Grundsatz zur Bewertungserpressung
Es ist verboten, das Bewertungssystem von eBay zu missbrauchen. Daher ist es Käufern verboten, Verkäufern mit einer negativen, neutralen oder einer schlechten detaillierten Bewertung zu drohen, um eine bestimmte Handlung oder einen bestimmten Service zu erzwingen. Verkäufern ist es verboten, Käufer dazu aufzufordern, eine positive Bewertung abzugeben.
Was genau ist eine Bewertungserpressung?
Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von verbotenen Verhaltensweisen zusammengestellt. Dazu gehören z.B.:
Ein Käufer hat bezahlt, aber immer noch keine Ware erhalten. Er bewertet den Verkäufer negativ. Dieser fordert den Käufer auf, die negative Bewertung über den eBay-Kundenservice entfernen zu lassen, da er sonst die Ware nicht verschickt. Der Käufer fordert den Verkäufer auf, ihm einen zusätzlichen Artikel zu schicken, der nicht Teil der Transaktion war, da er ihn sonst negativ bewertet. Ein Käufer fordert den Verkäufer auf, einen kostenlosen Ersatzartikel für einen bereits erhaltenen aber später nicht mehr funktionierenden Artikel zu verschicken, da er ihn sonst negativ bewertet. Der Käufer hat bezahlt, aber der Verkäufer fordert ihn auf, erst eine positive Bewertung abzugeben, da er sonst die Ware nicht verschickt.
Ausnahmen: Was ist keine Bewertungserpressung?
Hier haben wir ein paar Beispiele zusammengestellt, wann wir nicht von einer Bewertungserpressung ausgehen:
Der Käufer meldet dem Verkäufer, dass ein Artikel bereits seit langem überfällig ist und kündigt an, eine negative Bewertung abzugeben, wenn der Artikel nicht unverzüglich versendet wird. Der Käufer meldet dem Verkäufer, dass der gelieferte Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Er kündigt an, eine negative Bewertung zu hinterlassen, wenn der Artikel nicht ersetzt wird.
Verstoß gegen unsere Grundsätze
Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze bzw. ein Missbrauch bei den Bewertungen vorliegt, liegt allein bei eBay.
Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von Angeboten und Suchanzeigen Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich) Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote Verlust des PowerSeller-Status
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