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Grundsatz zur Umgehung der eBay-Gebühren

Es ist verboten, Systeme oder Techniken zu benutzen, um eBay-Gebühren zu umgehen.


Was genau verstehen wir unter der Umgehung der eBay-Gebühren?

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von unzulässigen Angeboten zusammengestellt. Dazu gehören z.B.:

  • Angebote, in denen die Käufer angewiesen werden, nicht zu kaufen, sondern sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, um den Kauf außerhalb von eBay abzuwickeln.

  • Angebotspraktiken, die einen Verkauf außerhalb von eBay zum Ziel haben.

  • Angebote, bei denen Kontaktinformationen (z.B. E-Mail-Adresse, URL der eigenen Website, Telefonnummern) im Untertitel oder in der Information über den Artikelstandort veröffentlicht sind.

  • Angebote mit niedrigen Startpreisen, aber unverhältnismäßig hohen Versandkosten.

  • Angebote, bei denen das abgegebene Höchstgebot oder der angegebene Festpreis nicht der Endpreis des angebotenen Artikels ist. Dazu zählen insbesondere Angebote, bei denen eine Ratenzahlung eingeräumt wird (z.B. Leasing oder Finanzierung) und der dargestellte Endpreis nur eine oder mehrere Raten des Gesamtpreises des Artikels darstellt.

  • Angebote, die in die falsche Kategorie eingestellt werden, um eventuell bestehende feste Angebotsgebühren der korrekten Kategorie zu umgehen (z.B. Handy-Verträge).

  • Angebote, bei denen neben dem eigentlichen Artikel der Kauf weiterer Artikel verlangt wird.

  • Auswahlangebote, die nicht Bestandteil des neuen Angebotsformats Angebote mit mehreren Varianten (Farben, Größen, etc.) sind. D.h. es ist nicht gestattet, Käufern anzubieten, dass sie nach dem Kauf dem Verkäufer die Anzahl der gewünschten Artikel mitteilen können, die sie zum gleichen Preis kaufen möchten.

  • Kataloge und Broschüren, aus denen Waren und Dienstleistungen direkt bestellt werden können.

  • Angebote über ein privates Mitgliedskonto, das aber offensichtlich eine gewerbliche Verkaufstätigkeit verschleiern soll.


Verstoß gegen unsere Grundsätze

Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.

Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen

  • Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)

  • Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz

  • Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote

  • Verlust des PowerSeller-Status

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