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Grundsätze zum Bewertungssystem: Übersicht

Das Bewertungsprofil eines eBay-Mitglieds gibt Aufschluss über seinen Ruf als Käufer oder Verkäufer. Es besteht aus einem Bewertungspunktestand, den Bewertungskommentaren und – für Verkäufer – auch noch aus den detaillierten Verkäuferbewertungen, die Käufer für Verkäufer im Anschluss an eine Transaktion abgeben können.

eBay-Mitglieder sind für Ihre abgegebenen Bewertungen selbst verantwortlich. Sie dürfen daher nur faire und sachliche Kommentare abgeben, die sich ausschließlich auf die jeweilige Transaktion beziehen. Bewertungen werden dauerhaft im Bewertungsprofil eines Mitglieds gespeichert und können von allen eBay-Mitgliedern eingesehen werden. Einmal abgegebene Bewertungen können nicht mehr verändert werden.

Nur in Ausnahmefällen kann ein Bewertungspunkt, ein Bewertungskommentar oder eine komplette Bewertung entfernt werden, z.B. wenn dieser diffamierend oder rassistisch ist.

Um einen offenen und ehrlichen Handel auf unserem Online-Marktplatz zu gewährleisten, bitten wir Sie, folgende eBay-Grundsätze zu Bewertungen zu beachten:

Grundsatz

Kurzbeschreibung

Link

Grundsatz zum Missbrauch von Bewertungen

Es ist verboten, das Bewertungssystem von eBay zu missbrauchen. Aus diesem Grundsatz leiten sich alle weiteren Grundsätze zu Bewertungen ab.

Zum Grundsatz

Grundsatz zur Manipulation von Bewertungen

Eine Bewertungsmanipulation liegt z.B. vor, wenn Bewertungen mit dem Ziel ausgetauscht werden, ein Bewertungsprofil künstlich zu verändern.

Zum Grundsatz

 

Grundsatz zur Bewertungserpressung

Eine Bewertungserpressung liegt z.B. vor, wenn ein Mitglied einem anderen Mitglied mit einer negativen oder neutralen Bewertung droht, um eine unzulässige Handlung zu erzwingen.

Zum Grundsatz

Grundsatz zu Rachebewertungen

Eine Rachebewertung liegt z.B. vor, wenn negative oder neutrale Bewertungen klar erkennbar als Reaktion auf selbst erhaltene negative oder neutrale Bewertungen oder Bewertungskommentare abgegeben werden.

Zum Grundsatz

Grundsatz zur Entfernung von Bewertungen

 

Da eBay grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem eingreift, können Bewertungen nur entfernt werden, wenn der Käufer zustimmt, oder diese gegen unsere Grundsätze verstoßen. Wenn ein Missbrauch des Bewertungssystems zweifelsfrei vorliegt, entfernen wir den Bewertungspunkt, den Kommentar oder auch die komplette Bewertung.

Zum Grundsatz


Das Bewertungssystem auf eBay

Basierend auf den Grundprinzipien des Handelns auf eBay sollen Bewertungen ein aussagekräftiges Bild über die Vertrauenswürdigkeit der Mitglieder wiedergeben. Dafür ist es notwendig, dass sich die Handelspartner im Anschluss an die Transaktionen gegenseitig bewerten.

In das Bewertungsprofil eines Mitglieds fließen sowohl die positiven als auch die negativen und neutralen Erfahrungen ein, die andere eBay-Mitglieder mit einem Handelspartner gemacht haben.

Hinweis: Im Mai 2008 haben wir verschiedene Änderungen im Bewertungssystem vorgenommen. So können z.B. Verkäufer nur noch positive Bewertungen abgeben, Käufer können Verkäufer weiterhin positiv, neutral oder negativ bewerten. Weitere Informationen über die Änderungen und die Gründe für unsere Entscheidung.

Die Bewertungen bilden das Vertrauensfundament innerhalb der eBay-Community. Nur ein unabhängiges, neutrales Bewertungssystem, das unverfälschte Bewertungsprofile abbildet, kann dies gewährleisten. Jeder Missbrauch des Bewertungssystems fügt der Integrität des Bewertungssystems Schaden zu und schmälert das gegenseitige Vertrauen unserer Mitglieder.


Verstoß gegen unsere Grundsätze

Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.

Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Löschung von Angeboten und Suchanzeigen

  • Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)

  • Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz

  • Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote

  • Verlust des PowerSeller-Status

  • Löschung von Bewertungen

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