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Wichtige Änderungen für Verkäufer

Häufige Fragen zum Status „Verkäufer mit Top-Bewertung“
Häufige Fragen zum Status „Verkäufer mit Top-Bewertung“

Was geschieht, wenn ein „Verkäufer mit Top-Bewertung“ den Schwellenwert für Bewertungen mit 1 oder 2 Sternen überschreitet?
Bis Januar 2010 gilt: Wenn der Anteil der niedrigen detaillierten Bewertungen den Schwellenwert überschreitet, der Verkäufer jedoch die aktuellen PowerSeller-Bedingungen erfüllt, verliert er zwar seinen Status als „Verkäufer mit Top-Bewertung“, er bleibt aber ggfs. Weiter PowerSeller und kann die entsprechenden Vergünstigungen des jeweiligen PowerSeller-Levels in Anspruch nehmen.

Warum wird das PowerSeller-Logo entfernt?
Ab Oktober 2009 wird das kleine PowerSeller-Symbol neben dem Mitgliedsnamen auf allen Seiten, die für Käufer sichtbar sind, nicht mehr angezeigt. Das betrifft z.B. Suchergebnisseiten, Artikelseiten und alle anderen eBay-Seiten, auf denen Ihr Mitgliedsname erscheint.

Diese Änderung wird notwendig, da Käufer das PowerSeller-Logo nicht zwangsläufig als Symbol für Servicequalität wahrnehmen.

Sie können das PowerSeller-Logo, dass Sie laut unseren AGB für die Einbindung in Artikelbeschreibung, Mich-Seite, eBay Shop und Ihrer eigenen Internet-Website verwenden dürfen, vorerst weiter nutzen. Ab dem 1. Oktober entfernen wir lediglich automatisch das kleine PowerSeller-Symbol neben dem Mitgliedsnamen.

Welche Änderungen am PowerSeller-Programm werden vorgenommen und wann treten sie in Kraft?
Ab Oktober 2009 gelten mit der Einführung des neuen Status „Verkäufer mit Top-Bewertung“ die folgenden Änderungen:

  • Die bevorzugte Platzierung in den Suchergebnissen ist auf Verkäufer mit Top-Bewertung beschränkt. Mehr zum Thema Änderungen bei „Beliebteste Artikel“
  • Das bisherige PowerSeller-Programm basierend auf dem Verkaufsvolumen bleibt weiterhin bestehen.
  • Das PowerSeller-Logo ist für Käufer nicht mehr sichtbar (z.B. Artikelseite, Bewertungsprofil etc.).
  • Die Zusatzoption „Premium-Angebot in Kategorie und Suche“ können nur Verkäufern mit Top-Bewertung buchen.
  • Für Verkäufer, deren Stand der detaillierten Bewertungen theoretisch die Bedingungen für den neuen Status “Verkäufer mit Top-Bewertung“ erfüllt, gilt ein Mindest-Handelsvolumen von 100 Verkäufen in 12 Monaten, um sich grundsätzlich für den neuen Status zu qualifizieren.
  • PowerSeller, die sich noch nicht für den Status „Verkäufer mit Top-Bewertung“ qualifizieren, profitieren weiterhin von der aktuellen PowerSeller-Rabattstruktur, und zwar bis zum 15. Januar 2010. Die Voraussetzungen für die Qualifizierung als PowerSeller werden nicht geändert.

Ab Januar 2010 gelten die folgenden Änderungen:

  • Mit dem 16. Januar 2010 tritt die neue PowerSeller-Rabattstruktur in Kraft.

Ab April 2010 gelten die folgenden Änderungen:

  • In Deutschland, Österreich und der Schweiz werden bei der PowerSeller-Qualifizierung nur noch die detaillierten Verkäuferbewertungen aus Verkäufen in dieser Handelsregion und keine Bewertungen für internationale Verkäufe berücksichtigt.

Ändern sich ab dem 16. Januar 2010 die für mich geltenden Rabatte, wenn ich zwar PowerSeller, aber kein Verkäufer mit Top-Bewertung bin?
Möglicherweise. Wenn Sie als PowerSeller überdurchschnittliche Werte erzielen, erhalten Sie ab dem 16. Januar 2010 einen Rabatt auf die Verkaufsprovision von maximal 15 %. Als Verkäufer mit Top-Bewertung beträgt Ihr Rabatt bis zu 30 %.

Wie wird der Anteil der Bewertungen mit 1 oder 2 Sternen berechnet, und wo kann ich meinen aktuellen Wert ablesen?
Wir beziehen Bewertungen mit 1 oder 2 Sternen für alle Bereiche der detaillierten Bewertungen ein, um den Status eines Verkäufers zu ermitteln. Dabei gelten maximale Werte, die Verkäufer nicht überschreiten dürfen, um entweder den Mindeststandard für alle Verkäufer oder den neuen Status als Verkäufer mit Top-Bewertung zu erreichen.

Dabei ist die Berechnung wie folgt:

Die Anzahl der detaillierten Bewertungen von 1 oder 2 Sternen in Bezug auf die Anzahl aller Verkäufe.

Dabei werden alle Verkäufe berücksichtigt, unabhängig davon, ob für diese detaillierte Bewertungen abgegeben wurden.

So ermitteln wir den Status eines Verkäufers anhand seiner niedrigen detaillierten Bewertungen (PDF)

Tipp: Ab Ende Juli finden Sie eine monatlich aktualisierte Aufstellung Ihrer detaillierten Verkäuferbewertungen mit 1 und 2 Sternen in Ihrem Verkäufer-Cockpit. Ab Oktober wird dieser Wert täglich auf den neuesten Stand gebracht.

Welcher Zeitraum wird bei der Berechnung des Anteils der Bewertungen mit 1 oder 2 Sternen und des Mindestdurchschnitts der detaillierten Verkäuferbewertungen zugrunde gelegt? Ich erziele nur geringe Verkaufszahlen. Laufe ich Gefahr, bei einer oder zwei schlecht bewerteten Transaktionen meinen Status als PowerSeller oder als Verkäufer mit Top-Bewertung zu verlieren?

Der Bewertungszeitraum hängt vom Verkaufsvolumen des Verkäufers ab:

  • Mehr als 400 Transaktionen in den letzten 3 Kalendermonaten – Wir berücksichtigen den Anteil der niedrigen detaillierten Bewertungen innerhalb der letzten 3 Monate.
  • Weniger als 400 Transaktionen in den letzten 3 Kalendermonaten – Wir berücksichtigen den Anteil der niedrigen detaillierten Bewertungen innerhalb der letzten 12 Monate.
  • Bei Verkäufern mit weniger als 400 Transaktionen pro Jahr messen wir den Anteil der niedrigen detaillierten Bewertungen als eine feste Höchstzahl.
  • Bei Verkäufern mit mehr als 400 Transaktionen pro Jahr messen wir den Anteil der niedrigen detaillierten Bewertungen als prozentualen Wert.

So ermitteln wir den Status eines Verkäufers anhand seiner niedrigen detaillierten Bewertungen (PDF)

Warum werden zur Einstufung von Verkäufern, die auf ebay.de, ebay.at und ebay.ch angemeldet sind, zukünftig nur noch detaillierte Bewertungen aus der Handelsregion Deutschland, Österreich und Schweiz berücksichtigt?
Unsere Untersuchungen sowie Diskussionen mit Verkäufern haben ergeben, dass Verkäufer, die international verkaufen, oft schlechtere detaillierte Bewertungen im Bereich Versand erhalten als Verkäufer, die nur im Inland verkaufen.

Mit dieser Änderung kommen wir Verkäufern entgegen und helfen Ihnen, Ihr internationales Geschäft weiter ausbauen, ohne Gefahr zu laufen, dadurch eine schlechtere Gesamtbewertung zu erhalten.

Gibt es den neuen Status „Verkäufer mit Top-Bewertung“ auch für Österreich und die Schweiz?
Österreich und die Schweiz sind in das neue Programm für Verkäufer mit Top-Bewertung eingebunden, da der grenzüberschreitende Handel zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz sehr intensiv ist. Daher werden diese drei Länder als eine Handelsregion betrachtet.

Wie kann ich verhindern, dass meine Mitbewerber Artikel bei mir kaufen und mir niedrige detaillierte Verkäuferbewertungen geben, um mich aus dem Programm herauszudrängen?
Das System der detaillierten Verkäuferbewertungen ist so angelegt, dass die Gefahr des Missbrauchs sehr gering ist. Wir sind ständig darum bemüht unser System noch weiter zu verbessern, um sicherzustellen, dass ein eventueller Missbrauch sofort aufgedeckt wird. Der Missbrauch des Bewertungssystems wird unter keinen Umständen geduldet. Des Weiteren bestehen bereits Grundsätze zu diesem Thema: http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-manipulation.html. Da Verkäufer vor allem anhand ihres Anteils niedriger Verkäuferbewertungen evaluiert werden, führt eine geringe Anzahl an Transaktionen oder Käufern für die große Mehrheit gewerblicher Verkäufer nicht zu einer nennenswerten Verschlechterung ihres Status.

Warum sind die Schwellenwerte so niedrig? Ist es nicht unrealistisch 0,6% oder weniger niedrige Bewertungen zu erhalten?
Käufer, die bei Verkäufern mit Top-Bewertung kaufen, werden diese mit Sicherheit an andere Käufer weiter empfehlen. Der Schwellenwert für niedrige Bewertungen wurde so niedrig angesetzt, um ausgezeichnete Verkäufer besser von durchschnittlichen und unterdurchschnittlichen Verkäufern unterscheiden zu können. Online-Käufer erwarten exzellenten Service und günstige Angebote auf eBay. In allen Kategorien und Größenordnungen gibt es Verkäufer, die den Status „Verkäufer mit Top-Bewertung" erhalten können.

Häufige Fragen zu den neuen Grundsätzen für Verkäufer

Was sind die neuen Grundsätze für Verkäufer?
Die neuen Grundsätze für Verkäufer nennen Mindeststandards, die für alle Aspekte einer Transaktion gelten:

  • Details und Beschreibung der Artikel: Verkäufer müssen darauf achten, dass die Angaben zu Ihren Artikeln genau und einheitlich sind - dies gilt auch für die Angaben zum Artikelzustand und zu den Produktdetails. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei den Artikelmerkmalen „Neu“ und in der Beschreibung des Artikels „Aufgearbeitet“ anzugeben.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Verkäufers: Hier dürfen Verkäufer nur relevante Bestimmungen aufnehmen. Als Verletzung unserer Grundsätze gelten widersprüchliche Informationen zu ein und demselben Angebot, die Nichteinhaltung der angegebenen Geschäftsbedingungen oder auch ein Haftungsausschluss, der den Verkäufer von der Verantwortung freistellt, den Artikel gemäß der Angebotsbeschreibung zu liefern.
  • Produktverfügbarkeit: Es ist Aufgabe des Verkäufers sicherzustellen, dass die betreffenden Artikel für die Dauer des Angebots tatsächlich verfügbar sind.  
  • Zusätzlich gilt nur für auf eBay.de angemeldete Verkäufer: Versandkosten und zugehörige Gebühren: Verkäufer sind auch weiterhin aufgefordert, Versand- und Verpackungskosten nur in angemessener Höhe zu berechnen und die für einige eBay-Kategorien geltenden maximalen Versandkosten nicht zu überschreiten.
  • Zusätzlich gilt nur für eBay.at und eBay.ch angemeldete Verkäufer: Versandkosten und zugehörige Gebühren: Verkäufer sind auch weiterhin aufgefordert, Versand- und Verpackungskosten nur in angemessener Höhe zu berechnen.
  • Rücknahmebedingungen und Versandzeit: Als gewerblicher Verkäufer unterliegen Sie bei der Bereitstellung Ihrer Dienstleistung einer Reihe von gesetzlichen Vorschriften. Diese betreffen die Angaben in Angeboten, die Qualität der Artikel und verschiedene andere Aspekte Ihrer bei eBay angebotenen Dienstleistung. Weitere Informationen zu Ihren gesetzlichen Verpflichtungen finden Sie in unserem Rechtsportal.
  • Angemessene Ausdrucksweise: Angebote dürfen keine Kommentare und Bemerkungen enthalten, die das Vertrauen in den eBay-Marktplatz untergraben - dazu zählen beispielsweise negative Kommentare zu Käufern bzw. zum Verkaufsvorgang.

Sobald die neuen Verkäufergrundsätze in Kraft treten, werden wir Sie gesondert informieren. Die neuen Grundsätze werden Sie dann auf unseren Hilfeseiten finden.

Was versteht eBay unter einer nicht angemessenen Ausdrucksweise?
Nicht akzeptabel sind z.B. Bemerkungen wie:

  • „Da es bei eBay so viele unzuverlässige Käufer gibt, müssen Sie mich vor der Abgabe Ihres Gebots kontaktieren. Wenn Sie dies nicht tun, streiche ich Ihr Gebot und melde Sie bei eBay !“
  • „Ich hatte bereits so viele negative Erfahrungen mit Käufern, die keine Bewertung abgegeben haben. Wenn Sie also neu bei eBay sind, bieten Sie nicht!“
  • „Die Zahlung muss leider über PayPal abgewickelt werden.“

Was soll mit den neuen Grundsätzen erreicht werden?
Die Käufer erwarten klar verständliche, genaue und informative Beschreibungen. Widersprüchliche Angaben und negative oder irrelevante Bemerkungen bieten keinen guten Kundenservice und vermitteln ein schlechtes Bild von unserem Marktplatz.

Unmissverständliche Regeln und Standards für professionelles Verkaufen kommen Käufern und Verkäufern zugute.

Die neuen Grundsätze erfüllen folgende Aufgaben:

  • Sie stärken bei Käufern das Gefühl, dass sie in einem professionellen Umfeld einkaufen.
  • Sie definieren eindeutig, für welche Aspekte der Transaktion der Verkäufer verantwortlich ist.
  • Sie helfen Verkäufern, Käufern ein positives Einkaufserlebnis zu bieten.

Wann treten die neuen Grundsätze für Verkäufer in Kraft?
Ab Oktober 2009 kann eine Verletzung der neuen Grundsätze für Verkäufer zum Verlust des Status als Verkäufer mit Top-Bewertung führen. Anfang 2010 treten die neuen Grundsätze dann auch für alle anderen Verkäufer in Kraft.

Was sollte ich tun, damit ich die neuen Grundsätze für Verkäufer einhalte?

  • Überprüfen Sie die Ihre Geschäftsbedingungen in Ihren Angeboten, um sicherzustellen, dass sie mit den neuen Grundsätzen übereinstimmen.
  • Ändern Sie Angebotsvorlagen, wenn diese uneinheitliche Bedingungen für ein und denselben Artikel nennen.
  • Achten Sie darauf, dass die Angaben zu Versandkosten, Versandzeit und Rücknahmebedingungen richtig und genau sind.
  • Denken Sie daran, dass für gewerbliche Verkäufer die Verantwortung für den Artikel bei Ihnen liegt, bis der Käufer ihn tatsächlich erhalten hat. Vermeiden Sie jegliche Andeutung, dass Ihre Verantwortung mit dem Versand des Artikels endet und dass Sie danach nicht mehr für die rechtzeitige Lieferung bzw. den einwandfreien Lieferzustand verantwortlich sind.
  • Verzichten Sie auf Haftungsausschlüsse bezüglich der Verfügbarkeit angebotener Artikel und entfernen oder bearbeiten Sie stattdessen Angebote für Artikel, die ausverkauft sind.
  • Überprüfen Sie Ihre Angebotsbeschreibungen und -vorlagen und nehmen Sie die notwendigen Änderungen vor. Nutzen Sie ab Ende September 2009 die Möglichkeit, Angebote noch schneller gebündelt zu bearbeiten.

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