Private Verkäufer mit Wohnsitz in der Schweiz haben grundsätzlich keine Pflicht, ihr Gewerbe bei den Behörden anzumelden. Sofern der jährliche Umsatz aber CHF 100'000 überschreitet, besteht für natürliche Personen die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister als Einzelfirma. Bei einem tieferen Umsatz ist die Anmeldung freiwillig. Zur Eintragung in jedem Fall verpflichtet sind Verkäufer, die ihr Gewerbe in Form einer Gesellschaft betreiben.
Eine Anmeldung hat beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt zu erfolgen; dieses prüft, ob die Anmeldung korrekt und vollständig ist, ob die Unternehmensbezeichnung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und ob alle Unterschriftsbeglaubigungen vorliegen. Sofern alle diese Bedingungen erfüllt sind, wird der Eintrag im Register vorgenommen. Dieser Eintrag wird anschliessend im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/firmengruendung/handelsregister.html und bei Ihrem kantonalen Handelsregisteramt, welches Sie über https://www.handelsregister.ch/ erreichen können.