Anbieterkennzeichnung
Ein gewerblicher Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Informationen zu seiner Identität bereitzustellen (sog. Impressumspflicht bzw. Anbieterkennzeichnung). Um Sie bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Pflichten zu unterstützen, bietet Ihnen eBay die Möglichkeit, diese Informationen direkt in Mein eBay zu hinterlegen, damit sie auf allen Artikelseiten angezeigt werden.
Hinweis: Am 01.04.2012 tritt für gewerbliche Verkäufer, die Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr auf eBay.ch anbieten, die sogenannte Impressumspflicht in Kraft. So wird nach Schweizer Recht verlangt, dass gewerbliche Verkäufer im elektronischen Geschäftsverkehr Angaben über ihre Identität und Kontaktadresse inklusive E-Mail Adresse machen. Weitere Informationen
So hinterlegen Sie die Anbieterkennzeichnung in Mein eBay
Loggen Sie sich in Mein eBay ein.
Klicken Sie in der linken Navigationsleiste unter „Mein Mitgliedskonto" auf „Einstellungen".
Blättern Sie nach unten zu „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer".
Klicken Sie neben „Informationen zu gewerblichen Verkäufern auf Artikelseiten anzeigen“ auf den Link „Ändern". Die Seite „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ wird aufgerufen.
Klicken Sie auf: “In Artikelbeschreibungen rechtliche Informationen des Anbieters anzeigen”.
Tragen Sie die rechtlich erforderlichen Informationen in die dafür vorgesehenen Felder ein und klicken Sie anschließend auf „Speichern“.
Folgende Informationen müssen Sie zwingend in die dafür vorgesehen Felder eintragen (Ihre Registrierungsdaten sind soweit wie möglich vorausgefüllt):
Ihren Unternehmensnamen (sofern vorhanden) oder Ihren Vor- und Nachnamen
Ihre gültige Kontaktadresse, an der Sie Post empfangen
Ihre gültige E-Mail-Adresse
Weitere Informationen zur Anbieterkennzeichnung finden Sie im eBay-Rechtsportal.
Wenden Sie sich bei Fragen zur Impressumspflicht bitte an eine Rechtsberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt.