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Grundsatz zum Bieten auf eigene Angebote

Es ist verboten, auf eigene Angebote zu bieten oder bieten zu lassen (sog. „Shill Bidding“). Das schließt auch Gebote von Personen ein, die den Verkäufer persönlich kennen.


Was genau verstehen wir unter dem Bieten auf eigene Angebote?

  • Ein Verkaufsagent verkauft Artikel auf eBay. Einer seiner Angestellten bietet auf diese Angebote. Selbst wenn der Angestellte diese Artikel wirklich kaufen möchte, ist das Bieten auf dieses Angebot verboten, da er durch den Zugang zu Artikelinformationen einen Vorteil gegenüber anderen eBay-Mitgliedern hat.

  • Ein Verkäufer bietet sein Auto auf eBay an. Im Verlauf der Auktion erkennt er, dass sein Auto weniger als erhofft erbringen könnte. Damit das Auto nicht für weniger als geplant verkauft wird, gibt der Verkäufer über ein anderes eBay-Mitgliedskonto Gebote auf sein eigenes Auto ab, um so den Preis in die Höhe zu treiben.

  • Ein eBay-Mitglied verkauft seinen MP3-Player auf eBay. Während der Angebotsdauer bietet ein Freund des Verkäufers ebenfalls auf den MP3-Player, obwohl er diesen nicht kaufen und nur den Preis oder die Nachfrage nach oben treiben möchte. Eine dritte Person bietet daraufhin 5 Euro mehr und ist bei Angebotsende Höchstbietender und hat den Artikel gekauft. Das frühere Gebot des Freundes war unzulässig, da dieser den Artikel nicht wirklich kaufen wollte und der Höchstbietende dadurch einen höheren Preis gezahlt hat.

  • Ein eBay-Mitglied verkauft sein Fahrrad auf eBay. Die Schwester des Verkäufers bietet mit. Da sich die Schwester des Verkäufers einen Informationsvorteil gegenüber anderen Bietern verschaffen kann, ist es ihr untersagt auf das Fahrrad zu bieten, auch wenn sie es wirklich kaufen möchte.


Warum ist das Bieten auf eigene Angebote verboten?

Durch das Bieten auf eigene Angebote wird das Vertrauen in den eBay-Marktplatz beschädigt, da so die Preisbildung im Rahmen von Online-Auktionen manipuliert wird und ein fairer Bietwettbewerb verhindert wird.

Weil Familienmitglieder, Mitbewohner, Angestellte oder Geschäftspartner eines Verkäufers Informationen zu einem Artikel einholen können, die ihnen einen Vorteil bei der Gebotsabgabe verschaffen könnten, dürfen sie nicht auf Angebote des Verkäufers bieten – auch wenn sie den Artikel wirklich kaufen möchten.

Zusätzlich kann das Bieten auf eigene Angebote dazu verwendet werden, Bewertungsprofile oder die Platzierung in der Suche künstlich zu verbessern. Lesen Sie dazu auch unseren Grundsatz zur Manipulation von Bewertungen.


Ausnahmen zum Grundsatz zum Bieten auf eigene Angebote

Familienmitglieder, Mitbewohner, Angestellte oder Geschäftspartner eines Verkäufers (z.B. eines Verkaufsagenten) dürfen Angebote per Sofort-Kaufen erwerben, da hierbei eine Manipulation des Preises nicht möglich ist.


Verstoß gegen unsere Grundsätze

Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.

Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen

  • Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)

  • Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz

  • Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote

  • Verlust des PowerSeller-Status

Hinweis: In einigen Ländern der Welt ist das Bieten auf eigene Artikel gesetzlich verboten und daher strafbar.


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