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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der schweizerischen eBay-Dienste

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „eBay-AGB“) regeln die Nutzung der schweizerischen Website (ebay.ch), Dienste, lokalen und mobilen Applikationen (im Folgenden: „Apps“) und Anwendungen von eBay sowie deren Integration in andere Websites, Applikationen und Dienste (im Folgenden gemeinsam: „eBay-Dienste“). Bestimmte Funktionalitäten und Zusatzoptionen stehen möglicherweise nicht bei allen eBay-Diensten zur Verfügung bzw. erfordern die Anmeldung eines eBay-Kontos. Für die Nutzung der eBay-Dienste über Apps gelten zusätzlich zu diesen eBay-AGB die Bestimmungen für mobile Endgeräte.

Der Vertragspartner eines Nutzers ist bei einem Sitz des Unternehmens oder Wohnsitz der natürlichen Person

  • in der EU die eBay GmbH, Albert-Einstein-Ring 2-6, 14532 Kleinmachnow, Deutschland,
  • im Vereinigten Königreich die eBay (UK) Limited, 1 More London Place, London, SE1 2AF, Großbritannien,
  • außerhalb der EU mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, der USA, Kanadas und Indiens die eBay Marketplaces GmbH, Helvetiastraße 15-17, 3005 Bern, Schweiz,
  • in Kanada die eBay Canada Limited, 240 Richmond Street West, 2nd Floor Suite 02-100, Toronto, Ontario, M5V 1V6, Kanada,
  • in Indien die eBay Singapore Services Pte Ltd, 10 Collyer Quay, #10-01 Ocean Financial Centre, Singapore 049315,
  • in den USA die eBay Inc., 2025 Hamilton Ave., San Jose, CA 95125, USA.

Der jeweilige Vertragspartner wird nachfolgend als „eBay“ bezeichnet.

Diese eBay-AGB treten für alle über die schweizerischen eBay-Dienste angemeldeten Nutzer ab dem 1. Juni 2021 in Kraft, sofern der Nutzer der Geltung der neuen eBay-AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, in der sie ihm mitgeteilt werden, widerspricht. Für alle Nutzer, die sich ab dem 27. April 2021 angemeldet haben, gelten ab dem Zeitpunkt der Anmeldung die eBay-AGB in der Fassung, der sie bei der Anmeldung zugestimmt haben.

Die Nutzung der eBay-Dienste wird zusätzlich zu den eBay-AGB durch die eBay-Grundsätze geregelt.

Folgende eBay-Grundsätze sind von besonderer Bedeutung:

Widerrufsbelehrung

Wenn Sie eBay als Verbraucher nutzen, gilt für Sie das folgende Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns per Post, telefonisch oder per E-Mail mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • – An die eBay Marketplaces GmbH, Helvetiastrasse 15/17, 3005 Bern, Schweiz:
  • – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • – Bestellt am (*)
  • – Name des/der Verbraucher(s)
  • – Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • – Datum

_____________

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 1 Leistungsbeschreibung

§ 2 Anmeldung und eBay-Konto

§ 3 Nutzung der eBay-Dienste, verbotene Artikel und Inhalte

§ 4 Zahlungsabwicklung bei eBay

§ 5 eBay-Käuferschutz

§ 6 Sanktionen, Sperrung und Kündigung

§ 7 Gebühren

§ 8 Angebotsformate und Vertragsschluss

§ 9 Bewertungen

§10 Nutzung des eBay-Katalogs, Rechteeinräumung

§ 11 Haftungsbeschränkung

§ 12 Freistellung

§ 13 Schlussbestimmungen

§ 1 Leistungsbeschreibung

  1. Mittels der eBay-Dienste  Mittels der eBay-Dienste bietet eBay einen Marktplatz an, auf dem von natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften („Nutzer“), Waren und Leistungen aller Art („Artikel“) angeboten (in dieser Eigenschaft „Verkäufer“) und erworben (in dieser Eigenschaft „Käufer“) und sonstige Inhalte veröffentlicht werden können, sofern deren Angebot, Erwerb oder Veröffentlichung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, diese eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verstößt. eBay bietet selbst keine Artikel an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge.
  2. eBay bewirbt die eBay-Dienste und stellt anderen eBay-Gesellschaften sowie Dritten zu diesem Zweck einen Zugang zu den Inhalten der Nutzer zur Verfügung, damit diese die Inhalte auf Websites, in Softwareapplikationen und in E-Mails bewerben können..
  3. eBay hat das Recht, Angebote und sonstige Inhalte von Nutzern technisch so zu bearbeiten, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von eBay oder Dritten dargestellt werden können. Die Angebote und sonstigen Inhalte von Nutzern können auch über die eBay-Dienste anderer Länder abgerufen werden. Angebote oder sonstige Inhalte können zu diesem Zweck ganz oder teilweise automatisiert übersetzt werden. Weitere Informationen zu den Grundsätzen zum internationalen Verkaufen.
  4. Trotz verschiedenartiger Sicherheitsvorkehrungen, ist es nicht auszuschließen, dass für ein eBay-Konto falsche Kontaktdaten hinterlegt wurden bzw. diese sich zwischenzeitlich geändert haben.
  5. Mittels der eBay-Dienste veröffentlichte Angebote und sonstige Inhalte von Nutzern stellen nicht die Meinung von eBay dar und werden grundsätzlich nicht von eBay auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.
  6. eBay kann die Nutzung der eBay-Dienste oder einzelner Funktionen der eBay-Dienste oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Nutzungsdauer, Kontotyp (privat/gewerblich), Status des Bewertungsprofils (einschließlich detaillierter Verkäuferbewertungen), Zahlungsverhalten oder von der Vorlage bestimmter Nachweise (z.B. Identitäts-, Einkaufs-, Zahlungs-, oder Eigentumsnachweise) abhängig machen. eBay kann insbesondere unter bestimmten Voraussetzungen die Kaufaktivitäten eines Nutzers einschränken und dabei auch die Abgabe von Geboten von weiteren Voraussetzungen wie einer vorherigen Verifizierung abhängig machen, siehe insbesondere den Grundsatz zu Einschränkungen der Kaufaktivitäten.
  7. eBay behält sich das Recht vor, innerhalb seiner Grundsätze die Ordnung auf seinem Marktplatz zu ändern, soweit dies den Nutzern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von eBay zumutbar ist.
  8. Der Anspruch von Nutzern auf Nutzung der eBay-Dienste besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. eBay schränkt seine Leistungen zeitweilig ein, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). eBay berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Nutzer, wie z.B. durch Vorabinformationen. § 11 dieser eBay-AGB (Haftungsbeschränkung) bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.
  9. Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Nutzung der eBay-Dienste behindert, werden die Nutzer in geeigneter Form informiert. Hinsichtlich einer Gutschrift von Gebühren für die betroffenen Artikel und einer Verlängerung dieser Angebote gilt der Grundsatz für Systemausfälle.
  10. Auf die unter § 1 Abs. 8 aufgeführten Wartungsarbeiten wird die Vorschrift unter § 1 Abs. 9 nicht angewendet. Angebote, die während solcher Wartungsarbeiten enden, werden nicht verlängert, obwohl das Bieten oder Kaufen während dieser Zeit nicht möglich ist. Gutschriften für Gebühren werden nicht erteilt.

§ 2 Anmeldung und eBay-Konto

  1. Die Nutzung der eBay-Dienste als Verkäufer setzt die Anmeldung als Nutzer voraus. Die Anmeldung erfolgt durch Eröffnung eines eBay-Kontos unter Zustimmung zu diesen eBay-AGB und Kenntnisnahme der eBay-Datenschutzerklärung. Mit der Anmeldung kommt zwischen eBay und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der eBay-Dienste (im Folgenden: „Nutzungsvertrag”) zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
  2. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht für die Nutzung der eBay-Dienste anmelden.
  3. Die von eBay bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Als Telefonnummer darf keine Mehrwertdienste-Rufnummer und als Adresse kein Postfach angegeben werden. Nutzer, die die eBay-Dienste in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen, sind verpflichtet, ein gewerbliches eBay-Konto zu eröffnen und ihre Anmeldedaten um die gesetzlich erforderlichen Informationen zu ergänzen.Wandelt ein Nutzer sein privates eBay-Konto in ein gewerbliches eBay-Konto um, so gelten für ihn ab dem Zeitpunkt der Umstellung die in diesen eBay-AGB und den eBay-Grundsätzen enthaltenen Regelungen für gewerbliche Nutzer.
  4. Die Anmeldung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung natürlicher Personen dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des eBay-Kontos angegeben werden (d. h. keine Ehepaare oder Familien).
  5. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben in seinem eBay-Konto unverzüglich zu aktualisieren.
  6. Nutzer müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem eBay-Konto sorgfältig sichern. Nutzer sind verpflichtet, eBay umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein eBay-Konto von Dritten missbraucht wurde.
  7. Ein eBay-Konto ist nicht übertragbar.
  8. eBay behält sich das Recht vor, eBay-Konten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen. Gleiches gilt für eBay-Konten, die über einen längeren Zeitraum nicht genutzt wurden. Vor der Löschung eines solchen Kontos informiert eBay den Nutzer rechtzeitig. Wird das Konto anschließend wieder genutzt, erfolgt keine Löschung.

§ 3 Nutzung der eBay-Dienste, verbotene Artikel und Inhalte

  1. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers sicherzustellen, dass seine Angebote und Inhalte (insbesondere Bilder und sonstige Informationen) rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
  2. Es ist verboten, Artikel, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften, die eBay-Grundsätze, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, auf eBay anzubieten oder zu bewerben. eBay behält sich vor, den Verkauf bestimmter Artikel an Voraussetzungen zu knüpfen, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Es gelten die Grundsätze zu unzulässigen Artikeln. Für die Veröffentlichung von sonstigen Inhalten gilt der Grundsatz zu Beiträgen und Inhalten von eBay-Nutzern.
  3. Es ist verboten, durch Verwendung mehrerer eBay-Konten oder im Zusammenwirken mit anderen Nutzern die Preise eigener oder fremder Angebote zu manipulieren oder eigene Artikel zu kaufen.
  4. Es ist verboten, die Suchfunktionen der eBay-Dienste zu manipulieren, z. B. indem Markennamen oder andere Suchbegriffe missbräuchlich in die Artikelbezeichnung oder Beschreibung eingefügt werden. Es gilt der Grundsatz zur Manipulation von Suchergebnissen.
  5. Verkäufer müssen die Grundsätze zum Einstellen von Artikeln beachten, ihre Artikel in die passende Kategorie einstellen und mit Worten und Bildern richtig und vollständig beschreiben. Es müssen alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angegeben werden. Zudem muss über die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen vollständig informiert werden.
  6. Um Verkäufern das Anbieten von Artikeln zu erleichtern und Käufern eine relevantere Kauferfahrung zu bieten, führt eBay einen eBay-Katalog, in dem Informationen (Bilder, Videos, Produktbezeichnungen, Marken, Logos, Handelsnamen, Merkmale und Beschreibungen u.a.) zu spezifischen Produkten („Produktdaten“) hinterlegt sind. Sofern ein Verkäufer beim Erstellen eines Angebots auf von eBay zur Verfügung gestellte Produktdaten zurückgreift und diese in der Folge im eBay-Katalog geändert werden, können sie auch im Angebot des Nutzers automatisch entsprechend aktualisiert werden.
  7. Aus technischen Gründen ist es möglich, dass Angebote nicht unmittelbar nach dem Einstellen über die Kategoriensuche oder mit Hilfe von Suchbegriffen aufgefunden werden können. eBay behält sich vor, die Laufzeiten von Auktionen um bis zu 15 Minuten zu verlängern, soweit dies aus technischen Gründen notwendig ist. Eine solche Verlängerung erfolgt nicht für Auktionen unter Verwendung der Startzeitplanung. eBay ermöglicht es den Nutzern, die Suchergebnisse anhand verschiedener Kriterien zu sortieren. Trifft ein Nutzer keine Auswahl, so richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse nach verschiedenen Faktoren, z.B. Angebotsformat, Artikelbezeichnung, Anzahl der Suchanfragen, Anzahl der Verkäufe, Restzeit, Preis, Höhe der Versandkosten und den Verkäuferstandards. Weitere Informationen zur eBay-Suche.
  8. Die Artikelbeschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen sich ausschließlich auf den angebotenen Artikel beziehen. Werbung für nicht auf eBay angebotene Artikel ist unzulässig. Verkäufer dürfen im Rahmen der Nutzung der eBay-Dienste keine Gütesiegel, Garantiezeichen oder sonstige Symbole von Dritten verwenden, es sei denn, eBay autorisiert solche Symbole.
  9. Verkäufer, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit Waren oder Dienstleistungen Verbrauchern anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das Bestehen oder Nichtbestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts zu belehren.
  10. Der Preis der jeweiligen Artikel versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.
  11. Verkäufern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum Verkaufspreis eBay-Gebühren, PayPal-Gebühren oder Provisionen von Käufern einzufordern.
  12. Nutzer dürfen Adressen, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten, die sie durch die Nutzung der eBay-Dienste erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, der jeweilige Nutzer hat diesem nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, ausdrücklich vorher zugestimmt bzw. nicht widersprochen.
  13. Nutzer sind dafür verantwortlich, mittels der eBay-Dienste einsehbare und von eBay gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken benötigen, auf einem von eBay unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
  14. Nutzer dürfen keine von eBay oder anderen Nutzern generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die eBay-Dienste eingreifen, insbesondere wenn hierdurch eine übermäßige Belastung der eBay-Infrastruktur herbeigeführt werden könnte.

§ 4 Zahlungsabwicklung bei eBay

  1. Im Rahmen der neuen Zahlungsabwicklung wickeln eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaften Zahlungen im Namen von Verkäufern für bei eBay durchgeführte Transaktionen ab. Zu diesem Zweck schließen Verkäufer bei der Anmeldung für die Zahlungsabwicklung einen Zahlungsdienstleistungsvertrag mit den jeweiligen eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaften auf Grundlage der Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet ab. In diesem Zusammenhang wird der Verkäufer aufgefordert, Informationen zu seiner Person und/oder zu seinem Unternehmen zum Zwecke der Identitätsprüfung und Verifizierung vor dem Hintergrund geldwäscherechtlicher und sonstiger Vorschriften zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung der Zahlungsabwicklung durch die eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaften ist für alle Angebote, für die die Zahlungsabwicklung verfügbar ist, Voraussetzung für die Nutzung der eBay-Dienste als Verkäufer.
  2. Käufer können grundsätzlich mit allen von eBay in der Kaufabwicklung zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden bezahlen. Gegebenenfalls werden einzelne Zahlungsmethoden in Abhängigkeit von einer Risikoprüfung im Einzelfall nicht angeboten. Die verantwortliche eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft nimmt den gezahlten Betrag vom Käufer im Namen des Verkäufers entgegen und leitet ihn an diesen weiter. Käufer haben auch bei der neuen Zahlungsabwicklung die Möglichkeit, wie gewohnt Rückgaben und Kaufabbrüche einzuleiten oder einen eBay-Käuferschutzfall zu eröffnen.
  3. Im Zusammenhang mit der neuen Zahlungsabwicklung kann eBay zum Zwecke der Risikoabsicherung (zum Beispiel bei Vorliegen eines offenen Käuferschutzfalls) die verantwortliche eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft auffordern, einen Teil der Auszahlungsbeträge vorübergehend einzubehalten.

§ 5 eBay-Käuferschutz

Der eBay-Käuferschutz - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet sichert Käufer entsprechend dem Grundsatz zum eBay-Käuferschutz ab, wenn der gekaufte Artikel nicht ankommt, wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht oder wenn es ein Problem bei der Rückgabe gibt. Im Rahmen der neuen Zahlungsabwicklung weist eBay im Falle eines erfolgreichen Käuferschutzantrags die für die Abwicklung der Kaufpreiszahlung verantwortliche eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft an, dem Käufer im Namen des Verkäufers eine Rückerstattung zu leisten. Der Verkäufer ist verpflichtet, eBay den entsprechenden Betrag zurückzuerstatten. eBay ist in diesem Fall berechtigt, den an den Käufer erstatteten Betrag mit zukünftigen verfügbaren Auszahlungsbeträgen des Verkäufers verrechnen zu lassen oder, insbesondere wenn die verfügbaren Auszahlungsbeträge des Verkäufers nicht ausreichen, den Betrag von seinen hinterlegten Zahlungsmethoden einzuziehen.

§ 6 Sanktionen, Sperrung und Kündigung

  1. eBay kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB, die eBay-Grundsätze oder als Verkäufer die Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay verletzt oder wenn eBay ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Nutzer vor betrügerischen Aktivitäten:
    • Löschen von Geboten, Angeboten, Bewertungen oder sonstigen Inhalten
    • Verwarnung von Nutzern
    • Verzögerung der Veröffentlichung von Angeboten und sonstigen Inhalten
    • Vorübergehendes Ausblenden von Angeboten auf der Suchergebnisseite
    • Einschränkung der Nutzung der eBay-Dienste, insbesondere der Kaufaktivitäten (einschließlich des Erfordernisses zur Verifizierung von Geboten)
    • Aberkennung eines besonderen Verkäufer-Status
    • Vorläufige Sperrung
    • Endgültige Sperrung
    Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt eBay die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer den Verstoß nicht verschuldet hat.
  2. eBay kann einen Nutzer endgültig von der Nutzung der eBay-Dienste ausschließen (endgültige Sperrung), wenn
    • er wiederholt negative Bewertungen oder niedrige detaillierte Verkäuferbewertungen erhalten hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Nutzer geboten ist.
    • er falsche Kontaktdaten angegeben hat.
    • er sein eBay-Konto überträgt oder Dritten hierzu Zugang gewährt.
    • er andere Nutzer oder eBay in erheblichem Maße schädigt.
    • er wiederholt gegen diese eBay-AGB, die eBay-Grundsätze oder als Verkäufer gegen die Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay verstößt.
    • ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
    Nachdem ein Nutzer endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten eBay-Kontos oder des Bewertungsprofils.
  3. Nutzer können diesen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen.
  4. eBay kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.
  5. Sobald ein Nutzer gesperrt oder der Nutzungsvertrag von eBay gekündigt wurde, darf dieser Nutzer die eBay-Dienste auch mit anderen eBay-Konten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden. Eine Sperrung oder Kündigung hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit von bereits auf dem eBay-Marktplatz zustande gekommenen Verträgen.

§ 7 Gebühren

  1. Für das Anbieten von Artikeln und für die Nutzung von Zusatzoptionen erhebt eBay von dem Verkäufer Gebühren. Wird ein Artikel verkauft, hat der Verkäufer an eBay eine Verkaufsprovision zu zahlen. Die Höhe der einzelnen Gebühren sowie der Verkaufsprovision richtet sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung.
  2. Die einzelnen Gebühren sowie die Verkaufsprovision sind sofort zur Zahlung fällig und können über die von eBay akzeptierten Zahlungsmethoden beglichen werden. Gebühren für fortlaufende Leistungen (z. B. einen eBay-Shop), werden im Voraus in Rechnung gestellt. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat der Nutzer eBay die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, soweit er das Fehlschlagen zu vertreten hat.
  3. Im Rahmen der neuen Zahlungsabwicklung bei eBay werden gegebenenfalls Gebühren und sonstige Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis durch die verantwortliche eBay‑Zahlungsdienstleistungsgesellschaft mit verfügbaren oder zukünftigen Auszahlungsbeträgen des Verkäufers verrechnet. 
  4. eBay stellt die angefallenen Gebühren und Verkaufsprovisionen monatlich in Rechnung. eBay informiert den Verkäufer per E-Mail über die Bereitstellung der jeweiligen Rechnung. Die vollständige Rechnung kann der Verkäufer in seinem eBay-Konto abrufen.
  5. Verkäufer kommen ohne weitere Mahnung nach einem Ablauf von 30 Tagen nach Mitteilung des Rechnungsbetrags in Verzug.
  6. Verkäufern ist es verboten, die Gebührenstruktur von eBay zu umgehen. Weitere Informationen zur Gebührenumgehung.
  7. eBay behält sich das Recht vor, für die Löschung von Angeboten oder sonstigen Inhalten oder für die Sperrung von Nutzern eine Aufwandspauschale zu berechnen, soweit der Nutzer den Verstoß zu vertreten hat, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Ebenso kann eBay für die Wiederfreischaltung eines gesperrten eBay-Kontos eine Gebühr erheben. Die Höhe der Aufwandspauschale ist in der jeweils aktuellen Gebührenordnung geregelt.
  8. eBay kann die Gebühren und Verkaufsprovisionen jederzeit ändern. Preisänderungen werden den Nutzern rechtzeitig vor dem Inkrafttreten mitgeteilt.

§ 8 Angebotsformate und Vertragsschluss

  1. eBay stellt den Nutzern eine Vielzahl von Angebotsformaten und Funktionen zur Verfügung, um mittels der eBay-Dienste Verträge anzubahnen bzw. abzuschließen. Verkäufer haben die Möglichkeit, ihre Artikel über die eBay-Dienste auch international anzubieten. Hierzu kann der Verkäufer einen Artikel direkt auf einer anderen eBay-Website einstellen. Ferner gibt es die Möglichkeit, für eingestellte Artikel internationalen Versand anzubieten.
  2. Stellt ein Verkäufer mittels der eBay-Dienste einen Artikel im Auktions- oder Festpreisformat ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt er einen Start- bzw. Festpreis und eine Frist, binnen derer das Angebot angenommen werden kann (Angebotsdauer). Legt der Verkäufer beim Auktionsformat einen Mindestpreis fest, so steht das Angebot unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Mindestpreis erreicht wird.
  3. Der Verkäufer kann Angebote im Auktionsformat zusätzlich mit einer Sofort-Kaufen-Funktion versehen. Diese kann von einem Käufer ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben oder ein Mindestpreis noch nicht erreicht wurde. eBay behält sich vor, diese Funktion in der Zukunft zu ändern.
  4. Bei Festpreisangeboten nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen” anklickt und anschließend bestätigt. Bei Festpreisangeboten, bei denen der Verkäufer die Option „sofortige Bezahlung” ausgewählt hat, nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen” anklickt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt. Der Käufer kann Angebote für mehrere Artikel auch dadurch annehmen, dass er die Artikel in den Warenkorb legt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt.
  5. Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Weitere Informationen zum Bieten.
  6. Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande, es sei denn der Verkäufer war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.
  7. Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
  8. In bestimmten Kategorien kann der Verkäufer sein Angebot mit einer Preisvorschlag-Funktion versehen. Die Preisvorschlag-Funktion ermöglicht es Käufern und Verkäufern, den Preis für einen Artikel auszuhandeln. Weitere Informationen zur Preisvorschlag-Funktion für Verkäufer und zum Unterbreiten von Preisvorschlägen für Käufer.
  9. Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen. eBay behält sich vor, die für einen Käufer verfügbaren Zahlungsmethoden zum Zwecke des Risikomanagements einzuschränken.
  10. Verkäufer müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Ausnahmen von dieser Verpflichtung finden sich im Grundsatz zu Lieferzeiten und Vorabverkauf.
  11. Wird ein Angebot vor Ablauf der Angebotsdauer von eBay gelöscht, kommt kein wirksamer Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande.

§ 9 Bewertungen

  1. Nutzer können sich nach der Durchführung einer Transaktion gegenseitig und öffentlich zugänglich bewerten. Käufer können einzelne Aspekte der Leistung eines Verkäufers zudem über die detaillierten Verkäuferbewertungen bewerten. Die Bewertungen werden von eBay nicht überprüft und können unzutreffend oder irreführend sein.
  2. Nutzer sind verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die von Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.
  3. Jede zweckwidrige Nutzung des Bewertungssystems ist verboten. Insbesondere ist es untersagt:
    • Bewertungen über sich selbst abzugeben oder durch Dritte abgeben zu lassen.
    • in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung der betreffenden Transaktion in Zusammenhang stehen.
    • Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als zum Handel mittels der eBay-Dienste.
    • andere Nutzer durch Drohung mit der Abgabe oder Nichtabgabe einer Bewertung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen.
  4. Für das Entfernen von Bewertungen gilt der Grundsatz zum Entfernen von Bewertungen.

§10 Nutzung des eBay-Katalogs, Rechteeinräumung

  1. Um Verkäufern das Anbieten von Artikeln auf unserem Marktplatz zu erleichtern und Nutzern der weltweiten Websites, Dienste, lokalen und mobilen Applikationen und Anwendungen von eBay eine relevantere Kauferfahrung zu bieten, führt eBay einen eBay-Katalog, in dem Informationen (Bilder, Videos, Produktbezeichnungen, Marken, Logos, Handelsnamen, Merkmale und Beschreibungen u.a.) zu spezifischen Produkten („Produktdaten“) hinterlegt sind. Verkäufer können beim Erstellen von Angeboten auf Produktdaten aus dem eBay-Katalog, soweit vorhanden, zurückgreifen. Sofern gewerbliche Verkäufer bei eBay eigene Produktdaten verwenden, etwa für das Erstellen von Angeboten, stellen sie diese Produktdaten eBay nach Maßgabe von Ziffer 3 dieses § 10 zur Verfügung. Die von gewerblichen Verkäufern zur Verfügung gestellten Produktdaten können von eBay im eBay-Katalog gespeichert und genutzt werden, insbesondere anderen Nutzern (für die Zwecke dieses § 10 meint „Nutzer“ alle eBay-Nutzer aller eBay Websites, Dienste, lokalen und mobilen Applikationen und Anwendungen von eBay weltweit) zur Verfügung gestellt werden. Um dem Anspruch der Verkäufer und Käufer an eine dem Standard des Onlinehandels entsprechende, relevante und einheitliche Kauferfahrung zu genügen, werden Produktdaten im eBay Katalog ohne Angabe der Quelle vorgehalten. Eine Pflicht von eBay zur Aufnahme von Produktdaten in den eBay-Katalog besteht nicht.
  2. Der gewerbliche Verkäufer wird sämtliche Produktdaten, die er eBay zur Verfügung stellt, sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass er sie eBay wie in Ziffer 1 näher beschrieben zur Verfügung stellen kann. eBay behält sich ausdrücklich vor, Produktdaten aus dem eBay-Katalog zu entfernen.
    Der gewerbliche Verkäufer ist allein dafür verantwortlich, dass er nur solche Produktdaten zur Verfügung stellt,
    2.1 die keine Informationen oder Daten enthalten, zu deren Nutzung er nicht oder nicht im Umfang der nachfolgenden Ziff. 3 und 4 dieses § 10, insbesondere betreffend die Speicherung, Veröffentlichung im und/oder Übermittlung an den eBay-Katalog, vertraglich und/oder nach geltendem Recht berechtigt ist;
    2.2 die keine Informationen, wie z. B. Handlungsanweisungen enthalten, die geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar Körper- oder Sachschäden zu verursachen; und
    2.3 deren Zurverfügungstellung an eBay und deren Nutzung, wie in diesem § 10 vorgesehen, nicht (auch nicht mittelbar) Rechte Dritter, insbesondere Patente, Marken, Lizenz-, Urheber- oder Leistungsschutzrechte, sonstige Eigentumsrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzt.
  3. Indem der gewerbliche Verkäufer eBay Produktdaten zur Verfügung stellt (insbesondere durch Einstellen, Wiedereinstellen oder Erneuern von Angeboten), räumt er eBay ein unwiderrufliches, unentgeltliches, nicht exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die bereitgestellten Produktdaten einschließlich daran bestehender Urheber-, Marken-, Design- und sonstiger Rechte, insbesondere Persönlichkeitsrechte, online und offline, unter Einsatz jeglicher technischer Mittel weltweit zu nutzen und zu bearbeiten, d.h. die Produktdaten im Rahmen und für die Bewerbung der weltweiten Websites, Dienste, lokalen und mobilen Applikationen und Anwendungen von eBay zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen, insbesondere im eBay-Katalog zu speichern und anderen Nutzern für das Erstellen eigener Angebote zur Verfügung zu stellen. Die vorstehende Rechteeinräumung umfasst insbesondere das Recht, die Produktdaten
    3.1 in analogen und digitalen Speichermedien aller Art zu vervielfältigen und zu verbreiten;
    3.2 in elektronische Datenbanken und Datennetze, Telefondienste etc. einzuspeisen und zu speichern und mittels digitaler und anderweitiger Speicher- und Übertragungstechniken unter Einschluss sämtlicher Übertragungswege und -verfahren, einer Vielzahl von Empfängern derart zur Verfügung zu stellen, dass die Produktdaten insbesondere im Rahmen bzw. unter Verwendung von Telemedien und mobilfunkgestützten Diensten mittels stationärer oder mobiler Empfangsgeräte aller Art (einschließlich VR-Geräte) individuell abgerufen, wiedergegeben, gespeichert, weitergesendet, ausgedruckt und interaktiv genutzt werden können;
    3.3 auch zu Werbezwecken (online und offline), ganz oder teilweise mit anderen Inhalten (Texten, Bildern, Hyperlinks, Marken, Logos etc.) zu verbinden und gemeinsam öffentlich zugänglich zu machen;
    3.4 unter Verwendung analoger oder digitaler Techniken zu systematisieren, zu analysieren und indexieren, zusammenzufassen, zu kürzen, zu teilen, neu anzuordnen, zu verkleinern, zu vergrößern, zu übersetzen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten und diese Bearbeitungen zu dem in Ziffer 1 genannten Zweck zu nutzen;
    3.5 in der ursprünglichen oder der bearbeiteten Form in elektronischen Datenbanken gemeinsam mit anderen Inhalten zu archivieren und Nutzern, auch in Verbindung mit eigenen Inhalten, zur öffentlichen Zugänglichmachung im Rahmen der Websites, Dienste, lokalen und mobilen Applikationen und Anwendungen von eBay zugänglich zu machen;
    3.6 soweit die bereitgestellten Produktdaten in ihrer Gesamtheit als Datenbank geschützt sind, das Recht, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben, wobei der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teils der Datenbank die wiederholte und systematische Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe von nach Art und Umfang unwesentlichen Teilen der Datenbank gleich steht;
    3.7 mit Hilfe von Rundfunk, einschließlich Drahtfunk, Kabel- und Satellitenfunk, Internet oder ähnlicher Übertragungstechniken, gleich ob in analoger oder digitaler Form, zu senden und/oder solche Sendungen öffentlich wiederzugeben.
  4. eBay ist berechtigt, insbesondere zu dem in Ziffer 1 genannten Zweck, die eBay gemäß Ziffer 3 eingeräumten Rechte an mit eBay verbundene Unternehmen zu übertragen bzw. diesen, sowie Nutzern und mit eBay kooperierenden Dritten einfache Nutzungsrechte an den Produktdaten einzuräumen, ohne dass es dazu einer Zustimmung des gewerblichen Verkäufers bedarf und ohne dass diesem dafür ein Entgelt zusteht.
  5. eBay räumt seinen Nutzern das unentgeltliche, nicht-ausschließliche, zeitlich beschränkte Recht ein, die Produktdaten für das Erstellen von Angeboten, die auf dem Marktplatz von eBay im Rahmen der dazugehörigen weltweiten Websites, Dienste, lokalen und mobilen Applikationen und Anwendungen eingestellt werden, zu nutzen und, soweit von eBay zugelassen, zu diesem Zwecke zu bearbeiten. Das Vervielfältigen, Verbreiten, öffentliche Zugänglichmachen und Bearbeiten der Produktdaten zu einem anderen Zweck ist den Nutzern ohne Zustimmung von eBay untersagt. Der Nutzer wird die Produktdaten vor ihrer Übernahme in das eigene Angebot auf ihre Richtigkeit und Übereinstimmung mit dem angebotenen Artikel hin überprüfen. Sofern die verwendeten Produktdaten im eBay-Katalog ergänzt, entfernt oder korrigiert werden, können die Produktdaten auch im Angebot des Nutzers automatisch entsprechend aktualisiert werden.
  6. Nutzer können eBay Produktbewertungen und Rezensionen zur Verfügung stellen. Für von gewerblichen Nutzern zur Verfügung gestellte Produktbewertungen und Rezensionen gelten die Ziff. 2 bis 4 dieses § 10 entsprechend. Für von privaten Nutzern zur Verfügung gestellte Produktbewertungen und Rezensionen gelten etwaige bei Abgabe von Produktbewertungen und Rezensionen angezeigte Bedingungen.

§ 11 Haftungsbeschränkung

  1. eBay haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von eBay, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. eBay haftet dem Grunde nach für durch eBay, ihre Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Nutzer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.
  2. Eine weitere Haftung von eBay ist ausgeschlossen.
  3. Soweit die Haftung von eBay ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Freistellung

Der Nutzer stellt eBay von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber eBay geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer mittels der eBay-Dienste eingestellte Angebote und sonstige Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der eBay-Dienste. Für gewerbliche Nutzer gilt der vorstehende Satz insbesondere hinsichtlich eBay zur Verfügung gestellter Produktdaten. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von eBay einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Nutzer nicht zu vertreten ist. Der Nutzer ist verpflichtet, eBay für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der eBay gemäß diesem Vertrag zustehenden Rechte kann sich eBay anderer eBay-Unternehmen bedienen.
  2. eBay ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
  3. eBay kann dem Nutzer jederzeit eine Änderung dieser eBay-AGB vorschlagen. Änderungen dieser eBay-AGB werden dem Nutzer spätestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung durch den Nutzer gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gegenüber eBay in Textform angezeigt wird. Wenn der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu (siehe § 6 Nr. 3 dieser eBay-AGB). eBay weist den Nutzer in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht und die Möglichkeit zur Kündigung hin. Die geänderten eBay-AGB werden zusätzlich auf der eBay-Website veröffentlicht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser eBay-AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser eBay-AGB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.
  5. Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit eBay abgeschlossenen Nutzungsvertrags übermittelt werden, müssen in Schriftform oder Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.
  6. Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser eBay-AGB unterliegt schweizerischem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU finden zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts des Mitgliedstaates Anwendung, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
  7. eBay ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  8. Für Nutzer, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ist Potsdam ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen eBay-AGB entstehenden Streitigkeiten.
  9. Für Nutzer, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Nutzers und am Sitz von eBay. Für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen eBay-AGB entstehenden Streitigkeiten ist zusätzlicher Gerichtsstand für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland Potsdam, für Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich Wien und für Verbraucher mit Wohnsitz in der Schweiz Bern. eBay darf Gerichtsverfahren gegen Verbraucher nur vor den Gerichten an deren Wohnsitz einleiten.

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Frühere AGB - gültig bis einschließlich 31. Mai 2021

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „eBay-AGB“) regeln die Nutzung der schweizerischen Website (ebay.ch), Dienste, lokalen und mobilen Applikationen und Anwendungen von eBay sowie deren Integration in andere Websites, Applikationen und Dienste (im Folgenden gemeinsam: „eBay-Dienste“). Bestimmte Funktionalitäten und Zusatzoptionen stehen möglicherweise nicht bei allen eBay-Diensten zur Verfügung bzw. erfordern die Anmeldung eines eBay-Kontos. Für die Nutzung der eBay-Dienste über mobile Applikationen gelten zusätzlich zu diesen eBay-AGB die Bestimmungen für mobile Endgeräte.

Der Vertragspartner eines Nutzers ist bei einem Sitz des Unternehmens oder Wohnsitz der natürlichen Person

  • in der EU mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs die eBay GmbH, Albert-Einstein-Ring 2-6, 14532 Kleinmachnow, Deutschland
  • im Vereinigten Königreich die eBay (UK) Limited, 1 More London Place, London, SE1 2AF, Großbritannien
  • außerhalb der EU mit Ausnahme der USA, Kanadas und Indiens die eBay Marketplaces GmbH, Helvetiastraße 15-17, 3005 Bern, Schweiz
  • in Kanada die eBay Canada Limited, 500 King Street West, Suite 200, Toronto, ON M5V 1L9, Kanada
  • in Indien die eBay Singapore Services Pte Ltd, 10 Collyer Quay, #10-01 Ocean Financial Centre, Singapore 049315
  • in den USA die eBay Inc., 2145 Hamilton Ave., San Jose, CA 95125, USA

Der jeweilige Vertragspartner wird nachfolgend als „eBay” bezeichnet.

Diese eBay-AGB treten für alle über die schweizerischen eBay-Dienste angemeldeten Nutzer ab dem 1. Juni 2018 in Kraft, sofern der Nutzer der Geltung der neuen eBay-AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, in der sie ihm mitgeteilt werden, widerspricht. Für alle Nutzer, die sich ab dem 25. April 2018 angemeldet haben, gelten ab dem Zeitpunkt der Anmeldung die eBay-AGB in der Fassung, der sie bei der Anmeldung zugestimmt haben.

Die Nutzung der eBay-Dienste wird zusätzlich zu den eBay-AGB durch die eBay-Grundsätze geregelt.

Folgende eBay-Grundsätze sind von besonderer Bedeutung:

Widerrufsbelehrung

Wenn Sie eBay als Verbraucher nutzen, gilt für Sie das folgende Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns per Post, telefonisch oder per E-Mail mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An die eBay Marketplaces GmbH, Helvetiastrasse 15/17, 3005 Bern, Schweiz:
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

_____________

(*) Unzutreffendes streichen.

§1 Leistungsbeschreibung

§2 Anmeldung und eBay-Konto

§3 Nutzung der eBay-Dienste, verbotene Artikel und Inhalte

§4 Sanktionen, Sperrung und Kündigung

§5 Gebühren

§6 Angebotsformate und Vertragsschluss

§7 Bewertungen

§8 Nutzung des eBay-Katalogs, Rechteeinräumung

§9 Haftungsbeschränkung

§10 Freistellung

§11 Schlussbestimmungen

§1 Leistungsbeschreibung

  1. Mittels der eBay-Dienste bietet eBay einen Marktplatz an, auf dem von natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften („Nutzer“), Waren und Leistungen aller Art („Artikel“) angeboten (in dieser Eigenschaft „Verkäufer“) und erworben (in dieser Eigenschaft „Käufer“) und sonstige Inhalte veröffentlicht werden können, sofern deren Angebot, Erwerb oder Veröffentlichung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, diese eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verstößt. eBay bietet selbst keine Artikel an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge.
  2. eBay bewirbt die eBay-Dienste und stellt anderen eBay-Gesellschaften sowie Dritten zu diesem Zweck einen Zugang zu den Inhalten der Nutzer zur Verfügung, damit diese die Inhalte auf Websites, in Softwareapplikationen und in E-Mails bewerben können.
  3. eBay hat das Recht, Angebote und sonstige Inhalte von Nutzern technisch so zu bearbeiten, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von eBay oder Dritten dargestellt werden können. Die Angebote und sonstigen Inhalte von Nutzern können auch über die eBay-Dienste anderer Länder abgerufen werden. Angebote oder sonstige Inhalte können zu diesem Zweck ganz oder teilweise automatisiert übersetzt werden. Weitere Informationen zu den Grundsätzen zum internationalen Verkaufen.
  4. Trotz verschiedenartiger Sicherheitsvorkehrungen ist es nicht auszuschließen, dass für ein eBay-Konto falsche Kontaktdaten hinterlegt wurden bzw. diese sich zwischenzeitlich geändert haben.
  5. Mittels der eBay-Dienste veröffentlichte Angebote und sonstige Inhalte von Nutzern stellen nicht die Meinung von eBay dar und werden grundsätzlich nicht von eBay auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.
  6. eBay kann die Nutzung der eBay-Dienste oder einzelner Funktionen der eBay-Dienste oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie z. B. Prüfung der Anmeldedaten, Nutzungsdauer, Kontotyp (privat/gewerblich), Status des Bewertungsprofils (einschließlich detaillierter Verkäuferbewertungen), Zahlungsverhalten oder von der Vorlage bestimmter Nachweise (z. B. Identitäts-, Einkaufs-, Zahlungs-, oder Eigentumsnachweise) abhängig machen. eBay kann insbesondere unter bestimmten Voraussetzungen die Kaufaktivitäten eines Nutzers einschränken und dabei auch die Abgabe von Geboten von weiteren Voraussetzungen wie einer vorherigen Verifizierung abhängig machen, siehe insbesondere den Grundsatz zu Einschränkungen der Kaufaktivitäten.
  7. eBay behält sich das Recht vor, innerhalb seiner Grundsätze die Ordnung auf seinem Marktplatz zu ändern, soweit dies den Nutzern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von eBay zumutbar ist.
  8. Der Anspruch von Nutzern auf Nutzung der eBay-Dienste besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. eBay schränkt seine Leistungen zeitweilig ein, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). eBay berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Nutzer, wie z. B. durch Vorabinformationen. § 9 dieser eBay-AGB (Haftungsbeschränkung) bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.
  9. Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Nutzung der eBay-Dienste behindert, werden die Nutzer in geeigneter Form informiert. Hinsichtlich einer Gutschrift von Gebühren für die betroffenen Artikel und einer Verlängerung dieser Angebote gilt der Grundsatz für Systemausfälle.
  10. Auf die unter § 1 Abs. 8 aufgeführten Wartungsarbeiten wird die Vorschrift unter § 1 Abs. 9 nicht angewendet. Angebote, die während solcher Wartungsarbeiten enden, werden nicht verlängert, obwohl das Bieten oder Kaufen während dieser Zeit nicht möglich ist. Gutschriften für Gebühren werden nicht erteilt.

§2 Anmeldung und eBay-Konto

  1. Die Nutzung der eBay-Dienste als Verkäufer setzt die Anmeldung als Nutzer voraus. Die Anmeldung erfolgt durch Eröffnung eines eBay-Kontos unter Zustimmung zu diesen eBay-AGB und der eBay-Datenschutzerklärung. Mit der Anmeldung kommt zwischen eBay und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der eBay-Dienste (im Folgenden: „Nutzungsvertrag”) zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
  2. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht für die Nutzung der eBay-Dienste anmelden.
  3. Die von eBay bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Als Telefonnummer darf keine Mehrwertdienste-Rufnummer und als Adresse kein Postfach angegeben werden. Nutzer, die die eBay-Dienste in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen, sind verpflichtet, ein gewerbliches eBay-Konto zu eröffnen und ihre Anmeldedaten um die gesetzlich erforderlichen Informationen zu ergänzen.Wandelt ein Nutzer sein privates eBay-Konto in ein gewerbliches eBay-Konto um, so gelten für ihn ab dem Zeitpunkt der Umstellung die in diesen eBay-AGB und den eBay-Grundsätzen enthaltenen Regelungen für gewerbliche Nutzer.
  4. Die Anmeldung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung natürlicher Personen dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des eBay-Kontos angegeben werden (d. h. keine Ehepaare oder Familien).
  5. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben in seinem eBay-Konto unverzüglich zu aktualisieren.
  6. Nutzer müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem eBay-Konto sorgfältig sichern. Nutzer sind verpflichtet, eBay umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein eBay-Konto von Dritten missbraucht wurde.
  7. Ein eBay-Konto ist nicht übertragbar.
  8. eBay behält sich das Recht vor, eBay-Konten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen. Gleiches gilt für eBay-Konten, die über einen längeren Zeitraum nicht genutzt wurden. Vor der Löschung eines solchen Kontos informiert eBay den Nutzer rechtzeitig. Wird das Konto anschließend wieder genutzt, erfolgt keine Löschung.

§3 Nutzung der eBay-Dienste, verbotene Artikel und Inhalte

  1. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers sicherzustellen, dass seine Angebote und Inhalte (insbesondere Bilder und sonstige Informationen) rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
  2. Es ist verboten, Artikel, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften, die eBay-Grundsätze, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, auf eBay anzubieten oder zu bewerben. eBay behält sich vor, den Verkauf bestimmter Artikel an Voraussetzungen zu knüpfen, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Es gelten die Grundsätze zu unzulässigen Artikeln. Für die Veröffentlichung von sonstigen Inhalten gilt der Grundsatz zu Beiträgen und Inhalten von eBay-Nutzern.
  3. Es ist verboten, durch Verwendung mehrerer eBay-Konten oder im Zusammenwirken mit anderen Nutzern die Preise eigener oder fremder Angebote zu manipulieren oder eigene Artikel zu kaufen.
  4. Es ist verboten, die Suchfunktionen der eBay-Dienste zu manipulieren, z. B. indem Markennamen oder andere Suchbegriffe missbräuchlich in die Artikelbezeichnung oder Beschreibung eingefügt werden. Es gilt der Grundsatz zur Manipulation von Suchergebnissen.
  5. Verkäufer müssen die eBay-Grundsätze zum Einstellen von Artikeln beachten, ihre Artikel in die passende Kategorie einstellen und mit Worten und Bildern richtig und vollständig beschreiben. Es müssen alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angegeben werden. Zudem muss über die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen vollständig informiert werden.
  6. Um Verkäufern das Anbieten von Artikeln zu erleichtern und Käufern eine relevantere Kauferfahrung zu bieten, führt eBay einen eBay-Katalog, in dem Informationen (Bilder, Videos, Produktbezeichnungen, Marken, Logos, Handelsnamen, Merkmale und Beschreibungen u.a.) zu spezifischen Produkten („Produktdaten“) hinterlegt sind. Sofern ein Verkäufer beim Erstellen eines Angebots auf von eBay zur Verfügung gestellte Produktdaten zurückgreift und diese in der Folge im eBay-Katalog geändert werden, können sie auch im Angebot des Nutzers automatisch entsprechend aktualisiert werden.
  7. Aus technischen Gründen ist es möglich, dass Angebote nicht unmittelbar nach dem Einstellen über die Kategoriensuche oder mit Hilfe von Suchbegriffen aufgefunden werden können. eBay behält sich vor, die Laufzeiten von Auktionen um bis zu 15 Minuten zu verlängern, soweit dies aus technischen Gründen notwendig ist. Eine solche Verlängerung erfolgt nicht für Auktionen unter Verwendung der Startzeitplanung. eBay ermöglicht es den Nutzern, die Suchergebnisse anhand verschiedener Kriterien zu sortieren. Trifft ein Nutzer keine Auswahl, so richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse nach verschiedenen Faktoren, z.B. Angebotsformat, Artikelbezeichnung, Anzahl der Suchanfragen, Anzahl der Verkäufe, Restzeit, Preis, Höhe der Versandkosten und den Verkäuferstandards. Weitere Informationen zur eBay-Suche.
  8. Die Artikelbeschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen sich ausschließlich auf den angebotenen Artikel beziehen. Werbung für nicht auf eBay angebotene Artikel ist unzulässig. Verkäufer dürfen im Rahmen der Nutzung der eBay-Dienste keine Gütesiegel, Garantiezeichen oder sonstige Symbole von Dritten verwenden, es sei denn, eBay autorisiert solche Symbole.
  9. Verkäufer, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit Waren oder Dienstleistungen Verbrauchern anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das Bestehen oder Nichtbestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts zu belehren.
  10. Der Preis der jeweiligen Artikel versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.
  11. Verkäufern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum Verkaufspreis eBay-Gebühren, PayPal-Gebühren oder Provisionen von Käufern einzufordern.
  12. Nutzer dürfen Adressen, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten, die sie durch die Nutzung der eBay-Dienste erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, der jeweilige Nutzer hat diesem nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, ausdrücklich vorher zugestimmt bzw. nicht widersprochen.
  13. Nutzer sind dafür verantwortlich, mittels der eBay-Dienste einsehbare und von eBay gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken benötigen, auf einem von eBay unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
  14. Nutzer dürfen keine von eBay oder anderen Nutzern generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die eBay-Dienste eingreifen, insbesondere wenn hierdurch eine übermäßige Belastung der eBay-Infrastruktur herbeigeführt werden könnte.

§4 Sanktionen, Sperrung und Kündigung

  1. eBay kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verletzt oder wenn eBay ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Nutzer vor betrügerischen Aktivitäten:
    • Löschen von Geboten, Artikeln, Bewertungen oder sonstigen Inhalten
    • Verwarnung von Nutzern
    • Verzögerung der Veröffentlichung von Artikeln und sonstigen Inhalten
    • Vorübergehendes Ausblenden von Angeboten auf der Suchergebnisseite
    • Einschränkung der Nutzung der eBay-Dienste, insbesondere der Kaufaktivitäten (einschließlich des Erfordernisses zur Verifizierung von Geboten)
    • Aberkennung eines besonderen Verkäufer-Status
    • Vorläufige Sperrung
    • Endgültige Sperrung
      Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt eBay die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer den Verstoß nicht verschuldet hat.
  2. eBay kann einen Nutzer endgültig von der Nutzung der eBay-Dienste ausschließen (endgültige Sperrung), wenn
    • er wiederholt negative Bewertungen oder niedrige detaillierte Verkäuferbewertungen erhalten hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Nutzer geboten ist.
    • er falsche Kontaktdaten angegeben hat.
    • er sein eBay-Konto überträgt oder Dritten hierzu Zugang gewährt.
    • er andere Nutzer oder eBay in erheblichem Maße schädigt.
    • er wiederholt gegen diese eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verstößt.
    • ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
      Nachdem ein Nutzer endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten eBay-Kontos oder des Bewertungsprofils.
  3. Nutzer können diesen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen.
  4. eBay kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.
  5. Sobald ein Nutzer gesperrt oder der Nutzungsvertrag von eBay gekündigt wurde, darf dieser Nutzer die eBay-Dienste auch mit anderen eBay-Konten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden. Eine Sperrung oder Kündigung hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit von bereits auf dem eBay-Marktplatz zustande gekommenen Verträgen.

§5 Gebühren

  1. Für das Anbieten von Artikeln und für die Nutzung von Zusatzoptionen erhebt eBay von dem Verkäufer Gebühren. Wird ein Artikel verkauft, hat der Verkäufer an eBay eine Verkaufsprovision zu zahlen. Die Höhe der einzelnen Gebühren sowie der Verkaufsprovision richtet sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung.
  2. Die einzelnen Gebühren sowie die Verkaufsprovision sind sofort zur Zahlung fällig und können über die von eBay akzeptierten Zahlungsmethoden beglichen werden. Gebühren für fortlaufende Leistungen (z. B. einen eBay-Shop), werden im Voraus in Rechnung gestellt. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat der Nutzer eBay die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, soweit er das Fehlschlagen zu vertreten hat.
  3. eBay stellt die angefallenen Gebühren und Verkaufsprovisionen monatlich in Rechnung. eBay informiert den Verkäufer per E-Mail über die Bereitstellung der jeweiligen Rechnung. Die vollständige Rechnung kann der Verkäufer in seinem eBay-Konto abrufen.
  4. Verkäufer kommen ohne weitere Mahnung nach einem Ablauf von 30 Tagen nach Mitteilung des Rechnungsbetrags in Verzug.
  5. Verkäufern ist es verboten, die Gebührenstruktur von eBay zu umgehen. Weitere Informationen zur Gebührenumgehung.
  6. eBay behält sich das Recht vor, für die Löschung von Artikeln oder sonstigen Inhalten oder für die Sperrung von Nutzern eine Aufwandspauschale zu berechnen, soweit der Nutzer den Verstoß zu vertreten hat, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Ebenso kann eBay für die Wiederfreischaltung eines gesperrten eBay-Kontos eine Gebühr erheben. Die Höhe der Aufwandspauschale ist in der jeweils aktuellen Gebührenordnung geregelt.
  7. eBay kann die Gebühren und Verkaufsprovisionen jederzeit ändern. Preisänderungen werden den Nutzern rechtzeitig vor dem Inkrafttreten mitgeteilt.

§6 Angebotsformate und Vertragsschluss

  1. eBay stellt den Nutzern eine Vielzahl von Angebotsformaten und Funktionen zur Verfügung, um mittels der eBay-Dienste Verträge anzubahnen bzw. abzuschließen. Verkäufer haben die Möglichkeit, ihre Artikel über die eBay-Dienste auch international anzubieten. Hierzu kann der Verkäufer einen Artikel direkt auf einer anderen eBay-Website einstellen. Ferner gibt es die Möglichkeit, für eingestellte Artikel internationalen Versand anzubieten.
  2. Stellt ein Verkäufer mittels der eBay-Dienste einen Artikel im Auktions- oder Festpreisformat ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt er einen Start- bzw. Festpreis und eine Frist, binnen derer das Angebot angenommen werden kann (Angebotsdauer). Legt der Verkäufer beim Auktionsformat einen Mindestpreis fest, so steht das Angebot unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Mindestpreis erreicht wird.
  3. Der Verkäufer kann Angebote im Auktionsformat zusätzlich mit einer Sofort-Kaufen-Funktion versehen. Diese kann von einem Käufer ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben oder ein Mindestpreis noch nicht erreicht wurde. eBay behält sich vor, diese Funktion in der Zukunft zu ändern. Weitere Informationen zur Sofort-Kaufen-Option.
  4. Bei Festpreisangeboten nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen” anklickt und anschließend bestätigt. Bei Festpreisangeboten, bei denen der Verkäufer die Option „sofortige Bezahlung” ausgewählt hat, nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen” anklickt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt. Der Käufer kann Angebote für mehrere Artikel auch dadurch annehmen, dass er die Artikel in den Warenkorb legt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt.
  5. Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Weitere Informationen zum Bieten.
  6. Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande, es sei denn der Verkäufer war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.
  7. Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
  8. In bestimmten Kategorien kann der Verkäufer sein Angebot mit einer Preisvorschlag-Funktion versehen. Die Preisvorschlag-Funktion ermöglicht es Käufern und Verkäufern, den Preis für einen Artikel auszuhandeln. Weitere Informationen zur Preisvorschlag-Funktion für Verkäufer und zum Unterbreiten von Preisvorschlägen für Käufer.
  9. Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen. eBay behält sich vor, die für einen Käufer verfügbaren Zahlungsmethoden zum Zwecke des Risikomanagements einzuschränken.
  10. Verkäufer müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Ausnahmen von dieser Verpflichtung finden sich im Grundsatz zu Lieferzeiten und Vorabverkauf.
  11. Wird ein Artikel vor Ablauf der Angebotsdauer von eBay gelöscht, kommt kein wirksamer Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande.

§7 Bewertungen

  1. Nutzer können sich nach der Durchführung einer Transaktion gegenseitig und öffentlich zugänglich bewerten. Käufer können einzelne Aspekte der Leistung eines Verkäufers zudem über die detaillierten Verkäuferbewertungen bewerten. Die Bewertungen werden von eBay nicht überprüft und können unzutreffend oder irreführend sein.
  2. Nutzer sind verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die von Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.
  3. Jede zweckwidrige Nutzung des Bewertungssystems ist verboten. Insbesondere ist es untersagt:
    • Bewertungen über sich selbst abzugeben oder durch Dritte abgeben zu lassen.
    • in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung der betreffenden Transaktion in Zusammenhang stehen.
    • Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als zum Handel mittels der eBay-Dienste.
    • andere Nutzer durch Drohung mit der Abgabe oder Nichtabgabe einer Bewertung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen.
  4. Für das Entfernen von Bewertungen gilt der Grundsatz zum Entfernen von Bewertungen.

§8 Nutzung des eBay-Katalogs, Rechteeinräumung

  1. Um Verkäufern das Anbieten von Artikeln auf unserem Marktplatz zu erleichtern und Nutzern der weltweiten Websites, Dienste, lokalen und mobilen Applikationen und Anwendungen von eBay eine relevantere Kauferfahrung zu bieten, führt eBay einen eBay-Katalog, in dem Informationen (Bilder, Videos, Produktbezeichnungen, Marken, Logos, Handelsnamen, Merkmale und Beschreibungen u.a.) zu spezifischen Produkten („Produktdaten“) hinterlegt sind. Verkäufer können beim Erstellen von Angeboten auf Produktdaten aus dem eBay-Katalog, soweit vorhanden, zurückgreifen. Sofern gewerbliche Verkäufer bei eBay eigene Produktdaten verwenden, etwa für das Erstellen von Angeboten, stellen sie diese Produktdaten eBay nach Maßgabe von Ziffer 3 dieses § 8 zur Verfügung. Die von gewerblichen Verkäufern zur Verfügung gestellten Produktdaten können von eBay im eBay-Katalog gespeichert und genutzt werden, insbesondere anderen Nutzern (für die Zwecke dieses § 8 meint „Nutzer“ alle eBay-Nutzer aller eBay Websites, Dienste, lokalen und mobilen Applikationen und Anwendungen von eBay weltweit) zur Verfügung gestellt werden. Um dem Anspruch der Verkäufer und Käufer an eine dem Standard des Onlinehandels entsprechende, relevante und einheitliche Kauferfahrung zu genügen, werden Produktdaten im eBay Katalog ohne Angabe der Quelle vorgehalten. Eine Pflicht von eBay zur Aufnahme von Produktdaten in den eBay-Katalog besteht nicht.
  2. Der gewerbliche Verkäufer wird sämtliche Produktdaten, die er eBay zur Verfügung stellt, sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass er sie eBay wie in Ziffer 1 näher beschrieben zur Verfügung stellen kann. eBay behält sich ausdrücklich vor, Produktdaten aus dem eBay-Katalog zu entfernen.
    Der gewerbliche Verkäufer ist allein dafür verantwortlich, dass er nur solche Produktdaten zur Verfügung stellt,
    2.1 die keine Informationen oder Daten enthalten, zu deren Nutzung er nicht oder nicht im Umfang der nachfolgenden Ziff. 3 und 4 dieses § 8, insbesondere betreffend die Speicherung, Veröffentlichung im und/oder Übermittlung an den eBay-Katalog, vertraglich und/oder nach geltendem Recht berechtigt ist;
    2.2 die keine Informationen, wie z. B. Handlungsanweisungen enthalten, die geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar Körper- oder Sachschäden zu verursachen; und
    2.3 deren Zurverfügungstellung an eBay und deren Nutzung, wie in diesem § 8 vorgesehen, nicht (auch nicht mittelbar) Rechte Dritter, insbesondere Patente, Marken, Lizenz-, Urheber- oder Leistungsschutzrechte, sonstige Eigentumsrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzt.
  3. Indem der gewerbliche Verkäufer eBay Produktdaten zur Verfügung stellt (insbesondere durch Einstellen, Wiedereinstellen oder Erneuern von Angeboten), räumt er eBay ein unwiderrufliches, unentgeltliches, nicht exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die bereitgestellten Produktdaten einschließlich daran bestehender Urheber-, Marken-, Design- und sonstiger Rechte, insbesondere Persönlichkeitsrechte, online und offline, unter Einsatz jeglicher technischer Mittel weltweit zu nutzen und zu bearbeiten, d.h. die Produktdaten im Rahmen und für die Bewerbung der weltweiten Websites, Dienste, lokalen und mobilen Applikationen und Anwendungen von eBay zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen, insbesondere im eBay-Katalog zu speichern und anderen Nutzern für das Erstellen eigener Angebote zur Verfügung zu stellen. Die vorstehende Rechteeinräumung umfasst insbesondere das Recht, die Produktdaten
    3.1 in analogen und digitalen Speichermedien aller Art zu vervielfältigen und zu verbreiten;
    3.2 in elektronische Datenbanken und Datennetze, Telefondienste etc. einzuspeisen und zu speichern und mittels digitaler und anderweitiger Speicher- und Übertragungstechniken unter Einschluss sämtlicher Übertragungswege und -verfahren, einer Vielzahl von Empfängern derart zur Verfügung zu stellen, dass die Produktdaten insbesondere im Rahmen bzw. unter Verwendung von Telemedien und mobilfunkgestützten Diensten mittels stationärer oder mobiler Empfangsgeräte aller Art (einschließlich VR-Geräte) individuell abgerufen, wiedergegeben, gespeichert, weitergesendet, ausgedruckt und interaktiv genutzt werden können;
    3.3 auch zu Werbezwecken (online und offline), ganz oder teilweise mit anderen Inhalten (Texten, Bildern, Hyperlinks, Marken, Logos etc.) zu verbinden und gemeinsam öffentlich zugänglich zu machen;
    3.4 unter Verwendung analoger oder digitaler Techniken zu systematisieren, zu analysieren und indexieren, zusammenzufassen, zu kürzen, zu teilen, neu anzuordnen, zu verkleinern, zu vergrößern, zu übersetzen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten und diese Bearbeitungen zu dem in Ziffer 1 genannten Zweck zu nutzen;
    3.5 in der ursprünglichen oder der bearbeiteten Form in elektronischen Datenbanken gemeinsam mit anderen Inhalten zu archivieren und Nutzern, auch in Verbindung mit eigenen Inhalten, zur öffentlichen Zugänglichmachung im Rahmen der Websites, Dienste, lokalen und mobilen Applikationen und Anwendungen von eBay zugänglich zu machen;
    3.6 soweit die bereitgestellten Produktdaten in ihrer Gesamtheit als Datenbank geschützt sind, das Recht, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben, wobei der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teils der Datenbank die wiederholte und systematische Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe von nach Art und Umfang unwesentlichen Teilen der Datenbank gleich steht;
    3.7 mit Hilfe von Rundfunk, einschließlich Drahtfunk, Kabel- und Satellitenfunk, Internet oder ähnlicher Übertragungstechniken, gleich ob in analoger oder digitaler Form, zu senden und/oder solche Sendungen öffentlich wiederzugeben.
  4. eBay ist berechtigt, insbesondere zu dem in Ziffer 1 genannten Zweck, die eBay gemäß Ziffer 3 eingeräumten Rechte an mit eBay verbundene Unternehmen zu übertragen bzw. diesen, sowie Nutzern und mit eBay kooperierenden Dritten einfache Nutzungsrechte an den Produktdaten einzuräumen, ohne dass es dazu einer Zustimmung des gewerblichen Verkäufers bedarf und ohne dass diesem dafür ein Entgelt zusteht.
  5. eBay räumt seinen Nutzern das unentgeltliche, nicht-ausschließliche, zeitlich beschränkte Recht ein, die Produktdaten für das Erstellen von Angeboten, die auf dem Marktplatz von eBay im Rahmen der dazugehörigen weltweiten Websites, Dienste, lokalen und mobilen Applikationen und Anwendungen eingestellt werden, zu nutzen und, soweit von eBay zugelassen, zu diesem Zwecke zu bearbeiten. Das Vervielfältigen, Verbreiten, öffentliche Zugänglichmachen und Bearbeiten der Produktdaten zu einem anderen Zweck ist den Nutzern ohne Zustimmung von eBay untersagt. Der Nutzer wird die Produktdaten vor ihrer Übernahme in das eigene Angebot auf ihre Richtigkeit und Übereinstimmung mit dem angebotenen Artikel hin überprüfen. Sofern die verwendeten Produktdaten im eBay-Katalog ergänzt, entfernt oder korrigiert werden, können die Produktdaten auch im Angebot des Nutzers automatisch entsprechend aktualisiert werden.
  6. Nutzer können eBay Produktbewertungen und Rezensionen zur Verfügung stellen. Für von gewerblichen Nutzern zur Verfügung gestellte Produktbewertungen und Rezensionen gelten die Ziff. 2 bis 4 dieses § 8 entsprechend. Für von privaten Nutzern zur Verfügung gestellte Produktbewertungen und Rezensionen gelten etwaige bei Abgabe von Produktbewertungen und Rezensionen angezeigte Bedingungen.

§9 Haftungsbeschränkung

  1. eBay haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von eBay, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. eBay haftet dem Grunde nach für durch eBay, ihre Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Nutzer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.
  2. Eine weitere Haftung von eBay ist ausgeschlossen.
  3. Soweit die Haftung von eBay ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen.

§10 Freistellung

Der Nutzer stellt eBay von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber eBay geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer mittels der eBay-Dienste eingestellte Angebote und sonstige Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der eBay-Dienste. Für gewerbliche Nutzer gilt der vorstehende Satz insbesondere hinsichtlich eBay zur Verfügung gestellter Produktdaten. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von eBay einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Nutzer nicht zu vertreten ist. Der Nutzer ist verpflichtet, eBay für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

§11 Schlussbestimmungen

  1. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der eBay gemäß diesem Vertrag zustehenden Rechte kann sich eBay anderer eBay-Unternehmen bedienen.
  2. eBay ist berechtigt, eBay ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
  3. eBay kann dem Nutzer jederzeit eine Änderung dieser eBay-AGB vorschlagen. Änderungen dieser eBay-AGB werden dem Nutzer spätestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung durch den Nutzer gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gegenüber eBay in Textform angezeigt wird. Wenn der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu (siehe § 4 Nr. 3 dieser eBay-AGB). eBay weist den Nutzer in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht und die Möglichkeit zur Kündigung hin. Die geänderten eBay-AGB werden zusätzlich auf der eBay-Website veröffentlicht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser eBay-AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser eBay-AGB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.
  5. Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit eBay abgeschlossenen Nutzungsvertrags übermittelt werden, müssen in Schriftform oder Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.
  6. Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser eBay-AGB unterliegt schweizerischem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU finden zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts des Mitgliedstaates Anwendung, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
  7. eBay ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  8. Für Nutzer, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ist Potsdam ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen eBay-AGB entstehenden Streitigkeiten.
  9. Für Nutzer, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Nutzers und am Sitz von eBay. Für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen eBay-AGB entstehenden Streitigkeiten ist zusätzlicher Gerichtsstand für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland Potsdam, für Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich Wien und für Verbraucher mit Wohnsitz in der Schweiz Bern. eBay darf Gerichtsverfahren gegen Verbraucher nur vor den Gerichten an deren Wohnsitz einleiten.

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