Richtig. Bei eBay werden alle Mitglieder gleich behandelt. Sowohl umsatzstarke als auch umsatzschwache Verkäufer müssen bei Verstößen mit denselben Konsequenzen rechnen. Die Art, wie Verkäufer bei potenziellen Verstößen kontaktiert werden, kann jedoch abweichen. So werden umsatzstarke Verkäufer möglicherweise eher telefonisch informiert, während andere Verkäufer meistens per E-Mail benachrichtigt werden. Klicken Sie auf „Weiter“, um zur nächsten Frage zu gelangen.
Richtig. Die Folgen bei einem Verstoß gegen die eBay-Grundsätze sind von Grundsatz zu Grundsatz verschieden und hängen auch davon ab, ob es sich um einen erstmaligen oder einen wiederholten Verstoß handelt. Ein Verstoß gegen eBay-Grundsätze kann die folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Verlust des PowerSeller-Status
Es ist eBay sehr wichtig sicherzustellen, dass alle Mitglieder die gleichen Voraussetzungen vorfinden und dass Mitglieder, die unsere Grundsätze befolgen, gegenüber Mitgliedern, die die Grundsätze verletzen, nicht benachteiligt werden. Darüber hinaus sind unsere Grundsätze die Voraussetzung für einen fairen und sicheren Handel bei eBay. Deshalb müssen Mitglieder, die unsere Grundsätze verletzen, mit den erwähnten Konsequenzen rechnen.
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Richtig. eBay behandelt alle Verkäufer gleich. Alle Verkäufer müssen sich an die eBay- Grundsätze halten.
Es gibt zwei mögliche Gründe, warum ein Angebot, das einem regelwidrigen Angebot ähnelt, nicht entfernt wurde:
Solange eBay keine Kenntnis von einem unzulässigen Angebot hat, kann auch keine Löschung erfolgen. Wenn eBay von einem regelwidrigen Angebot erfährt, weil das Angebot von einem Mitglied gemeldet wurde, wird das Angebot entfernt, wenn für unser Sicherheitsteam belegt ist, dass dieses Angebot gegen eBay-Grundsätze oder gesetzliche Bestimmungen verstößt. Jeden Tag werden ca. 5 Millionen neue Angebote eingestellt. Daher kann es passieren, dass wir nicht alle regelwidrigen Angebote entdecken und ähnliche Angebote, die gegen dieselben Regeln verstoßen, unbehelligt bleiben.
Angebote können zwar auf den ersten Blick gleich aussehen, aber bei näherer Betrachtung kann es sein, dass ein Angebot regelkonform ist, während das andere gegen gesetzliche Bestimmungen oder die eBay-Grundsätze verstößt.
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Richtig: Das Verkaufen von gefälschten Markenprodukten verstößt gegen gesetzliche Bestimmungen. Wer Fälschungen und rechtswidrige Repliken (z.B. gefälschte Uhren, Handtaschen oder andere Accessoires) verkauft, verletzt Markenrechte.
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Richtig: Die Verwendung von Bildern anderer Personen ohne Genehmigung des Berechtigten verstößt möglicherweise gegen gesetzliche Bestimmungen und damit gegen die eBay-Grundsätze. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, auch nur selbst verfasste Artikelbeschreibungen zu verwenden, um auch hier die Möglichkeit einer Urheberrechtsverletzung auszuschließen.
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Richtig. Es ist bei eBay verboten, einen Artikel als Markenprodukt anzubieten, für dessen Echtheit der Verkäufer nicht garantieren kann. Ein Ausschluss dieser Verpflichtung ist nicht zulässig. Als Verkäufer müssen Sie sich von der Echtheit eines Artikels überzeugen, bevor Sie den Artikel bei eBay anbieten. Darüber hinaus dürfen Sie in der Artikelbeschreibung keine Echtheitsgarantie ausschließen.
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Richtig: Das Verkaufen nicht genehmigter Kopien von Filmen oder Musik-CDs ist illegal und verstößt gegen die eBay-Grundsätze.
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Richtig: Sie sollten eBay informieren, dass Sie den Rechteinhaber nicht erreichen können, und eBay um Unterstützung bitten. eBay ist möglicherweise in der Lage, den Rechteinhaber zu erreichen und ihn um eine Kontaktaufnahme zu bitten. Wenn Sie Ihren Artikel erneut einstellen, ohne die Genehmigung des Rechteinhabers eingeholt zu haben, kann es passieren, dass Ihr Angebot erneut gelöscht und Sie zusätzlich von der Nutzung des eBay-Marktplatzes ausgeschlossen werden.
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Richtig: Das Vergleichen eines Artikels mit einem Markennamen in der Artikelbezeichnung und in der Artikelbeschreibung ist nicht zulässig
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Richtig. Da Frau Müller auf ihren eigenen Artikel geboten hat, hat sie gegen diesen Grundsatz verstoßen.
Tipp: Wenn Frau Müller ihr Auto nicht unter einem bestimmten Preis verkaufen möchte, sollte sie entweder die Zusatzoption „Mindestpreis“ auswählen* oder einen entsprechenden Startpreis angeben. Sie könnte ihr Auto auch als Festpreisartikel (Sofort-Kaufen) anbieten.
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Richtig. Herr Schmidt wurde geschädigt, weil das Bieten auf eigene Angebote durch den Verkäufer den Verlauf der Auktion verfälscht hat und er einen künstlich hochgetriebenen Preis bezahlen musste.
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Richtig. Die Gebote des Verkäufers auf sein eigenes Angebot verstoßen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Grundsätze von eBay. Darüber hinaus ist diese Praxis in einigen Ländern der Welt gesetzlich verboten.
Tipp: Selbst dann, wenn Sie glauben, dass das Bieten auf eigene Angebote nicht gegen Gesetze in Ihrem oder anderen Ländern verstößt, stellt ein solches Verhalten in jedem Fall einen Verstoß gegen die eBay-Grundsätze dar und kann Maßnahmen seitens eBay nach sich ziehen.
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Richtig. Mitglieder, die auf eigene Artikel geboten haben, müssen – auch bei Erstverstößen – mit einer Reihe von Maßnahmen seitens eBay rechnen.
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Richtig. Wenn ein eBay-Mitglied wegen des Bietens auf eigene Artikel den eBay-Marktplatz nur noch eingeschränkt nutzen darf oder vollständig vom Handel ausgeschlossen wurde, gelten diese Maßnahmen für alle Mitgliedskonten dieses Mitglieds.
Die Einschränkung oder der vollständige Ausschluss beziehen sich auf das Mitglied (juristische oder natürliche Person) und nicht nur auf ein einzelnes Mitgliedskonto. Das Mitglied darf während dieser Sperre keine neuen Mitgliedskonten eröffnen oder über andere Wege Artikel bei eBay anbieten oder zu bieten.
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Richtig. „Sofort-Kaufen“-Angebote können auch von Familienmitgliedern, Mitbewohnern oder Angestellten des Verkäufers erworben werden, ohne dass diese dabei den eBay-Grundsatz zum Bieten auf eigene Angebote verletzen.
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Richtig. Nachdem Sie ein Mitglied bewertet haben, können Sie weder den Kommentar bearbeiten, noch die Bewertung ändern. Eine einmal abgegebene Bewertung kann auch nicht entfernt werden.
eBay entfernt Bewertungen und Kommentare nur, wenn diese gegen unsere Grundsätze zum Bewertungssystem verstoßen. Dazu zählen beispielsweise Kommentare, die obszöne, rassistische, nicht jugendfreie oder im strafrechtlichen Sinne beleidigende Bemerkungen enthalten. Kommentare, die Links oder Skripte enthalten, werden ebenso entfernt wie Kommentare, die persönliche Angaben über ein anderes Mitglied enthalten, wie z.B. den Namen, die Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
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Richtig. Mitglieder können sich unabhängig davon bewerten, wer zuerst eine Bewertung hinterlassen hat. Zusätzlich können Mitglieder erhaltene Bewertungen beantworten und einmal abgegebene Bewertungen mit einem Kommentar ergänzen. Dadurch können Mitglieder ihre Sicht der Dinge schildern oder eine Bewertung richtig stellen.
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Richtig. Bevor Sie mit einem anderen Mitglied handeln, sollten Sie sich immer dessen Bewertungspunkte, die Bewertungskommentare und die von diesem Mitglied abgegebenen Bewertungen durchlesen. Außerdem sollten Sie alle eventuellen Fragen zum Angebot vor dem Kaufen oder Bieten mit dem Verkäufer klären.
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Richtig. Vergewissern Sie sich vor der Abgabe einer negativen Bewertung, dass Sie dem Käufer genügend Zeit für die Bezahlung oder dem Verkäufer ausreichend Gelegenheit gegeben haben, den Eingang Ihrer Zahlung zu prüfen und Ihren Artikel abzuschicken. Setzen Sie sich mit Ihrem Handelspartner in Verbindung und versuchen Sie, Probleme vor der Bewertung zu klären. Senden Sie dem Mitglied über den Link „Frage an den Verkäufer“ eine E-Mail oder fordern Sie die Kontaktdaten Ihres Handelspartners über die erweiterte Suche bei eBay an.
Probleme sollten Sie zunächst in Mein eBay klären. Dort bieten wir Ihnen ein Online-Tool an, mit dem Sie zielgerichtet und einfach mit Ihrem Handelspartner kommunizieren und das Problem lösen können. Mehr zum Thema Probleme in Mein eBay klären
Wenn es Ihnen trotzdem nicht gelingt, das Problem zu lösen, geben Sie bitte auch dann eine faire Bewertung ab, wenn diese negativ ausfallen sollte. Falls Ihr Handelspartner Sie daraufhin im Gegenzug ebenfalls negativ bewerten sollte, sollten Sie diese Bewertung kommentieren.
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Richtig. Ob Sie zuerst als Käufer oder Verkäufer eine Transaktion bewerten, liegt ganz in Ihrem Ermessen. Als Verkäufer ist für Sie möglicherweise ein Verkauf schon abgewickelt, wenn Sie die Bezahlung erhalten und den Artikel versendet haben. Ein Käufer wird hingegen in der Regel erst eine Bewertung abgeben, wenn er den Artikel erhalten hat und dieser auch der Artikelbeschreibung entspricht. In der Regel erhalten Verkäufer, die schon bei Zahlungseingang eine Bewertung abgeben, selbst auch mehr Bewertungen.
Wenn es für Sie wichtig ist, wann Ihr Käufer oder Verkäufer seine Bewertung abgibt, können Sie anhand der Kommentare im Bewertungsprofil des Mitglieds herausfinden, wie das Mitglied diesbezüglich normalerweise vorgeht.
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Richtig. eBay entfernt unter den folgenden Voraussetzungen Bewertungskommentare - der Bewertungspunkt bleibt jedoch erhalten:
Ein Mitglied versieht seinen Bewertungskommentar mit persönlichen Angaben über den Handelspartner (z.B. Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.).
Der Bewertungskommentar enthält vulgäre, obszöne, rassistische, nicht jugendfreie oder im strafrechtlichen Sinne beleidigende Bemerkungen.
Der Bewertungskommentar enthält Bemerkungen, die auf von eBay oder Strafverfolgungsbehörden eingeleitete Nachforschungen hinweisen.
Der Bewertungskommentar enthält Links oder Skripte.
Unter den folgenden Voraussetzungen entfernt eBay den Bewertungskommentar und den Bewertungspunkt:
Wenn das Mitglied die negative Bewertung versehentlich einem falschen Mitglied zugeordnet hat, diesen Fehler jedoch bereits behoben und die gleiche Bewertung für das richtige Mitglied abgegeben hat.
Wenn die Bewertung von einer Person abgegeben wurde, die zum eitpunkt der Transaktion oder der Bewertungsabgabe hierzu nicht berechtigt war (z.B. wegen Minderjährigkeit).
Wenn die Bewertung aufgrund einer vollstreckbaren richterlichen Entscheidung gegen denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, entfernt werden muss.
Bewertungen von gesperrten Mitgliedern werden vollständig (Bewertungspunkt und Kommentar) entfernt.
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Richtig. Sie dürfen für die Artikelbezeichnung keine artikelfremden Markennamen verwenden, wenn es sich bei Ihrem Angebot nicht um ein Produkt dieser Marke handelt. Es ist unfair, Käufer, die nach Sony- oder iPod-Produkten suchen, auf solche irreführenden Angebote zu locken. Die eBay-Suche dient Nutzern zum gezielten und schnellen Auffinden von Angeboten und Angebotsgruppen. Eine ungerechtfertigte Verwendung von Markennamen stellt zudem eine Verletzung von Markenrechten dar und kann strafbar sein. eBay würde also dieses Angebot wegen Keyword-Spamming beenden.
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Richtig. Verkäufer dürfen in Artikelbezeichnungen keine Produktvergleiche zwischen Artikeln vornehmen. Auch für die Artikelbeschreibung gilt, dass der gute Ruf einer artikelfremden Marke nicht ausgenutzt werden darf.
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Sie verstoßen nicht gegen unseren Grundsatz zum übermäßigen Gebrauch von Suchworten, weil alle Begriffe in ihrer Artikelbezeichnung direkten Bezug auf den Artikel nehmen, den Sie anbieten. Es ist erlaubt, Begriffe zu verwenden, die lediglich Synonyme oder falsch geschriebene Varianten eines Artikels sind. Diese Begriffe nehmen alle Bezug auf den angebotenen Artikel, und zwar auch dann, wenn sie falsch geschrieben oder in der Bedeutung identisch sind.
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Richtig. Ein bei eBay eingestellter Artikel darf während der Angebotsdauer nicht außerhalb von eBay verkauft werden. Sie müssen den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen. Wenn das Angebot ohne Gebote endet, können Sie den Artikel unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos wiedereinstellen. Wenn Sie den Artikel beim zweiten Mal erfolgreich verkaufen, erstattet Ihnen eBay die Angebotsgebühr für das Wiedereinstellen.
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Richtig. Verkäufer dürfen dem Käufer für bevorzugte Zahlungsmethoden einen Rabatt anbieten. Die Umlage von Gebühren und Provisionen auf den Endpreis eines Artikels ist hingegen nicht erlaubt.
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Richtig. Sie dürfen dem Käufer angemessene Verpackungs- und Versandkosten berechnen. Mit diesem Betrag dürfen Sie selbst Ihre Kosten decken. Der Betrag, den Sie dabei dem Käufer berechnen, muss sich an die üblichen Versandkosten anlehnen und darf nicht übermäßig hoch sein. Sie dürfen die Verpackungs- und Versandkosten auch nicht prozentual nach dem erzielten Verkaufspreis berechnen. Da sich Ihre Versandkosten im obigen Beispiel auf 6,90 Euro belaufen, Sie aber zusätzlich Verpackungskosten und den Versandaufwand berechnen möchten, ist die von Ihnen berechnete Verpackungs- und Versandpauschale von 9 Euro angemessen.
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Richtig. Sie müssen jede Krawatte, die Sie verkaufen möchten, separat einstellen. So erhält jeder Käufer auch genau die Krawatte, auf die er geboten hat. So vermeiden Sie im Vorfeld Missverständnisse oder dass ein Käufer sich weigert, die gekaufte Ware auch zu bezahlen.
Mit Auswahlangeboten umgehen Sie außerdem eBay-Gebühren. Wenn Sie mehrere Artikel in einem Angebot verkaufen möchten, können Sie beispielsweise mehrere Artikel als Multiauktion oder als Festpreisangebot einstellen. eBay bietet Ihnen auch die Möglichkeit, mehrere Artikel gebündelt in einem Posten zu verkaufen.
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Richtig. Ihre Käufer dürfen in einer Multiauktion zwischen verschiedenen Farben desselben Artikels wählen. Dies ist eine von zwei zulässigen Ausnahmen für Auswahlangebote.
Sie dürfen allerdings nur in Multiauktionen, Festpreisangeboten für mehrere Artikel oder in Shop-Angeboten Ihren Käufern die Farbe zur Wahl stellen. Dabei müssen Sie gewährleisten, dass Sie die Artikel in jeder von Ihnen angebotenen Farbe in ausreichender Menge vorrätig haben - auch wenn alle Höchstbietenden sich für die gleiche Farbe entscheiden sollten.
Angebote dürfen nicht mit der Einschränkung „solange der Vorrat reicht“ eingestellt werden. Dadurch werden Käufer gezwungen, vor dem Kauf oder der Gebotsabgabe nachzufragen, welche Farben oder welche Mengen vorrätig sind. Das ist bei eBay unzulässig.
Neben Angeboten mit einer Farbauswahl dürfen Sie auch Artikel anbieten, die nach den Angaben des Käufers hergestellt oder angepasst werden. Diese zusätzlichen Optionen dürfen jedoch keine zusätzlichen Kosten für den Käufer haben.
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Bei eBay werden alle Mitglieder gleich behandelt. Sowohl umsatzstarke als auch umsatzschwache Verkäufer müssen bei Verstößen mit denselben Konsequenzen rechnen.
Die Art, wie Verkäufer bei potenziellen Verstößen kontaktiert werden, kann jedoch abweichen. So werden umsatzstarke Verkäufer möglicherweise eher telefonisch informiert, während andere Verkäufer meistens per E-Mail benachrichtigt werden.
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Die Folgen bei einem Verstoß gegen die eBay-Grundsätze sind von Grundsatz zu Grundsatz verschieden und hängen auch davon ab, ob es sich um einen erstmaligen oder einen wiederholten Verstoß handelt. Ein Verstoß gegen eBay-Grundsätze kann die folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Verlust des PowerSeller-Status
Es ist eBay sehr wichtig sicherzustellen, dass alle Mitglieder die gleichen Voraussetzungen vorfinden und dass Mitglieder, die unsere Grundsätze befolgen, gegenüber Mitgliedern, die die Grundsätze verletzen, nicht benachteiligt werden. Darüber hinaus sind unsere Grundsätze die Voraussetzung für einen fairen und sicheren Handel bei eBay. Deshalb müssen Mitglieder, die unsere Grundsätze verletzen, mit den erwähnten Konsequenzen rechnen.
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eBay behandelt alle Verkäufer gleich. Alle Verkäufer müssen sich an die eBay- Grundsätze halten.
Es gibt zwei mögliche Gründe, warum ein Angebot, das einem regelwidrigen Angebot ähnelt, nicht entfernt wurde:
1. Solange eBay keine Kenntnis von einem unzulässigen Angebot hat, kann auch keine Löschung erfolgen. Wenn eBay von einem regelwidrigen Angebot erfährt, weil das Angebot von einem Mitglied gemeldet wurde, wird das Angebot entfernt, wenn für unser Sicherheitsteam belegt ist, dass dieses Angebot gegen eBay-Grundsätze oder gesetzliche Bestimmungen verstößt. Jeden Tag werden ca. 5 Millionen neue Angebote eingestellt. Daher kann es passieren, dass wir nicht alle regelwidrigen Angebote entdecken und ähnliche Angebote, die gegen dieselben Regeln verstoßen, unbehelligt bleiben.
2. Angebote können zwar auf den ersten Blick gleich aussehen, aber bei näherer Betrachtung kann es sein, dass ein Angebot regelkonform ist, während das andere gegen gesetzliche Bestimmungen oder die eBay-Grundsätze verstößt.
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Das Verkaufen von gefälschten Markenprodukten verstößt gegen gesetzliche Bestimmungen. Der Verkauf von Fälschungen (z.B. gefälschte Uhren, Handtaschen oder andere Accessoires) stellt auch dann einen Verstoß gegen Markenrechte dar, wenn Sie darauf hinweisen, dass der Artikel eine Fälschung ist. Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten können rechteverletzende Angebote bei eBay melden.
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Bilder einer anderen Person in der eigenen Artikelbeschreibung zu verwenden, verstößt möglicherweise gegen gesetzliche Bestimmungen. Verwenden Sie daher bitte immer ausschließlich eigene Bilder. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, auch nur selbst verfasste Artikelbeschreibungen zu verwenden, um auch hier die Möglichkeit einer Urheberrechtsverletzung auszuschließen.
Tipp: Wenn Sie einen Artikel bei eBay einstellen, sollten Sie eine eigene Artikelbeschreibung verfassen und eigene Bilder verwenden. So verhindern Sie, dass eBay Ihr Angebot möglicherweise vom Marktplatz entfernt.
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Es ist bei eBay verboten, einen Artikel als Markenprodukt anzubieten, für deren Echtheit der Verkäufer nicht garantieren kann. Als Verkäufer müssen Sie sich von der Echtheit eines Artikels überzeugen, bevor Sie den Artikel anbieten. Können Sie die Echtheit eines Artikels nicht mit Sicherheit bestätigen, dürfen Sie den Artikel nicht bei eBay anbieten. Darüber hinaus dürfen Sie in der Artikelbeschreibung keine Echtheitsgarantie ausschließen.
Beispiele für unerlaubte Angebote:
"Ich kann die Echtheit dieses Artikels nicht garantieren. Geben Sie deshalb entsprechende Gebote ab."
"Antike Uhr - Cartier???"
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Warum war Ihre Antwort falsch?
Musikkopien und nicht genehmigte Aufnahmen von Live-Shows oder -Konzerten dürfen nicht bei eBay angeboten werden. Auch der Handel mit rechtlich autorisierten Musikaufnahmen ist nicht erlaubt, da für eBay nicht erkennbar ist, ob eine Autorisierung vorliegt.
Die Anfertigung und der Verkauf eigener Kopien von Filmen, Fernsehserien oder Musik auf Video, VCD, DVD, CD, Kassette oder Tonband stellen möglicherweise eine Rechteverletzung dar. Die Produktionsfirmen, Künstler oder Verwerter besitzen die Rechte an den Werken und müssen die Herstellung von Kopien oder deren Verbreitung genehmigen. Es ist grundsätzlich zulässig, eine Kopie für die private Nutzung anzufertigen. Wer jedoch beispielsweise einen Film im Fernsehen aufzeichnet und diese Kopie verkauft oder verschenkt, verletzt das Urheberrecht des Produzenten. Wenn bei eBay ein aktueller Film auf Video, VCD oder DVD angeboten wird, der noch in den Kinos läuft, ist es wahrscheinlich, dass es sich um eine rechtswidrige Kopie handelt.
Wenn eBay auf ein Angebot stößt, bei dem eine nicht genehmigte Kopie verkauft wird, wird dieses Angebot von eBay entfernt.
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Warum war Ihre Antwort falsch?
Sie sollten eBay informieren, dass Sie den Rechteinhaber nicht erreichen können, und eBay um Unterstützung bitten. eBay ist möglicherweise in der Lage, den Rechteinhaber zu erreichen und ihn um eine Kontaktaufnahme zu bitten. Wenn Sie Ihren Artikel erneut einstellen, ohne die Genehmigung des Rechteinhabers eingeholt zu haben, kann es passieren, dass Ihr Angebot erneut gelöscht und Sie zusätzlich von der Nutzung des eBay-Marktplatzes ausgeschlossen werden.
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Das Vergleichen eines Artikels mit einem Markennamen in der Artikelbezeichnung und in der Artikelbeschreibung ist bei eBay nicht erlaubt. Vergleiche mit Markennamen können Käufer in die Irre führen und in vielen Fällen auch als Markenrechtsverletzung angesehen werden.
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Warum war Ihre Antwort falsch?
Mit Ihrer Anmeldung bei eBay hat Frau Müller den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eBay zugestimmt. In §10.2 der AGB heißt es: „Mitglieder dürfen den Verlauf der Online-Auktion nicht durch die Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten manipulieren.“ Wenn Frau Müller also über ein zweites Mitgliedskonto auf ihre eigenen Artikel bietet, manipuliert sie den Verlauf dieser Online-Auktion. Das ist ein Verstoß gegen die eBay-AGB.
Tipp: Wenn Frau Müller ihr Auto nicht unter einem bestimmten Preis verkaufen möchte, sollte sie entweder die Zusatzoption „Mindestpreis“ auswählen* oder einen entsprechenden Startpreis angeben. Sie könnte ihr Auto auch als Festpreisartikel (Sofort-Kaufen) anbieten.
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Warum war Ihre Antwort falsch?
Der Verkäufer hat mit seinem Gebot den Ablauf der Auktion manipuliert und den Preis des Fahrrads künstlich hochgetrieben. Dadurch wurde Herr Schmidt geschädigt. Mit dieser Manipulation hat der Verkäufer indirekt auch andere eBay-Mitglieder geschädigt, indem er eine höhere Nachfrage nach diesem Artikel vorgetäuscht hat. Dadurch wurden möglicherweise andere Bieter zu dieser Auktion gelockt und Angeboten anderer Verkäufer abgezogen.
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Warum war Ihre Antwort falsch?
Die richtige Antwort war die Antwort 4 („Die Antworten 1 und 2 sind richtig, Antwort 3 ist falsch.“). Die Gebote des Verkäufers auf sein eigenes Angebot verstoßen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Grundsätze von eBay. Darüber hinaus ist diese Praxis in einigen Ländern gesetzlich verboten.
Tipp: Selbst dann, wenn Sie glauben, dass das Bieten auf eigene Angebote nicht gegen Gesetze in Ihrem oder anderen Ländern verstößt, stellt ein solches Verhalten in jedem Fall einen Verstoß gegen die eBay-Grundsätze dar und kann Maßnahmen seitens eBay nach sich ziehen.
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Warum war Ihre Antwort falsch?
Die richtige Antwort war die Antwort 4 („Alle genannten Möglichkeiten sind richtig.“). Mitglieder, die auf eigene Artikel geboten haben, müssen mit einer Reihe von Maßnahmen seitens eBay rechnen. Dazu gehören u.a.:
Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen
Einbehalt der fälligen Gebühren für von eBay gelöschte Angebote
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes
Verlust des PowerSeller-Status
Vorläufige oder endgültige Sperrung des Mitgliedskontos
In einigen Ländern könnte der Fall sogar an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übergeben werden. Diese Maßnahmen können auch kombiniert werden – selbst bei einem ersten Verstoß.
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Die richtige Antwort lautet „Keine der genannten Möglichkeiten ist richtig.“ Wenn ein eBay-Mitglied wegen des Bietens auf eigene Artikel den eBay-Marktplatz nur noch eingeschränkt nutzen darf oder vollständig vom Handel ausgeschlossen wurde, gelten diese Maßnahmen für alle Mitgliedskonten dieses Mitglieds.
Die Einschränkung oder der vollständige Ausschluss beziehen sich auf das Mitglied (juristische oder natürliche Person) und nicht nur auf ein einzelnes Mitgliedskonto. Das Mitglied darf während dieser Sperre keine neuen Mitgliedskonten eröffnen oder über andere Wege Artikel bei eBay anbieten oder zu bieten.
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Warum war Ihre Antwort falsch?
Da die Käuferin mit der Verkäuferin verwandt ist, darf sie diesen Artikel nur per Sofort-Kauf erwerben. Sofort-Kaufen“-Angebote können auch von Familienmitgliedern, Mitbewohnern oder Angestellten des Verkäufers erworben werden, ohne dass diese dabei den eBay-Grundsatz zum Bieten auf eigene Angebote verletzen.
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Warum war Ihre Antwort falsch?
Nachdem Sie ein Mitglied bewertet haben, können Sie weder den Kommentar bearbeiten, noch die Bewertung ändern. Eine einmal abgegebene Bewertung kann auch nicht entfernt werden.
eBay entfernt Bewertungen und Kommentare nur, wenn diese gegen unsere Grundsätze zum Bewertungssystem verstoßen. Dazu zählen beispielsweise Kommentare, die obszöne, rassistische, nicht jugendfreie oder im strafrechtlichen Sinne beleidigende Bemerkungen enthalten. Kommentare, die Links oder Skripte enthalten, werden ebenso entfernt wie Kommentare, die persönliche Angaben über ein anderes Mitglied enthalten, wie z.B. den Namen, die Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Bevor Sie eine negative Bewertung abgeben, sollten Sie Ihren Handelspartner kontaktieren. Versuchen Sie, im direkten Kontakt eine Lösung für das Problem zu finden. Wenn Sie dennoch einmal eine Transaktion negativ bewerten möchten, geben Sie bitte auch dann nur faire und sachliche Kommentare ab, die sich ausschließlich auf die jeweilige Transaktion beziehen.
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Warum war Ihre Antwort falsch?
Mitglieder können sich jederzeit bewerten, unabhängig davon, wer zuerst eine Bewertung hinterlassen hat. Zusätzlich können alle Mitglieder erhaltene Bewertungen beantworten und einmal abgegebene Bewertungen mit einem Kommentar ergänzen. Dadurch können Mitglieder ihre Sicht der Dinge zu schildern oder eine Bewertung richtig stellen.
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Bevor Sie mit einem anderen Mitglied handeln, sollten Sie sich immer dessen Bewertungspunkte, die Bewertungskommentare und die von diesem Mitglied abgegebenen Bewertungen durchlesen. Außerdem sollten Sie alle eventuellen Fragen zum Angebot vor dem Kaufen oder Bieten mit dem Verkäufer klären. Wenn Sie an diese Schritte denken, bevor Sie bei eBay handeln, können Sie die meisten Missverständnisse im Zusammenhang mit Transaktionen aus der Welt schaffen.
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Warum war Ihre Antwort falsch?
Die meisten Probleme bei eBay lassen sich über die direkte Kommunikation beilegen. Wenn Sie als Käufer auf die Lieferung oder als Verkäufer auf die Bezahlung warten, sollten Sie sich in jedem Fall vor Abgabe einer negativen Bewertung mit Ihrem Handelspartner in Verbindung setzen und versuchen, das Problem zu klären. Senden Sie dem Mitglied über den Link „Frage an den Verkäufer“ eine E-Mail oder fordern Sie die Kontaktdaten Ihres Handelspartners über die erweiterte Suche bei eBay an.
Probleme sollten Sie zunächst in Mein eBay klären. Dort bieten wir Ihnen ein Online-Tool an, mit dem Sie zielgerichtet und einfach mit Ihrem Handelspartner kommunizieren und das Problem lösen können. Mehr zum Thema Probleme in Mein eBay klären
Wenn es Ihnen trotzdem nicht gelingt, das Problem zu lösen, geben Sie bitte auch dann eine faire Bewertung ab, wenn diese negativ ausfallen sollte. Falls Ihr Handelspartner Sie daraufhin im Gegenzug ebenfalls negativ bewerten sollte, sollten Sie diese Bewertung kommentieren.
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Warum war Ihre Antwort falsch?
Käufer erwarten häufig, dass der Verkäufer gleich nach Zahlungseingang eine Bewertung abgibt. Die meisten Verkäufer bewerten einen Verkauf schon bei Zahlungseingang. Es gibt aber auch Verkäufer, die erst dann ihre Bewertung abgeben, wenn auch der Käufer zufrieden ist und eine positive Bewertung abgegeben hat. Andere Verkäufer wiederum bewerten über automatisierte Tools, die einen Käufer erst dann bewerten, wenn dieser seinerseits den Verkäufer bewertet hat.
Ob Sie zuerst als Käufer oder Verkäufer eine Transaktion bewerten, liegt ganz in Ihrem Ermessen. In der Regel erhalten Verkäufer, die schon bei Zahlungseingang eine positive Bewertung abgeben, selbst auch mehr Bewertungen. Wenn es für Sie wichtig ist, wann Ihr Käufer oder Verkäufer seine Bewertung abgibt, können Sie anhand der Kommentare im Bewertungsprofil des Mitglieds herausfinden, wie das Mitglied diesbezüglich normalerweise vorgeht.
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Warum war Ihre Antwort falsch?
eBay entfernt unter den folgenden Voraussetzungen den Bewertungskommentar, der Bewertungspunkt bleibt jedoch erhalten:
Wenn der Bewertungskommentar vulgäre, obszöne, rassistische, nicht jugendfreie oder im strafrechtlichen Sinne beleidigende Bemerkungen enthält.
Wenn der Bewertungskommentar persönliche Angaben über ein anderes Mitglied enthält, wie z.B. den Namen, die Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Wenn der Bewertungskommentar Bemerkungen enthält, die auf von eBay oder Strafverfolgungsbehörden eingeleitete Nachforschungen hinweisen.
Wenn der Bewertungskommentar Links oder Skripte enthält.
Unter den folgenden Voraussetzungen entfernt eBay den Bewertungskommentar und den Bewertungspunkt:
Wenn das Mitglied die negative Bewertung versehentlich einem falschen Mitglied zugeordnet hat, diesen Fehler jedoch bereits behoben und die gleiche Bewertung für das richtige Mitglied abgegeben hat.
Wenn die Bewertung von einer Person abgegeben wurde, die zum Zeitpunkt der Transaktion oder der Bewertungsabgabe hierzu nicht berechtigt war (z.B. wegen Minderjährigkeit).
Wenn die Bewertung aufgrund einer vollstreckbaren richterlichen Entscheidung gegen denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, entfernt werden muss.
Bewertungen von gesperrten Mitgliedern werden vollständig (Bewertungspunkt und Kommentar) entfernt.
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Die richtige Antwort war Antwort 4: „Nein, weil Käufer, die bei eBay nach „iPod“ oder „Sony“ suchen, wahrscheinlich nicht an einer No-Name-Tasche interessiert sind.“ Sie dürfen für die Artikelbezeichnung keine artikelfremden Markennamen verwenden, wenn es sich bei Ihrem Angebot nicht um ein Produkt dieser Marke handelt. Es ist unfair, Käufer, die nach Sony- oder iPod-Produkten suchen, auf solche irreführenden Angebote zu locken. Die eBay-Suche dient Nutzern zum gezielten und schnellen Auffinden von Angeboten und Angebotsgruppen. Eine ungerechtfertigte Verwendung von Markennamen stellt zudem eine Verletzung von Markenrechten dar und kann strafbar sein. eBay würde also dieses Angebot wegen Keyword-Spamming beenden.
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Warum war Ihre Antwort falsch?
Verkäufer dürfen in der Artikelbezeichnung keine Produktvergleiche zwischen Artikeln vornehmen. Wörter wie „-Stil“, „-artig“ und „kein“ sind in der Artikelbezeichnung unzulässig.
Auch für die Artikelbeschreibung gilt, dass ein Missbrauch von Markennamen vorliegen kann, wenn in der Artikelbeschreibung Wörter benutzt werden, die ein Angebot mit einer artikelfremden Marke in Bezug bringen.
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Warum war Ihre Antwort falsch? Sie verstoßen nicht gegen unseren Grundsatz zum übermäßigen Gebrauch von Suchworten, wenn Sie Begriffe verwenden, die direkten Bezug auf den angebotenen Artikel nehmen. Es ist erlaubt, Begriffe zu verwenden, die lediglich Synonyme oder falsch geschriebene Varianten eines Artikels sind. Diese Begriffe nehmen alle Bezug auf den angebotenen Artikel, und zwar auch dann, wenn sie falsch geschrieben oder in der Bedeutung identisch sind.
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Warum war Ihre Antwort falsch?
Die richtige Antwort war Antwort 4: „Sie dürfen diesen Artikel während der Angebotsdauer nicht außerhalb von eBay verkaufen. Zusätzlich dürfen Sie nicht mögliche Gebote streichen und das Angebot vorzeitig beenden, um den Artikel außerhalb von eBay an einen der Bieter zu verkaufen.“
Ein bei eBay eingestellter Artikel darf während der Angebotsdauer nicht außerhalb von eBay verkauft werden. Sie müssen den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen. Wenn das Angebot ohne Gebote endet, können Sie den Artikel unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos wiedereinstellen. Wenn Sie den Artikel beim zweiten Mal erfolgreich verkaufen, erstattet Ihnen eBay die Angebotsgebühr für das Wiedereinstellen.
Auch wenn Angebote zum Kauf oder Verkauf von Artikeln außerhalb der eBay-Website nicht immer in betrügerischer Absicht unterbreitet werden, stellen sie doch grundsätzlich ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. eBay-Services, wie zum Beispiel das Bewertungssystem, die Anforderung von Kontaktdaten und der eBay- oder PayPal-Käuferschutz können nicht für Artikel in Anspruch genommen werden, wenn diese außerhalb der eBay-Website gekauft oder verkauft wurden.
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Warum war Ihre Antwort falsch?
Die richtige Antwort war Antwort 3: „Sie bieten einen Rabatt für Zahlungen ohne Kreditkarte an.“
Verkäufer dürfen angemessene Verpackungs- und Versandkosten berechnen. Die Umlage von Gebühren und Provisionen zusätzlich zum Endpreis des Artikels ist jedoch nicht erlaubt. Dies gilt sowohl für eBay-Gebühren als auch für PayPal-Gebühren. Dazu zählen beispielsweise Zuschläge oder Provisionen für Überweisungen, Kreditkartenzahlungen oder die Bezahlung per Lastschrift. Die Umlage von Gebühren und Provisionen auf Käufer widerspricht dem Gebot der Preisklarheit und -transparenz.
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Warum war Ihre Antwort falsch?
Die richtige Antwort war Antwort 1: „Ja“. Sie dürfen dem Käufer angemessene Verpackungs- und Versandkosten berechnen. Mit diesem Betrag dürfen Sie selbst Ihre Kosten decken. Der Betrag, den Sie dabei dem Käufer berechnen, muss sich an die üblichen Versandkosten anlehnen und darf nicht übermäßig hoch sein. Sie dürfen die Verpackungs- und Versandkosten auch nicht prozentual nach dem erzielten Verkaufspreis berechnen. Da sich Ihre Versandkosten im obigen Beispiel auf 6,90 Euro belaufen, Sie aber zusätzlich Verpackungskosten und den Versandaufwand berechnen möchten, ist die von Ihnen berechnete Verpackungs- und Versandpauschale von 9 Euro angemessen.
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Warum war Ihre Antwort falsch?
Die richtige Antwort war Antwort 2: „Nein“. Sie müssen jede Krawatte, die Sie verkaufen möchten, separat einstellen. So erhält jeder Käufer auch genau die Krawatte, auf die er geboten hat. So vermeiden Sie im Vorfeld Missverständnisse oder dass ein Käufer sich weigert, die gekaufte Ware auch zu bezahlen.
Mit Auswahlangeboten umgehen Sie außerdem eBay-Gebühren. Wenn Sie mehrere Artikel in einem Angebot verkaufen möchten, können Sie beispielsweise mehrere Artikel als Multiauktion oder als Festpreisangebot einstellen. eBay bietet Ihnen auch die Möglichkeit, mehrere Artikel gebündelt in einem Posten zu verkaufen.
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Warum war Ihre Antwort falsch?
Die richtige Antwort war: „Ja, sofern Sie den Artikel nicht in einem Angebotsformat einstellt haben, das nur für einen Artikel zugelassen ist.“
Ihre Käufer dürfen in einer Multiauktion zwischen verschiedenen Farben desselben Artikels wählen. Dies ist eine von zwei zulässigen Ausnahmen für Auswahlangebote.
Sie dürfen allerdings nur in Multiauktionen, Festpreisangeboten für mehrere Artikel oder in Shop-Angeboten Ihren Käufern die Farbe zur Wahl stellen. Dabei müssen Sie gewährleisten, dass Sie die Artikel in jeder von Ihnen angebotenen Farbe in ausreichender Menge vorrätig haben - auch wenn alle Höchstbietenden sich für die gleiche Farbe entscheiden sollten.
Angebote dürfen nicht mit der Einschränkung „solange der Vorrat reicht“ eingestellt werden. Dadurch werden Käufer gezwungen, vor dem Kauf oder der Gebotsabgabe nachzufragen, welche Farben oder welche Mengen vorrätig sind. Das ist bei eBay unzulässig.
Neben Angeboten mit einer Farbauswahl dürfen Sie auch Artikel anbieten, die nach den Angaben des Käufers hergestellt oder angepasst werden. Diese zusätzlichen Optionen dürfen jedoch keine zusätzlichen Kosten für den Käufer haben.
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