldern für die Artikelmerkmale anzugeben
  • Informationen in Feldern anzugeben, für die diese nicht vorgesehen sind, z.B. eine Farbe im Feld für die Herstellernummer (MPN) oder einen Markennamen im Feld für das Artikelmerkmal „Größe“
  • detaillierte Informationen wie Herstellernummer oder EAN anzugeben, die nicht mit dem eingestellten Artikel übereinstimmen.
  • ungenaue oder irreführende Informationen für erforderliche Produktdetails (z.B. „Trifft nicht zu“ oder „N/A“) bei der Beschreibung erforderlicher Produktbezeichnungen (z.B. Marke, EAN oder Herstellernummer) zu verwenden. Auch dürfen Sie nicht andere Informationen verwenden, als die vom Hersteller angegeben wurden, wenn der Hersteller diese Informationen für Ihr Produkt bereitgestellt hat
  • einen Artikel, der mit einem Artikel im Produktkatalog übereinstimmt, in eine andere als die Hauptkategorie des Artikels einzustellen. Er darf auch nicht in einer weniger spezifischen Kategorie eingestellt werden

Hinweis: Nutzen Sie bitte die Felder zu den Artikelmerkmalen nur zur Beschreibung des Artikels, den Sie verkaufen möchten. Geben Sie darin keine anderweitigen Informationen ein, z. B. Ihre Geschäfts- oder Versandbedingungen.

Mehr zum Thema Artikelmerkmale angeben

Lesen Sie dazu unseren vollständigen Grundsatz

Was genau verstehen wir unter der Manipulation von Suchergebnissen?

Die Suche auf eBay dient Nutzern zum gezielten und schnellen Finden von Angeboten. Damit die Nutzer über geeignete Suchwörter die gewünschten Suchergebnisse erhalten, müssen sich die Textinhalte eines Angebots eindeutig auf den angebotenen Artikel beziehen. Tun sie dies nicht, sprechen wir von einer Manipulation von Suchergebnissen. Das ist unfair, führt zu falschen Suchergebnissen und beeinträchtigt die Funktionalität der eBay-Suche.

Ebenso ist der Missbrauch von Artikelmerkmalen und Artikelbeschreibung für die Angabe von anderweitigen Informationen verboten. Dies erschwert unseren Nutzern, zu erkennen, welche Informationen für den Artikel relevant sind, den Sie kaufen wollen.

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von unzulässigen Verhaltensweisen zusammengestellt.

Liste von unzulässigen Verhaltensweisen

Keyword-Spamming

Unter Keyword-Spamming verstehen wir die Verwendung von Begriffen, die den eigentlichen Artikel nicht oder nur teilweise beschreiben und nur darauf ausgelegt sind, Käufer zu dem Angebot zu locken. Das gilt auch für versteckte HTML-Texte, Drop-down-Felder und den unrechtmäßigen Gebrauch von Markennamen.

Beispiel: Kleidung

Not allowed Unzulässige Artikelbezeichnung (Titel)
  • Gemusterte Bluse mit viel Esprit
    Erläuterung: ESPRIT ist ein Markenname. Der Begriff beschreibt nicht oder nur teilweise das Angebot.
Allowed Zulässige Artikelbezeichnung (Titel)
  • Gemusterte Bluse in frühlingshaftem Design
    Erläuterung: Das Kleidungsstück wird beschrieben ohne dass der Verdacht aufkommen könnte, dass der Verkäufer versucht, durch Keyword-Spamming mehr Aufmerksamkeit auf sein Angebot zu lenken.
 

Beispiel: Erstellung eines Angebots zu einem Kunstdruck von Albrecht Dürer

Not allowed Unzulässige Artikelbezeichnung
  • Ölgemälde, Ölreproduktionen, Reproduktionen, Imitate, Kunstwerke, Galerie, Gemäldegalerie, Gemälde, Impressionist, Bild, Bilder, Restauration, Repliken, Qualität, realistisch, Poster, Video
    Erläuterung: Die Begriffe beschreiben nicht oder nur teilweise das Angebot.
Allowed Zulässige Artikelbezeichnung
  • Es handelt sich um einen Kunstdruck des berühmten Aquarells „Feldhase“ von Albrecht Dürer.

Hinweis
Die Artikelbezeichnungen (Titel) und Artikelbeschreibungen von Katalogen (z.B. Katalog von Conrad) dürfen keine langen Listen bestimmter Artikel enthalten, die im Katalog angeboten werden.

 
Identische Auktionsangebote
Not allowed Unzulässig

Wenn Sie einen Artikel als Festpreisangebot einstellen, dürfen Sie keine anderen Angebote erstellen, um gleichzeitig mehrere identische Artikel zu verkaufen. Dies verstößt gegen unseren Grundsatz zum Einstellen von mehreren identischen Angeboten. Bitte befolgen Sie die Richtlinien im Grundsatz, wenn Sie Festpreisangebote einstellen.

Sie können mehr als ein Angebot im Auktionsformat für identische Artikel einstellen. Es wird jedoch nur eins der identischen Angebote im Auktionsformat angezeigt, solange keine Gebote für das Angebot vorliegen. Sobald ein Gebot vorliegt, wird das zweite der identischen Auktionsangebote, dass Sie eingestellt haben, angezeigt.

Mehr zum Thema Grundsatz zum Einstellen von mehreren identischen Angeboten.

 
Artikelfremde Markennamen (auch in Kombination mit Keyword-Spamming)

Auch der Gebrauch von Markennamen, die nicht das dargestellte Angebot beschreiben, ist nicht gestattet.

Beispiel: Ein Verkäufer bietet eine Blumenvase aus Meissen an und verweist im Angebot auf seine anderen Angebote

Not allowed Unzulässige Artikelbezeichnung
  • Bitte sehen Sie sich auch meine Angebote auf eBay zu Barbiepuppen, Rolex-Uhren und Chanel-Schals an.
    Erläuterung: Die Nennung der Markennamen haben nichts mit dem angebotenen Artikel zu tun und dienen offensichtlich dazu, über ein „Markennamen-Keyword-Spamming“ Aufmerksamkeit auf das Angebot zu ziehen.
Allowed Zulässige Artikelbezeichnung
  • Bitte sehen Sie sich auch meine anderen Angebote auf eBay an.
 
Unsachgemäße Beschreibung von kompatiblen Produkten

Die Artikelbeschreibung darf nicht den Eindruck erwecken, dass es sich bei dem Artikel um ein Produkt eines Markenherstellers handelt. Verkäufer dürfen nicht verschleiern, wer der eigentliche Hersteller des Produkts ist.

In der Artikelbeschreibung darf der Name der Marke oder des Modells stehen, zu dem eine Kompatibilität besteht. Wir empfehlen, dem Marken- bzw. Modellnamen ein eindeutig erklärendes „kompatibel mit“ oder „passend zu“ voranzustellen.

Hinweis zu Produktdetails

Es ist nicht gestattet, Produktdetails aus unserem Katalog auszuwählen, die nicht exakt dem Artikel entsprechen, den Sie einstellen möchten. Hier einige Beispiele:

  • Wenn Sie ein Taschenbuch verkaufen, ist es nicht zulässig die Angaben der gebundenen Version des Buches zu verwenden.
  • Wenn Sie ein Videospielsteuerpult verkaufen, ist es nicht zulässig die Produktdetails einer Videospiel-Konsole zu verwenden.

Es ist weiterhin nicht zulässig, Produktdetails zu verwenden, deren Angaben zwar teilweise zu Ihrem Artikel passen, aber nicht 100% übereinstimmen. Wenn Sie beispielsweise ein Samsung-Telefon einstellen, nutzen Sie bitte keine Informationen über das iPhone.

Beispiel Unzulässige Artikelbezeichnung (Titel) Zulässige Artikelbezeichnung (Titel)
Farbdruckerpatrone Farbdruckerpatrone komp. Epson Stylus-Drucker

Erläuterung: Die Verwendung von „komp.“ ist zu unspezifisch, um auf Kompatibilität hinzuweisen.
Farbdruckerpatrone kompatibel mit Epson Stylus

Erläuterung: Es wird deutlich, dass die Druckerpatrone nicht von Epson hergestellt, aber mit Epson-Druckern kompatibel ist.
Kopfhörer Headset Samsung i330 i500 i600 i700

Erläuterung: Es ist unklar, ob das Headset ein Produkt von Samsung ist.
Headset passend zu Samsung i330 i500 i600 i700

Erläuterung: Dieses Headset wurde passend für alle genannten Samsung-Modelle hergestellt.
Batterien AA-Batterien für alle Sony Apple Samsung AIWA Sharp Produkte

Erläuterung: AA-Batterien sind universell kompatibel mit verschiedenen Produkten und Marken.
AA Duracell-Batterien, 12er-Pack, für viele Produkte geeignet

Erläuterung: Käufer, die nach Duracell-Batterien suchen, werden fündig.
Pkw-Lenkrad Sportlenkrad passend für Audi, BMW, VW, Honda, Opel

Erläuterung: Lenkrad passt mit dem entsprechenden Adapter (Nabe) auf jedes Fahrzeug.
Sportlenkrad mit Nabe VW Polo 1,2,3

Erläuterung: Lenkrad passt mit diesem speziellen Adapter auf VW Polo.
 
Nicht zulässige Produktvergleiche

Verkäufer dürfen in einer Artikelbezeichnung (Titel) keine Vergleiche mit anderen Artikeln oder Marken anstellen. Auch in der Artikelbeschreibung dürfen Verkäufer den angebotenen Artikel nicht mit ähnlichen Artikeln oder Marken vergleichen. Aus dem Angebot muss eindeutig hervorgehen, ob es sich um einen Markenartikel handelt.

Beispiel: Produktvergleich

Not allowed Unzulässige Artikelbezeichnung (Titel)
  • Damenhandtasche, wie Chanel
  • Damenhandtasche, Chanel-Stil
  • Damenhandtasche, nicht von Chanel
  • Gesteppte Tasche aus Satin mit kleinen Knöpfen (ähnlich Sommer-Kollektion Chanel 2008)
    Erläuterung: Das Aussehen eines Artikels wird in der Artikelbezeichnung mit einem Produkt von Chanel verglichen (siehe auch: Keyword-Spamming)
Allowed Zulässige Artikelbezeichnung (Titel)
  • Gesteppte Tasche aus Satin mit kleinen Knöpfen
    Erläuterung: Es finden keine Vergleiche mit einem Markenartikel statt. Auch wenn evtl. eine Ähnlichkeit zu einem Markenartikel bestehen sollte.
 
Irreführende Artikelbezeichnungen und Produktinformationen

Eine Artikelbezeichnung ist dann irreführend, wenn sie den Käufer über den angebotenen Gegenstand, den Artikelzustand oder seine tatsächliche Beschaffenheit im Unklaren lässt oder bei Käufern falsche Vorstellungen über den angebotenen Gegenstand oder seine Beschaffenheit weckt.

Der Artikelzustand muss wahrheitsgemäß angegeben werden. Wählen Sie nicht „Neu“ aus, wenn der Artikel bereits gebraucht wurde. Machen Sie in Ihrer Artikelbeschreibung oder mit Ihren Fotos keine widersprüchlichen Angaben zum Artikelzustand und zu den Artikelmerkmalen.

Es ist nicht gestattet, ungenaue oder irreführende Informationen für erforderliche Produktdetails (z. B. „Trifft nicht zu“ oder „N/A“) bei der Beschreibung erforderlicher Produktbezeichnungen (z. B. Marke, EAN oder Herstellernummer) zu verwenden. Auch dürfen Sie nicht andere Informationen verwenden, als die vom Hersteller angegeben wurden, wenn der Hersteller diese Informationen für Ihr Produkt bereitgestellt hat. Wir haben hier ein paar Beispiele für irreführende Artikelbezeichnungen (auch: Titel) zusammengestellt:

Angeboten wird Artikelbezeichnung (Titel) Erläuterung
Regenschirm Irres Teil! Total toll! Unbedingt anschauen! Schnäppchen! Irreführender Titel

Erläuterung: Aus der Artikelbezeichnung geht nicht hervor, was für ein Artikel angeboten wird.
Toller, roter Regenschirm! Irres Teil, unbedingt anschauen! Schnäppchen! Zulässiger Titel

Erläuterung: Der angebotene Artikel wird in der Artikelbezeichnung genannt. Ob es sich um einen ansprechenden Titel handelt, der Käufer anzieht, ist jedoch fraglich.
Hose der Marke Esprit Schwarze Hose d.G. 38. Kein Prada! Irreführender Titel

Erläuterung: Es handelt sich um keine allgemein anerkannte Abkürzung.

Es könnte der Verdacht aufkommen, dass versucht wird über „d.G.“ Suchergebnisse zu manipulieren, da „d.G.“ auch ein Verweis auf „Dolce & Gabbana“ sein kann. Das gleiche gilt für „Kein Prada!“ – damit werden Käufer auf das Angebot gelockt, die zuvor nach „Prada“ gesucht haben. Es liegt zugleich ein Verstoß gegen den Grundsatz zum Missbrauch von Markennamen vor.
Schwarze Hose (Esprit) i. d. Gr. 38 Zulässiger Titel

Erläuterung: Hier erfährt der Käufer sofort um was für eine Hose es sich handelt. Zudem wird eine allgemein anerkannte Abkürzung verwendet, welche auf die Hosengröße hinweist.
Apple iPhone Tasche „Apple iPhone sensationell günstig“ Irreführender Titel

Erläuterung: Hier wird beim Käufer der Eindruck erweckt, als ob ein Apple iPhone angeboten wird und nicht lediglich eine Tasche für ein iPhone.
Ledertasche für Apple iPhone Zulässiger Titel

 

Hinweis
Die Verwendung von Standardabkürzungen gemäß deutscher Rechtschreibung (Duden) ist gestattet. Zum Beispiel „40 g“ für „40 Gramm“.

Ihnen stehen für die Artikelbezeichnung 80 Zeichen zur Verfügung. Sie können also Ihren Artikel treffend beschreiben und Käufern so ein schnelles Finden Ihres Angebots ermöglichen. Zusätzlich können Sie Ihren Artikel in der Artikelbeschreibung wesentlich genauer und detaillierter beschreiben.

 
Artikelfremde Bilder

Die Einbindung von Bildern ins Angebot hilft Käufern sich zu entscheiden. Verkäufer sollten daher bei der Qualität ihres Bildmaterials besonders sorgfältig sein und darauf achten, nur Fotos auszuwählen, die auch wirklich den zu verkaufenden Artikel zeigen und alle Urheberrechte Dritter achten.

Mehr zum Thema im Grundsatz zur Nutzung fremder Bilder oder Beschreibungen in eBay-Angeboten.

Beispiel: Artikelfremde Bilder

Not allowed Verboten
  • Bilder, die darauf ausgerichtet sind, anders als durch den zu verkaufenden Artikel die Aufmerksamkeit der Käufer auf sich zu ziehen.
  • Bilder, die einen Artikel zeigen, der nicht zum Verkauf steht.
  • Bilder, die nicht den Artikel repräsentieren.
Allowed Erlaubt
  • Bilder, die klar und deutlich den zu verkaufenden Artikel zeigen
 
Einstellen in die falsche Kategorie

Damit Käufer passende Angebote auch finden, ist es wichtig, darauf zu achten, Angebote jeweils in der oder den passenden Kategorien einzustellen.

Not allowed Verboten

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von verbotenen Artikeln zusammengestellt. Dazu gehören z. B.:

  • Ein Verkäufer stellt Handyzubehör in die Kategorie „Handys“ ein.
  • Ein Verkäufer wählt beim Einstellen einer Jeans eine Marke, z.B. Miss Sixty oder Esprit, aus, obwohl es sich nicht um den entsprechenden Markenartikel handelt. Ebenso sind Ergänzungen wie „ähnlich Esprit“ oder „wie Miss Sixty“ verboten.
  • Ein Verkäufer stellt eine Uhr in einer Markenkategorie ein, obwohl es sich nicht um einen Artikel dieser Marke handelt und das Angebot eigentlich in die Kategorie „Weitere Armbanduhren - Sonstige“ gehört.
 

Zur Manipulation von Suchergebnissen zählen wir auch das Einstellen von mehreren identischen Artikeln. Hierunter fallen sämtliche Artikel, die gegen den Grundsatz zum Einstellen von mehreren identischen Angeboten verstoßen, unabhängig vom Angebotsformat.

Unabhängig von einem Verstoß gegen den Grundsatz zum Einstellen von mehreren identischen Angeboten behält sich eBay vor, identische Angebote im Auktionsformat einzeln oder insgesamt zu beenden oder in der Suche nach unten zu sortieren, wenn diese eine schlechte Verkaufsrate aufweisen und das Auffinden von relevanten Angeboten für Käufer erschweren.

Verstoß gegen unsere Grundsätze

Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen. Ein Verstoß gegen unseren Grundsatz kann eine oder mehrere Konsequenzen nach sich ziehen

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

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