Der Absender versieht die Sendung mit einer grünen Klebeetikette CN 22 und füllt diese nach Vordruck aus. Die Wertangaben belegt er mit einer
Rechnungskopie (oder einen anderen Wertnachweis wie beispielsweise den Ausdruck von
beendeten Angeboten bei eBay), die mit einer selbstklebenden Klarsichttasche auf
der Sendung anzubringen ist.
Mit einer vollständig ausgefüllten Zollinhaltserklärung CN 23 oder Klebeetikette CN 22 werden unnötige Verzögerungen und Kosten sowie mögliche
Falschverzollungen vermieden.
Briefe, Päckchen und Pakete können auch von anderen
Dienstleistungsunternehmen als der Schweizerischen Post befördert werden. Solche Sendungen
werden nicht auf dem Postweg befördert. Bei Fragen dazu bitten wir Sie, sich
direkt an das betreffende Transportunternehmen zu wenden.
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