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Alte AGB |
Neue
AGB |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Websites |
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung
der deutschsprachigen eBay-Websites |
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Willkommen auf der Website der eBay International AG (im Folgenden: "eBay"), Helvetiastrasse 15-17, CH-3005 Bern vertreten durch den Direktor, Herrn Philipp Justus, und eingetragen im Hauptregister des Handelsregisters Bern-Mittelland unter der Firmennummer CH-035.3.023.263-7.
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| Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay (im Folgenden:"AGB"). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen eBay und den natürlichen und juristischen Personen, die Teledienste von eBay nutzen (im Folgenden:"Mitglied"). Die AGB betreffen die Nutzung der Websites eBay.de, eBay.at, eBay.ch, eBayshops.de, eBayshops.at, eBayshops.ch, eBaymotors.de, eBaymotors.at, eBaymotors.ch sowie aller zu diesen Domains gehörenden Subdomains (im Folgenden insgesamt: "eBay-Website"). |
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) für die Nutzung der Websites eBay.de, eBay.at, eBay.ch, eBayshops.de, eBayshops.at, eBayshops.ch, eBaymotors.de, eBaymotors.at, eBaymotors.ch sowie aller zu diesen Domains gehörenden Subdomains (im Folgenden insgesamt: "eBay-Website"). |
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Vertragspartner aller Mitglieder mit Wohnsitz oder Sitz in der EU ist die eBay Europe S.à.r.l., 15 rue Notre Dame, L-2240 Luxemburg. Vertragspartner aller Mitglieder mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb der EU mit Ausnahme der USA ist die eBay International AG, Helvetiastr. 15-17, CH-3005 Bern. Vertragspartner aller Mitglieder mit Sitz oder Wohnsitz in den USA ist die eBay Inc., 2145 Hamilton Ave., San Jose, CA 95125, USA. Die Vertragspartner werden nachfolgend mit „eBay“ bezeichnet. |
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Darüber
hinaus wird die Nutzung der eBay-Website durch die eBay-Grundsätze
geregelt.
Folgende
eBay-Grundsätze sind von besonderer Bedeutung:
- Grundsatz zu Systemausfällen
- Grundsätze für das Einstellen von Artikeln
- Unzulässige Artikel
- Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten
Artikel
- Grundsatz zur Löschung von Bewertungen:
- Grundsätze zu den eBay Shops
- Grundsätze zur Nutzung der Marke eBay
- Grundsatz für die Nutzung der eBay-Foren und
-Cafés
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Die Nutzung der eBay-Website wird darüber hinaus
geregelt durch die eBay-Grundsätze:
Folgende Grundsätze sind von besonderer
Bedeutung:
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Die AGB und die eBay-Grundsätze finden auch dann Anwendung, wenn Sie die eBay-Website oder Bereiche davon von anderen Websites aus nutzen, die den Zugang zur eBay-Website vollständig oder ausschnittweise ermöglichen.
Außerdem bestimmen sie die wesentlichen Grundsätze, die für die Nutzung aller Marktplatz-Websites gelten, die von eBay-Gesellschaften betrieben werden. Nutzt ein Mitglied eine dieser anderen Websites, hat er sich vorher mit den für diese Website geltenden AGB vertraut zu machen und diese bei der Nutzung zu beachten. |
Die AGB und die eBay-Grundsätze finden auch dann Anwendung, wenn Sie die eBay-Website oder Bereiche davon von anderen Websites aus nutzen, die den Zugang zur eBay-Website vollständig oder ausschnittweise ermöglichen. Außerdem bestimmen sie die wesentlichen Grundsätze, die für die Nutzung aller Marktplatz-Websites gelten, die von eBay-Gesellschaften betrieben werden. Nutzt ein Mitglied eine dieser Websites, muss es sich vorher mit den für diese Website geltenden AGB und eBay-Grundsätzen vertraut machen und diese bei der Nutzung beachten. |
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Diese AGB
treten für alle bei eBay.de, eBay.at und eBay.ch angemeldeten Mitglieder
ab dem 5. November 2004 in Kraft, sofern das
Mitglied der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach
Empfang der E-Mail, in der sie ihm mitgeteilt werden, widerspricht. Für
alle Mitglieder, die sich nach dem 11. Oktober 2004 angemeldet haben,
gelten ab dem Zeitpunkt der Anmeldung die AGB in der Fassung, der sie bei
der Anmeldung zugestimmt haben.
Indem Sie
auf die Schaltfläche Ich stimme zu klicken,
akzeptieren Sie die nachfolgenden AGB der eBay International AG und
schließen mit dieser einen Vertrag über die Nutzung der eBay-Website, auf
der Sie selbstständig Waren und/oder Dienstleistungen anbieten und/oder
erwerben können. Weiterführende Informationen, auch hinsichtlich der
Gebühren, die für die Nutzung der eBay-Website anfallen, finden Sie in der eBay-Hilfe.
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Diese AGB treten für alle bei eBay.de, eBay.at und
eBay.ch angemeldeten Mitglieder, die sich bis zum 28. November 2006
angemeldet haben, zum 1. Januar 2007 in Kraft, sofern das Mitglied der
Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der
E-Mail, in der sie ihm mitgeteilt werden, widerspricht. Für alle
Mitglieder, die sich nach dem 28.
November 2006 angemeldet haben, gelten diese AGB ab dem Zeitpunkt, zu dem
sie sich unter Zustimmung zu diesen AGB angemeldet haben oder, wenn sie
sich unter Zustimmung zu den alten AGB angemeldet haben, ab dem Zeitpunkt,
der ihnen per E-Mail mitgeteilt wird. |
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Sie können Ihre Zustimmung zu diesen AGB und zum damit abgeschlossenen
Nutzungsvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Zustimmungserklärung
schriftlich widerrufen. Schreiben Sie hierfür an die eBay International
AG, Helvetiastasse 15-17, CH-3005 Bern. Oder senden Sie eine E-Mail an den
Kundenservice. Wählen Sie als Betreff "Fragen zur Anmeldung, zum
Passwort oder meinen Kontodaten" und dann "Fragen zu AGB und
Datenschutzerklärung". Zur Fristwahrung genügt es, dass Sie Ihren Widerruf
rechtzeitig absenden. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so sind Sie
weder an den Nutzungsvertrag noch an Ihre Zustimmungserklärung zu diesen
AGB gebunden. Dieses Widerrufsrecht erlischt jedoch, sobald Sie ein
Angebot auf der eBay-Website eingestellt haben oder auf ein dort
eingestelltes Angebot geboten bzw. einen dort eingestellten Artikel
gekauft haben.
Im Übrigen können Sie den
abgeschlossenen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die
Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an die eBay
International AG, Helvetiastrasse 15-17, CH-3005 Bern, oder eine E-Mail and
den Kundenservice. Wählen Sie als Betreff "Fragen zur Anmeldung, zum
Passwort oder meinen Kontodaten" und dann "Fragen zu AGB und
Datenschutzerklärung".
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Sofern Sie als Verbraucher im Sinne der gesetzlichen
Bestimmungen handeln, können Sie Ihre Zustimmung zu diesen AGB und zum damit
abgeschlossenen Nutzungsvertrag innerhalb eines
Monats
nach Ihrer Zustimmungserklärung schriftlich widerrufen.
Schreiben Sie hierfür an Ihren
Vertragspartner oder senden Sie eine E-Mail an den
Kundenservice. Weitere
Informationen.
Zur Fristwahrung genügt es, dass Sie Ihren
Widerruf rechtzeitig absenden. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so
sind Sie weder an den Nutzungsvertrag noch an Ihre Zustimmungserklärung zu
diesen AGB gebunden. Dieses Widerrufsrecht erlischt jedoch, sobald Sie ein
Angebot auf der eBay-Website eingestellt haben oder auf ein dort
eingestelltes Angebot geboten bzw. einen dort eingestellten Artikel
gekauft haben. |
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| 1. Allgemeine
Bestimmungen |
Allgemeine Bestimmungen |
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| § 1. Marktplatz |
§ 1 Leistungsbeschreibung |
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| Die eBay-Website ist ein Marktplatz, auf dem von den Mitgliedern Waren und Leistungen aller Art (nachfolgend "Artikel") angeboten, vertrieben und erworben werden können, sofern deren Angebot, Vertrieb oder Erwerb nicht gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder die eBay-Grundsätze verstößt. |
(1) Die eBay-Website ist ein Marktplatz, auf dem von den natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die ein Mitgliedskonto angemeldet haben (nachfolgend: „Mitglied“), Waren und Leistungen aller Art (nachfolgend "Artikel") angeboten, vertrieben und erworben werden können, sofern deren Angebot, Vertrieb oder Erwerb nicht gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder die eBay-Grundsätze verstößt. eBay bietet selbst keine Artikel an, gibt keine Gebote ab und nimmt Gebote und Annahmen nicht entgegen. eBay wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Mitgliedern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge. Auch die Erfüllung dieser über die eBay-Website geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Mitgliedern. |
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| eBay bewirbt die von seinen Mitgliedern angebotenen Artikel durch unterschiedliche Maßnahmen, insbesondere durch Einbindung auf anderen Websites und Werbung für Angebote durch Hinweise in E-Mails an seine Mitglieder. |
(2) eBay bewirbt den eBay-Marktplatz selbst und stellt auch Dritten zu diesem Zweck einen Zugang zu den Daten und Informationen der angebotenen Artikel zur Verfügung, damit diese die Artikel auf ihrer eigenen Website, in Softwareapplikationen und in E-Mails bewerben können. |
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eBay bietet
selbst keine Artikel an und wird selbst nicht Vertragspartner der
ausschließlich zwischen den Mitgliedern dieses Marktplatzes geschlossenen
Verträge. Auch die Erfüllung dieser über die eBay-Website geschlossenen
Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Mitgliedern. Teil des
Marktplatzes sind die Diskussions- und Hilfeforen. Für deren Nutzung
gelten die Grundsätze für die Nutzung der eBay Diskussions- und
Hilfeforen. |
Diese Regelung finden Sie jetzt in Abs. 1 und Abs.
3
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(3) Die eBay-Website bietet Mitgliedern die technische Möglichkeit, in dem von eBay zur Verfügung gestellten Rahmen, die eBay-Website zu nutzen, um selbst Inhalte zu veröffentlichen. Für die Veröffentlichung von Inhalten auf der eBay-Website gilt der Grundsatz für von Mitgliedern veröffentlichte Inhalte. Die auf der eBay-Website von Mitgliedern veröffentlichten Inhalte werden von eBay grundsätzlich nicht geprüft und stellen nicht die Meinung von eBay dar. Inhalte, die Mitglieder auf der eBay-Website veröffentlichen, kann eBay auch an andere eBay-Gesellschaften zur Darstellung auf ihrer Website weitergeben.
(4) Die Angebote und Inhalte von Mitgliedern können auch auf den eBay-Webseiten anderer Länder abgerufen werden. Bestimmte Ausschnitte eines Angebots können zu diesem Zweck automatisiert übersetzt werden.
(5) eBay stellt den Mitgliedern Online- und Offline-Softwaretools sowie besondere Programme zur Verfügung, deren Nutzung von der Zustimmung zu separaten Nutzungs- oder Lizenzbedingungen abhängig ist. Eine Liste dieser Tools und Programme finden Sie hier.
(6) eBay hat das Recht, Angebote und Inhalte von Mitgliedern technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können. Die Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, vor einer Kaufentscheidung den vollständigen Inhalt eines Angebots auf der eBay-Website einzusehen, wenn die Gebotsabgabe oder der Vertragsschluss über ein mobiles Endgerät oder die Softwareapplikation eines Drittanbieters erfolgt. |
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| Zuvor in § 6 Abs. 1. |
(7) Eine Überprüfung der bei der Anmeldung hinterlegten Daten führt eBay nur sehr
begrenzt durch, da die Identifizierung von Personen im Internet nur
eingeschränkt möglich ist. Trotz verschiedenartiger
Sicherheitsvorkehrungen, ist es daher nicht ausgeschlossen, dass für ein
Mitgliedskonto falsche Kontaktdaten hinterlegt wurden. Jedes Mitglied hat
sich deshalb selbst von der Identität seines Vertragspartners zu
überzeugen. |
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(8) Auf der eBay-Website veröffentlichte Angebote und Inhalte von Mitgliedern werden grundsätzlich nicht von eBay auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.
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| § 2. Anmeldung |
§
2. Anmeldung und Mitgliedskonto |
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| (1) Die Nutzung der Teledienste der eBay-Website
setzt die Anmeldung als Mitglied voraus. Ein Anspruch auf Anmeldung zu der
eBay-Website besteht nicht. Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Sie
erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung u.a. zu
diesen AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen eBay und dem Mitglied ein
Vertrag über die Nutzung der eBay-Website (im Folgenden:
"Nutzungsvertrag") zustande. |
(1) Die Nutzung der Teledienste der eBay-Website
setzt die Anmeldung als Mitglied voraus. Die Anmeldung ist kostenlos. Sie
erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung u.a. zu
diesen AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen eBay und dem Mitglied ein
Vertrag über die Nutzung der eBay-Website (im Folgenden:
"Nutzungsvertrag") zustande. Ein
Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht. |
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| (2) Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und
unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere
Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt. |
(2) Die Anmeldung ist nur juristischen Personen,
Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen
Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht bei eBay
anmelden. |
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(3) Die
von eBay bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt
anzugeben, so z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach)
und Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls die
Firma.
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(3) Die
von eBay bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt
anzugeben, z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach)
und Telefonnummer (keine Mehrwertdiensterufnummer), eine gültige
E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls die Firma und einen Vertretungsberechtigten.
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| Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden (d.h. keine Ehepaare, Familien). |
(4) Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden (d.h. keine Ehepaare oder Familien). |
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| Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend gegenüber eBay zu korrigieren. |
(5) Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend zu korrigieren. |
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(4) Bei
der Anmeldung wählt das Mitglied einen Mitgliedsnamen und ein Passwort.
Der Mitgliedsname darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse
bestehen, nicht Rechte Dritter, insbesondere keine Namens- oder
Markenrechte, verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Das
Mitglied muss sein Passwort geheim halten. eBay wird das Passwort nicht an
Dritte weitergeben.
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(6) Bei
der Anmeldung wählen Mitglieder einen Mitgliedsnamen und ein Passwort. Der
Mitgliedsname darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen,
nicht Rechte Dritter – insbesondere keine Namens- oder Markenrechte –
verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
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(7) Mitglieder müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Mitglieder sind verpflichtet, eBay umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Mitgliedskonto von Dritten missbraucht wurde. |
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Das Mitglied ist von seiner Geheimhaltungspflicht befreit, wenn ein Kooperationspartner von eBay das Passwort benötigt, um dem Mitglied auf dessen Wunsch eine Zusatzdienstleistung zur Verfügung zu stellen. Bei der Inanspruchnahme solcher Zusatzdienste kommt eine Vertragsbeziehung zwischen dem Mitglied und dem Kooperationspartner zustande, der die Zusatzdienstleistung anbietet. eBay übernimmt für Kooperationspartner und deren Zusatzdienstleistungen keine Haftung, sofern sie nicht vertragliche Pflichten nach dem mit eBay geschlossenen Nutzungsvertrag sind.
eBay wird ein Mitglied nicht per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen. Zur Abfrage des Passworts auf Einlog-Seiten oder in Webformularen nutzt eBay ausschließlich die hier zu findenden URLs. |
(8) eBay wird das Passwort eines Mitglieds nicht an Dritte weitergeben und ein Mitglied nie per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen. |
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(9) Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche
Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen
werden. Hat das Mitglied den Missbrauch seines Mitgliedskontos nicht zu
vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht
vorliegt, so haftet das Mitglied nicht. |
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| (5) Grundsätzlich steht es dem Mitglied frei, mehrere
Mitgliedskonten zu eröffnen. Der Missbrauch von Mitgliedskonten,
insbesondere bei der Abgabe von Geboten im Rahmen einer Online-Auktion
und/oder bei der Abgabe von Bewertungen im Rahmen des Bewertungssystems,
ist verboten (siehe auch § 10 Abs. 2). |
(10) Grundsätzlich steht es Mitgliedern frei, mehrere Mitgliedskonten bei eBay zu eröffnen. Der Missbrauch von
Mitgliedskonten, insbesondere bei der Abgabe von Geboten im Rahmen einer
Auktion und/oder bei der Abgabe von Bewertungen im Rahmen des
Bewertungssystems, ist verboten (siehe auch § 10 Abs. 6). |
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| (6) Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar. |
(11) Ein Mitgliedskonto ist nicht
übertragbar. |
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|
| (7) eBay behält sich das Recht vor, das Mitgliedskonto einer nicht vollständig durchgeführten Anmeldung (wie z.B.
bei nicht eingegebenem Bestätigungscode) nach zwölf Monaten aufzuheben. |
(12) eBay behält sich das Recht vor,
Mitgliedskonten von nicht
vollständig durchgeführten Anmeldungen nach
einer angemessenen Zeit zu löschen. |
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| § 3. Gegenstand und Umfang
des Nutzungsvertrags |
§
3. Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags |
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| (1) eBay stellt seinen Mitgliedern den in § 1 beschriebenen Marktplatz zur Verfügung. Die Nutzung des Marktplatzes oder der Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, kann von eBay an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Mitgliedschaftsdauer, Anzahl positiver Bewertungen oder Einkaufs- und Zahlungsnachweise. |
(1) eBay stellt den Mitgliedern die eBay-Website mit den in § 1 beschriebenen Funktionen zur Verfügung. eBay kann die Nutzung der eBay-Website oder einzelner Funktionen der eBay-Website oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Mitgliedschaftsdauer, Anzahl positiver Bewertungen, öffentliches Bewertungsprofil, Nutzung der Startzeitplanung oder Einkaufs- und Zahlungsnachweise. |
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(2) eBay behält sich trotz nicht bestehender gesetzlicher Verpflichtung, das Recht vor, Maßnahmen einzuführen, die die Veröffentlichung von Angeboten und Inhalten auf der eBay-Website aus Sicherheitsgründen verzögern. Näheres wird im entsprechenden Grundsatz geregelt. |
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| (2) Der Anspruch des Mitglieds auf Nutzung der eBay-Website und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. eBay beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). eBay berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Mitglieder, wie z.B. durch Vorabinformationen. § 19 dieser AGB bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt. |
(3) Der Anspruch von Mitgliedern auf Nutzung der eBay-Website und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. eBay beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). eBay berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Mitglieder, wie z.B. durch Vorabinformationen. § 19 dieser AGB bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt |
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| (3) Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Abgabe von Geboten das Sofort-Kaufen oder andere Funktionalitäten behindert, werden entsprechende Informationen über die System-Mitteilungen veröffentlicht. Hinsichtlich einer Gutschrift von Gebühren für die betroffenen Angebote und einer Verlängerung dieser Angebote gelten die Grundsätze zu Systemausfällen. |
(4) Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Abgabe von Geboten, das Sofort-Kaufen oder andere Funktionen behindert, werden entsprechende Informationen als System-News veröffentlicht. Hinsichtlich einer Gutschrift von Gebühren für die betroffenen Angebote und einer Verlängerung dieser Angebote gilt der Grundsatz für Systemausfälle. |
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(4) Auf die
unter 2. aufgeführten Wartungsarbeiten wird die Vorschrift unter 3. nicht
angewendet. Angebote, die während solcher Wartungsarbeiten enden, werden
nicht verlängert, obwohl das Bieten oder Kaufen während dieser Zeit nicht
möglich ist. Gutschriften für Gebühren werden nicht erteilt. |
(5) Auf die unter
§ 3 Abs. 3 aufgeführten Wartungsarbeiten wird die Vorschrift unter § 3
Abs. 4 nicht angewendet. Angebote, die während solcher Wartungsarbeiten
enden, werden nicht verlängert, obwohl das Bieten oder Kaufen während
dieser Zeit nicht möglich ist. Gutschriften für Gebühren werden nicht
erteilt. |
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| § 4. Sanktionen, Sperrung und
Kündigung |
§ 4.
Sanktionen, Sperrung und Kündigung |
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(1) eBay
kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür
bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die
eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verletzt, oder dass eBay ein sonstiges
berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz anderer Mitglieder vor
betrügerischen Aktivitäten:
- Löschen
von Angeboten oder sonstigen Inhalten, die bei eBay eingestellt worden
sind
- Verwarnung von Mitgliedern
- Be-/Einschränkung der Nutzung des Marktplatzes
- Vorläufige Sperrung
- Endgültige Sperrung
Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt
eBay die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds, insbesondere
ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mitglied den Verstoß nicht
verschuldet hat. |
(1) eBay kann
folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen,
dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB
oder die eBay-Grundsätze verletzt oder wenn eBay ein
sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Mitglieder vor betrügerischen Aktivitäten:
-
Löschen von
Angeboten oder sonstigen Inhalten
- Verwarnung von
Mitgliedern
- Be-/Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes
- Aberkennung
des PowerSeller-Status
- Vorläufige
Sperrung
- Endgültige
Sperrung
Bei der Wahl
einer Maßnahme berücksichtigt eBay die berechtigten Interessen des
betroffenen Mitglieds, insbesondere, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen,
dass das Mitglied den Verstoß nicht verschuldet
hat.
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(2) eBay kann ein Mitglied endgültig von der Nutzung
der eBay-Website ausschließen (endgültige Sperre), wenn es
- im
Bewertungssystem gemäß § 6 wiederholt negative Bewertungen erhalten hat
und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Marktteilnehmer
geboten ist.
- falsche Kontaktdaten angibt, insbesondere eine
falsche oder ungültige E-Mail-Adresse.
- sein
Mitgliedskonto überträgt.
- andere
eBay-Mitglieder oder eBay in erheblichem Maße schädigt, insbesondere
Leistungen von eBay missbraucht.
- ein
anderer wichtiger Grund vorliegt.
Wenn ein Mitglied endgültig gesperrt wurde, besteht
kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Mitgliedskontos oder
des Bewertungsprofils. |
(2) eBay kann ein Mitglied endgültig von der Nutzung
der eBay-Website ausschließen (endgültige Sperre), wenn es:
- im
Bewertungssystem gemäß § 6 wiederholt negative Bewertungen erhalten hat
und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Marktteilnehmer
geboten ist.
- falsche
Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige
E-Mail-Adresse.
- sein
Mitgliedskonto überträgt.
- andere
eBay-Mitglieder oder eBay in erheblichem Maße schädigt, insbesondere
Leistungen von eBay missbraucht.
- ein anderer
wichtiger Grund vorliegt.
Nachdem ein
Mitglied endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf
Wiederherstellung des gesperrten Mitgliedskontos oder des
Bewertungsprofils |
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(3)
Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die eBay-Website
auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut
anmelden. |
(3) Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses
Mitglied die eBay-Website auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr
nutzen und sich nicht erneut anmelden. |
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(4) Das Mitglied kann den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die
Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an die eBay
International AG, Helvetiastraße 15-17, CH-3005 Bern, oder eine E-Mail an den
Kundenservice. Wählen Sie als Betreff "Fragen zur Anmeldung, zum
Passwort oder meinen Kontodaten" und dann " Fragen zu AGB und
Datenschutzerklärung". |
(4) Mitglieder können diesen Nutzungsvertrag
jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche
Mitteilung an den Vertragspartner oder eine E-Mail an den
Kundenservice. Weitere
Informationen |
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|
| (5) eBay kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer
Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung
bleibt hiervon unberührt. |
(5) eBay kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer
Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur
Sperrung bleibt hiervon unberührt. |
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|
| § 5 Angebotsgebühren,
Zusatzgebühren und Provisionen |
§ 5
Angebotsgebühren, Zusatzgebühren, Provisionen und
Aufwandsentschädigungen |
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|
| (1) Die Anmeldung als Mitglied bei eBay ist kostenlos.
eBay verlangt auch keine Gebühren für die Abgabe von Geboten und
Annahmeerklärungen oder für den Erwerb von Artikeln. |
(1) Die Anmeldung als Mitglied bei eBay ist kostenlos.
eBay verlangt keine Gebühren für die Abgabe von Geboten und
Annahmeerklärungen oder für den Erwerb von Artikeln. |
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|
| (2) Für das Anbieten von Artikeln erhebt eBay von dem
Anbieter eine Angebotsgebühr. Für zusätzliche Leistungen von eBay,
insbesondere für die Hervorhebung einzelner Angebote, hat der Anbieter
Zusatzgebühren zu zahlen. Kommt es über die eBay-Website zum Abschluss
eines Vertrags mit einem anderen Mitglied, fällt zugunsten von eBay eine
Provision an, die von dem Anbieter zu begleichen ist. Weiterhin erhebt
eBay Gebühren für die Nutzung verschiedener Funktionen und Tools, die eBay
den Mitgliedern zur Verfügung stellt. |
(2)
Für das Anbieten von Artikeln erhebt eBay von dem Anbieter eine
Angebotsgebühr. Je nach Ausgestaltung des Angebots oder der Anzeige hat
der Anbieter weitere Gebühren für Zusatzoptionen zu zahlen. Kommt es über die eBay-Website zum Abschluss
eines Vertrags mit einem anderen Mitglied, fällt zugunsten von eBay eine
Provision an, die von dem Anbieter zu begleichen ist. Weiterhin erhebt
eBay Gebühren für die Nutzung verschiedener Services, Funktionen und
Tools, die eBay den Mitgliedern zur Verfügung stellt. Die Höhe der
einzelnen Gebühren sowie der Provision richtet sich nach der
jeweils aktuellen
Gebührenordnung. |
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|
| (3) Die Höhe der einzelnen Gebühren sowie der
Provision richtet sich jeweils nach der aktuellen
Gebührenordnung. |
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| |
|
| (4) Die einzelnen Gebühren sowie die Provision sind
sofort zur Zahlung fällig und können per Kreditkarte oder
Einzugsermächtigung beglichen werden. Gebühren, die für die Nutzung einer
dauerhaften Leistung berechnet werden, wie z.B. für den Verkaufsmanager
oder die eBay Shops, werden im Voraus für den in der aktuellen
Gebührenordnung angegebenen Zeitraum in Rechnung gestellt. Schlägt der
Forderungseinzug fehl, so hat das Mitglied eBay die dafür anfallenden
Mehrkosten zu erstatten, soweit es das Fehlschlagen zu vertreten
hat. |
(3) Die einzelnen Gebühren sowie die Provision sind
sofort zur Zahlung fällig und können über die von eBay angebotenen
Zahlungsmethoden beglichen werden, insbesondere Kreditkarte oder
Einzugsermächtigung. Gebühren, die für die Nutzung einer dauerhaften
Leistung berechnet werden, z.B. für den Verkaufsmanager oder
einen eBay Shop, werden im Voraus
für den in der aktuellen Gebührenordnung angegebenen Zeitraum in Rechnung
gestellt. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat das Mitglied eBay die
dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, soweit es das Fehlschlagen zu
vertreten hat |
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|
| (5) eBay schickt dem Mitglied per E-Mail Rechnungen an
seine E-Mail-Adresse. Der Rechnungsbetrag wird außerdem im Abschnitt
"Verkäuferkonto" in Mein eBay bekannt gegeben. Das Mitglied kommt ohne
weitere Mahnung nach einem Zeitablauf von 30 Tagen nach der Einstellung des Rechnungsbetrags im Abschnitt "Verkäuferkonto" in Mein eBay in Verzug. |
(4) eBay
schickt den Mitgliedern per E-Mail Rechnungen an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Rechnungsbetrag wird außerdem in Mein eBay im
Abschnitt "Verkäuferkonto" bekannt gegeben.
(5) Mitglieder kommen ohne weitere Mahnung nach einem
Ablauf von 30 Tagen nach Mitteilung des Rechnungsbetrags im Verkäuferkonto
in Verzug. |
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| (6) Dem Anbieter wird die von ihm zu entrichtende Provision
gutgeschrieben, wenn sein
Vertragspartner den über die eBay-Website geschlossenen Vertrag nicht
ordnungsgemäß erfüllt. Die Gutschrift muss unter Einhaltung des dafür vorgesehenen Verfahrens
beantragt werden. Das Mitglied darf gegen eBay-Gebühren und/oder
eBay-Provisionen mit Forderungen aus noch nicht erteilten Gutschriften und
mit fälligen und/oder zukünftigen Forderungen nur dann aufrechnen, wenn
diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten
sind. |
(6) Anbietern wird die Verkaufsprovision unter bestimmten
Voraussetzungen gutgeschrieben. Weitere Informationen. Darüber hinausgehende Rückerstattungsansprüche
bestehen nicht.
(7) Mitglieder dürfen gegen eBay-Gebühren und/oder
eBay-Provisionen mit Forderungen aus noch nicht erteilten Gutschriften und
mit fälligen und/oder zukünftigen Forderungen nur dann aufrechnen, wenn
diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten
sind. |
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| (7)
Verkäufern ist es verboten,
die Gebührenstruktur von eBay zu umgehen. Beispiele für unzulässige
Gebührenumgehungen sind in den eBay-Grundsätzen dargestellt.
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(8) Anbietern ist es verboten, die Gebührenstruktur
von eBay zu umgehen. Beispiele für unzulässige Gebührenumgehungen sind
im entsprechenden Grundsatz dargestellt. |
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(9) eBay behält sich das Recht vor, für
die Löschung von Angeboten oder Inhalten oder für die Sperrung von
Mitgliedern wegen Verstoßes gegen die AGB oder die eBay-Grundsätze eine
Aufwandspauschale zu berechnen, soweit das Mitglied den Verstoß zu
vertreten hat, es sei denn, das Mitglied weist nach, dass ein Schaden
überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Ebenso
kann eBay für die Wiederfreischaltung eines gesperrten Mitgliedskontos
eine Gebühr erheben. Die Höhe der Aufwandspauschale entnehmen Sie bitte
der aktuellen Gebührenordnung. |
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(10) eBay kann die Gebühren jederzeit
ändern. Preisänderungen werden den Mitgliedern rechtzeitig vor dem
Inkrafttreten auf der eBay-Website mitgeteilt. |
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| § 6 Bewertungssystem und
Vertrauenssymbole |
§ 6
Bewertungssystem und Vertrauenssymbole |
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| (1) Der
Handel über das Internet birgt Risiken, die in der Natur des Mediums
liegen. Da die Identifizierung von Mitgliedern im Internet schwierig ist,
kann eBay nicht zusichern, dass jedes Mitglied die natürliche oder
juristische Person ist, für die es sich ausgibt. Trotz unterschiedlicher
Sicherheitsmaßnahmen ist es möglich, dass ein Mitglied falsche Adressdaten
gegenüber eBay angegeben hat. Das Mitglied hat sich deshalb selbst von der
Identität seines Vertragspartners zu überzeugen. |
Diese Regelung findet sich jetzt in § 1
Abs. 7 |
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| (2) Um
betrügerische Handlungen zu vermeiden, hat eBay ein öffentliches
Bewertungssystem eingerichtet, bei dem sich Mitglieder nach der Durchführung einer Transaktion
gegenseitig bewerten. Das
Bewertungssystem soll Mitgliedern dabei helfen, die Zuverlässigkeit
anderer Mitglieder einzuschätzen. Die Bewertungen werden von eBay
nicht überprüft und können ihrer
Natur nach unzutreffend oder irreführend sein. |
(1) Die eBay-Website ermöglicht es
Mitgliedern, sich nach der Durchführung einer Transaktion
gegenseitig zu bewerten.
Zudem gibt es die Möglichkeit,
dass Mitglieder von anderen Mitgliedern veröffentlichte Inhalte danach
bewerten, ob sie hilfreich, relevant oder nützlich sind. Die
Bewertungen werden von eBay nicht überprüft und können unzutreffend oder
irreführend sein |
| |
|
| (3) Das Mitglied ist verpflichtet, in den von ihm abgegebenen Bewertungen ausschließlich
wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen
einzuhalten. Die von den
Mitgliedern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und
dürfen keine Schmähkritik enthalten.. |
(2)
Mitglieder sind
verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich
wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen
einzuhalten. Die von Mitgliedern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich
gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten. |
| |
|
(4) Jede
Nutzung des Bewertungssystems, die dem Zweck des Bewertungssystems zuwider
läuft, ist untersagt.
Insbesondere ist es untersagt:
- unzutreffende Bewertungen abzugeben.
- Bewertungen über sich selbst abzugeben oder über
Dritte zu veranlassen.
- in
Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung
des zugrunde liegenden Vertrags in Zusammenhang stehen.
- Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als
dem Handel auf dem eBay-Marktplatz.
|
(3) Jede Nutzung
des Bewertungssystems, die dem Zweck des Bewertungssystems zuwider läuft,
ist verboten. Insbesondere
ist es untersagt:
- unzutreffende
Bewertungen abzugeben.
- Bewertungen
über sich selbst abzugeben oder über Dritte zu veranlassen.
- in Bewertungen
Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung des zugrunde
liegenden Vertrags in Zusammenhang stehen.
- Bewertungen zu
einem anderen Zweck zu verwenden als dem Handel auf dem
eBay-Marktplatz.
|
| |
|
|
(5) eBay kann Bewertungen löschen, wenn
konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die AGB, die eBay-Grundsätze oder
geltendes Recht bestehen. Es gelten die Grundsätze zur Löschung von
Bewertungen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung gelöschter
Bewertungen besteht nicht. |
(4) Für die Entfernung von Bewertungen
gilt der Grundsatz für die Rücknahme und
Entfernung von Bewertungen.
|
| |
|
| (6) Beim Vorliegen bestimmter
Voraussetzungen vergibt eBay das PowerSeller-Symbol und das Symbol Geprüftes Mitglied.
Die von eBay vergebenen Symbole dienen ausschließlich dazu, den Handel auf
der eBay-Website zu erleichtern und dürfen nur für diese Zwecke verwendet
werden. |
(5) Die von eBay vergebenen Symbole wie das PowerSeller-Symbol oder das
Symbol Geprüftes
Mitglied dienen ausschließlich dazu, den Handel auf
der eBay-Website zu erleichtern. Sie dürfen nur für diese Zwecke verwendet
werden. |
| |
|
| (7) Es ist untersagt, in den
Angebotsseiten, auf der
Mich-Seite und in den eBay Shops Bewertungssymbole, Garantiezeichen oder
andere Symbole von Dritten zu verwenden, die den Eindruck der
Zuverlässigkeit von Mitgliedern verstärken sollen und die von diesen
Dritten zur Einordnung oder Bewertung bereitgestellt werden, es sei denn
eBay autorisiert solche Symbole. |
6) Auf den Angebotsseiten, den Mich-Seiten und in den eBay
Shops dürfen keine
Bewertungssymbole, Garantiezeichen oder andere Symbole von Dritten
verwendet werden, die den Eindruck der Zuverlässigkeit von Mitgliedern
verstärken sollen und die von diesen Dritten zur Einordnung oder Bewertung
bereitgestellt werden, es sei denn, eBay autorisiert solche
Symbole. |
| |
|
| § 7 Verbotene Artikel |
§ 7
Verbotene Artikel und
Inhalte |
| |
|
(1) Es ist
verboten, Artikel anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb
gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen.
Insbesondere dürfen folgende
Artikel weder beschrieben noch angeboten werden:
- Artikel,
deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber- und
Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente,
Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht
am eigenen Bild, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen. Das eBay-VeRI Programm
unterstützt die Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und
Urheberrechten bei der Verteidigung ihrer Rechte gegen rechtsverletzende
Angebote auf der eBay-Website. Teilnehmer des VeRI Programms sowie
andere Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und/oder Urheberrechten
können eBay Angebote melden, die ihre Rechte verletzen und auf diesem
Wege die Entfernung solcher Angebote erreichen.
- Propagandaartikel und Artikel mit Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen
- pornographische und jugendgefährdende Artikel,
- Waffen
im Sinne des Waffengesetzes, insbesondere Schuss-, Hieb- und Stichwaffen
jeglicher Art sowie Munition jeglicher Art
- In der
Bundesrepublik Deutschland Tabakwaren (z.B. Zigaretten, Zigarren,
Feinschnitt), ohne deutsche Steuerzeichen. Tabakwaren mit deutschen
Steuerzeichen dürfen nicht zu einem anderen als auf dem Steuerzeichen
aufgedruckten Betrag abgegeben werden. Daher dürfen Tabakwaren bei eBay
nur als Festpreisartikel angeboten werden
- radioaktive Stoffe, Gift- und Explosivstoffe sowie
sonstige gesundheitsgefährdende Chemikalien,
- lebende
Tiere, Produkte und Präparate geschützter Tierarten sowie geschützte
Pflanzen und deren Präparate,
- menschliche Organe,
- Wertpapiere (insbesondere Aktien), Geldmarkt- oder
Finanzinstrumente, Kredite, Darlehen und Finanzierungshilfen, es sei
denn, diese werden von Kreditinstituten mit Sitz oder Niederlassung im
Inland angeboten
- Schuldscheine und gerichtliche Titel sowie andere
Forderungen aus Rechtsgeschäften zum Zwecke des Inkasso
- Gutscheine, die für jedermann kostenlos erhältlich
sind
- Artikel,
deren Besitz zwar rechtmäßig ist, deren Verwendung aber verboten ist
- Drogen
- Arzneimittel, es sei denn, das Mitglied besitzt eine
deutsche behördliche Versandhandelserlaubnis und ist von eBay für das
Angebot von Medikamenten zugelassen worden
- Medizinprodukte, soweit deren Verkauf nach den
gesetzlichen Regelungen untersagt ist
|
(1) Es ist
verboten, Artikel, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche
Vorschriften, Rechte
Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, bei eBay anzubieten oder Suchanzeigen dafür
aufzugeben. Bei einigen Artikeln müssen bestimmte
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Verkauf eingehalten werden.
In Einzelfällen behält eBay sich vor, strenger als die gesetzlichen
Vorschriften zu sein. Es gelten die Grundsätze für unzulässige
Artikel. |
| |
|
| (2)
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte dürfen nicht im Rahmen von
Auktionen oder Sofort-Kaufen-Angeboten (Festpreis) auf der eBay-Website
angeboten werden. |
(2) Es ist verboten, auf der
eBay-Website Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche
Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. Es
gilt der Grundsatz für von Mitgliedern
veröffentlichte Inhalte. |
| |
|
| (3) eBay
behält sich vor, Angebote zu löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte
vorliegen, dass diese gegen geltendes Recht, diese AGB oder die eBay-Grundsätze zu
unzulässigen Artikeln verstoßen. |
|
| |
|
| § 8 Allgemeine Grundsätze |
§ 8 Allgemeine
Grundsätze |
| |
|
| (1) Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Nutzung der
eBay-Website sowie der
Dienstleistungen von eBay die geltenden Gesetze zu
befolgen. |
(1)
Mitglieder sind
verpflichtet, bei der Nutzung der eBay-Website sowie anderer Leistungen von eBay die geltenden
Gesetze zu befolgen. Es liegt in
der eigenen Verantwortung eines jeden Mitglieds sicherzustellen, dass
seine Angebote oder Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter
verletzen |
| |
|
| (2) Die
von dem Mitglied eingestellten Inhalte dürfen nicht gegen geltendes Recht,
diese AGB oder die eBay-Grundsätze
verstoßen. |
|
| |
|
| (3) Kommt
es auf der eBay-Website zu einem Vertragsschluss zwischen Mitgliedern,
teilt eBay den Mitgliedern die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme
erforderlichen Daten mit.
|
§ 8 Abs. 3 findet sich jetzt in § 9 Abs.
2 |
| |
|
| (4) Der
Anbieter muss die eBay-Grundsätze
zum Einstellen von Artikeln beachten. Er hat sein Angebot in die
entsprechende Kategorie einstellen und muss sein Angebot mit Worten und
Bildern richtig und vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für
die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler,
die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem
muss er über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig
informieren. Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem
Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Unternehmer, die
Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet,
diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu
erteilen und sie über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren, sofern
ein solches besteht. |
§ 8 Abs. 4 findet sich jetzt in § 9 Abs.
3 - 5 |
| |
|
| (5) Die
Beschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen nicht Rechte
anderer verletzen und müssen sich ausschließlich auf das Angebot beziehen.
Werbung für nicht bei eBay angebotene Ware ist unzulässig. Die
Zulässigkeit von Links regelt die Richtlinie
zum Thema Verlinkungen und Verweise. |
§ 8 Abs. 5 findet
sich jetzt in § 9 Abs. 6 - 7 |
| |
|
| (6) Der
Preis der jeweiligen Angebote versteht sich als Endpreis einschließlich
eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der
Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten. Verkäufern ist
es nicht erlaubt, zusätzlich zum Verkaufspreis eBay-Gebühren und/oder
Provisionen auf Käufer umzulegen und von diesen einzufordern. |
§ 8 Abs. 6 findet sich jetzt in § 9 Abs.
8 - 9 |
| |
|
| (7) Die Mitglieder sind selbst dafür
verantwortlich, auf der eBay-Website einsehbare und von eBay gespeicherte
Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung etc.
benötigen, auf einem von eBay unabhängigem Speichermedium zu
archivieren. |
(2) Mitglieder
sind selbst dafür verantwortlich, auf der eBay-Website einsehbare und von
eBay gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung,
Buchführung usw. benötigen, auf einem von eBay unabhängigem Speichermedium
zu archivieren. |
| |
|
| (8) Es ist eBay-Mitgliedern untersagt, die durch die Nutzung
des eBay-Marktplatzes erhaltenen Adressen, Kontaktdaten und
E-Mail-Adressen für andere Zwecke als die vertragliche und vorvertragliche
Kommunikation zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, mit diesen Daten kommerzielle Werbung zu
betreiben oder unerwünscht Werbung zuzusenden (Spam). |
(3)
Mitglieder dürfen Adressen,
Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, die sie durch die Nutzung des
eBay-Marktplatzes erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche und
vorvertragliche Kommunikation. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für
die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, das jeweilige Mitglied
hat diesem ausdrücklich vorher zugestimmt. |
| |
|
| (9) eBay
behält sich das Recht vor, innerhalb seiner Grundsätze die Ordnung auf
seinem Marktplatz zu ändern, soweit dies den Mitgliedern unter
Berücksichtigung der berechtigten Interessen von eBay zumutbar ist.
|
(4) eBay
behält sich das Recht vor, innerhalb seiner Grundsätze die Ordnung auf
seinem Marktplatz zu ändern, soweit dies den Mitgliedern unter
Berücksichtigung der berechtigten Interessen von eBay zumutbar
ist. |
|
|
|
|
|
§ 9 Angebotsformate und allgemeine
Regeln |
|
|
|
|
|
(1) eBay stellt seinen Mitgliedern eine
Vielzahl von Angebotsformaten und Funktionen zur Verfügung, um auf dem
eBay-Marktplatz wirksame Verträge abzuschließen oder Interessenten für von
ihnen angebotene Artikel zu finden. |
| |
|
| Zuvor § 8 Abs. 3 |
(2) Kommt es auf
der eBay-Website zu einem Vertragsschluss zwischen Mitgliedern, teilt eBay
den Vertragspartnern die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme
erforderlichen Daten mit. |
| |
|
| Zuvor § 8 Abs. 4 |
(3) Anbieter müssen die eBay-Grundsätze
für das Anbieten von Artikeln beachten. Sie müssen ihre Angebote
in die passende Kategorie einstellen und ihre Angebote mit Worten und
Bildern richtig und vollständig beschreiben. Hierbei müssen alle für die
Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die
den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angegeben werden.
Zudem muss über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig
informiert werden. |
| |
|
| Zuvor § 8 Abs. 4 |
(4) Anbieter
müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich
nach Vertragsschluss zu übereignen. Ausnahmen von
dieser Verpflichtung finden Sie im Grundsatz für Lieferzeiten.
|
| |
|
| Zuvor § 8 Abs. 4 |
(5) Unternehmer,
die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sind
verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen
Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das gesetzliche
Widerrufs- oder
Rückgaberecht zu belehren, sofern ein solches besteht.
|
| |
|
| Zuvor § 8 Abs. 5 |
(6) Die Artikelbeschreibung sowie die
dabei verwendeten Bilder dürfen nicht Rechte Dritter verletzen und müssen sich
ausschließlich auf den angebotenen
Artikel beziehen. Werbung für nicht bei eBay angebotene Ware ist
unzulässig. |
| |
|
| Zuvor § 8 Abs. 5 |
(7) Die
Zulässigkeit von Links regelt der Grundsatz
für die Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten. |
| |
|
| Zuvor § 8 Abs. 6 |
(8) Der Preis
der jeweiligen Angebote versteht sich als Endpreis einschließlich
eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der
Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten. |
| |
|
| Zuvor § 8 Abs. 6 |
(9) Anbietern
ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum Verkaufspreis eBay-Gebühren,
PayPal-Gebühren und/oder Provisionen auf Käufer umzulegen und von diesen
einzufordern. |
|
|
|
(10) Es ist Mitgliedern untersagt, die
Suchfunktion der eBay-Website zu manipulieren, z.B. indem missbräuchliche
Markennamen oder andere Suchbegriffe in die Artikelbezeichnung oder
Beschreibung eingefügt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in
den Grundsätzen für das Anbieten von
Artikeln. |
|
|
|
(11) Anbieter, die ein verbindliches Angebot auf der
eBay-Website einstellen, dürfen nur dann Gebote streichen und das Angebot
zurückziehen, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind. Weitere Informationen. |
| |
|
| Zuvor § 9 Abs. 2 |
(12) Für
Angebote auf dem eBay-Marktplatz ist die offizielle eBay-Zeit maßgeblich |
|
|
|
(13) Wird ein Angebot vor Ablauf der
Auktion oder bevor das Angebot per Sofort-Kaufen erworben wurde von eBay
gelöscht, kommt kein wirksamer Vertrag zustande |
|
|
| |
|
| 2. Online-Auktionen |
|
| |
|
| § 9 Vertragsschluss |
§ 10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und
Angebot an unterlegene Bieter |
| |
|
| (1) Indem ein Mitglied als Anbieter
zwecks Durchführung einer
Online-Auktion einen Artikel auf die eBay-Website einstellt, gibt es ein verbindliches Angebot
zum Vertragsschluss über
diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter eine Frist, binnen derer
das Angebot durch ein Gebot
angenommen werden kann (Laufzeit
der Online-Auktion). Das Angebot richtet sich an den Bieter, der während
der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt und etwaige
zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot (z.B. bestimmte
Bewertungskriterien) erfüllt. |
(1) Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen
Artikel im Angebotsformat Auktion
ein, gibt er ein
verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel
ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das
Angebot per Gebot
angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines
Gebots über die
Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter
während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen
Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des
Artikels zustande, es sei denn der
Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die
vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme
kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der
Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag
zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein
Vertrag zustande kommt. |
| |
|
| (2) Der
Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt,
wenn ein anderer Bieter während der Laufzeit der Online-Auktion ein
höheres Gebot abgibt. Maßgeblich
für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist die offizielle eBay-Zeit. eBay gibt selbst keine Gebote ab
und nimmt keine Gebote der Mitglieder entgegen. |
Satz 3 und 4 finden sich jetzt in § 9
Abs. 12 und § 1 Abs. 1 |
| |
|
| (3) Mit dem Ende der von dem Anbieter
bestimmten Laufzeit der Online-Auktion oder im Falle der
vorzeitigen Beendigung durch den Anbieter kommt zwischen dem Anbieter und
dem das höchste Gebot
abgebenden Bieter ein Vertrag über den Erwerb des von dem Anbieter in die eBay-Website
eingestellten Artikels zustande. |
|
|
|
|
(2) Jeder Bieter kann bei einer Auktion
ein Maximalgebot abgeben. Das Maximalgebot stellt den Höchstbetrag dar,
den der Bieter bereit ist, für den Artikel zu bezahlen. Das Maximalgebot
bleibt dem Anbieter und anderen Bietern verborgen. Bieten weitere
Mitglieder auf den Artikel, so wird das aktuelle Gebot automatisch
schrittweise erhöht, sodass der Bieter so lange Höchstbietender bleibt,
bis sein Maximalgebot von einem anderen Mitglied überboten
wurde. Weitere
Informationen. |
|
|
|
|
|
(3) Anbieter können für eine Auktion
unter bestimmten Voraussetzungen einen Mindestpreis festlegen, der vom
Startpreis abweicht. In diesem Fall kommt ein Vertragsschluss nicht
zustande, wenn das Gebot des Höchstbietenden bei Ablauf der Auktion den
Mindestpreis nicht erreicht. Weitere Informationen. |
| |
|
| (4)
Angebote auf der
eBay-Website können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der
Sofort-Kaufen-Option
(Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag über den
Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne
Durchführung einer Online-Auktion bereits dann zu dem in der Option bestimmten Festpreis
zustande, wenn ein anderes
Mitglied diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Mitglied ausgeübt
werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde. |
(4)
Angebote können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Option
Sofort-Kaufen (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommt ein
Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der
Angebotszeit und ohne Durchführung einer Auktion bereits dann zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis)
zustande, wenn ein Mitglied diese Option ausübt. Die Option kann von jedem
Mitglied ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel
abgegeben wurde oder die Gebote
einen vom Anbieter festgelegten Mindestpreis noch nicht erreicht
haben. |
|
|
| |
|
| Zuvor § 10 Abs. 1 |
(5) Solange ein
Artikel in einer Auktion angeboten wird, darf ein Mitglied den Bietern,
die auf diesen Artikel geboten haben, Artikel vergleichbarer Art und Güte
nur in Form eines auf der eBay-Website eingestellten Angebots anbieten,
nicht aber auf anderem Weg, z.B. per E-Mail (Abziehen von Bietern). Dies
gilt auch über die Angebotsdauer hinaus. |
|
|
| |
|
| Zuvor § 10 Abs. 2 |
(6) Mitglieder
dürfen den Verlauf einer
Auktion nicht durch die Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren
Mitgliedskontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten
manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter untersagt, selbst Gebote
auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben |
|
|
|
|
|
(7) Bieter dürfen ein Gebot nur dann
zurücknehmen, wenn sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Weitere
Informationen. |
|
|
| |
|
| Zuvor § 10 Abs. 3 |
(8) Anbieter
haben die Möglichkeit, eine Auktion als Multiauktion zu veranstalten. In
einer Multiauktion kann ein Artikel in beliebiger Menge angeboten werden,
wobei alle Artikel von gleicher Art und Güte sein müssen (z.B. Größe,
Farbe, Muster, Fabrikat usw.). Weitere
Informationen. |
|
|
| |
|
| Zuvor § 10 Abs. 4 |
(9) Die Abgabe
von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so
genannten "Sniper"-Programmen) ist verboten |
|
|
| |
|
| (5) Für
den Fall, dass die Vertragsabwicklung zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden nicht gelingt oder der Anbieter
weitere identische Artikel verkaufen möchte, kann er unterlegenen Bietern,
die dem Erhalt dieser Angebote in
Mein eBay zugestimmt haben, über das eBay-System erneut ein Angebot
im Sofort-Kaufen-Format machen (Angebot an unterlegene Bieter). |
(10) Für
den Fall, dass die Vertragsabwicklung zwischen Anbieter und
Höchstbietendem scheitert, der
Mindestpreis nicht erreicht wurde oder der Anbieter weitere
identische Artikel verkaufen möchte, kann er unterlegenen Bietern über das
eBay-System ein Angebot im Format Sofort-Kaufen machen (Angebot an
unterlegene Bieter). Diese müssen
dem Erhalt solcher Angebote zuvor in Mein eBay zugestimmt
haben. Weitere
Informationen. |
| |
|
| § 10 Grundsätze für Online-Auktionen |
|
| |
|
| (1)
Solange ein Artikel in einer Online-Auktion angeboten wird, darf ein
Mitglied den Bietern, die auf diesen Artikel geboten haben, Artikel
vergleichbarer Art und Güte nur in Form eines auf der eBay-Website
eingestellten Angebots anbieten, nicht aber auf anderem Weg, z.B. per
E-Mail (Abziehen von Bietern). Dies gilt auch über die Angebotsdauer
hinaus. |
Findet sich in § 10 Abs.
5 |
| |
|
| (2)
Mitglieder dürfen den Verlauf der
Online-Auktion nicht durch die Abgabe von Geboten unter Verwendung
eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte Einschaltung eines
Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter während der Angebotsdauer untersagt, selbst
Gebote auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben. Derselbe Artikel darf nicht gleichzeitig
in parallel laufenden Online-Auktionen angeboten werden. Dies gilt nicht,
soweit das Mitglied mehrere Artikel gleicher Art und Güte anbieten kann.
Diese dürfen aber höchstens in 10 parallel laufenden Online-Auktionen
gleichzeitig angeboten werden. |
Findet sich in § 10 Abs. 6
|
| |
|
| (3) Der
Anbieter hat die
Möglichkeit, die Online-Auktion als Multiauktion zu veranstalten. In einer
Multiauktion kann ein Artikel in beliebiger Menge angeboten werden. In
diesem Fall müssen alle Artikel von gleicher Art und Güte sein (z.B. nach
Größe, Farbe, Muster, Fabrikat etc.). |
Findet sich in § 10 Abs.
8 |
| |
|
| (4) Die
Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse
(z.B. so genannten "Sniper"-Programmen) ist verboten |
Findet sich in § 10 Abs.
9 |
| |
|
| 3. Sonstige Formate |
|
| |
|
| § 11 Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel) |
§ 11 Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel), Preis vorschlagen
und „Sofortige Bezahlung erforderlich“ |
| |
|
| (1) Mitglieder können Angebote unter
bestimmten Voraussetzungen als Sofort-Kaufen-Artikel
(Festpreisartikel) einstellen. Diese können von Mitgliedern unmittelbar zu
dem angegebenen Preis erworben werden. Es handelt sich hierbei nicht um
ein Angebot im eBay-Auktionsformat. Durch die Nutzung des
Sofort-Kaufen-Formats (Festpreisformats) kommt es unmittelbar zum
Vertragsschluss. Mit der Einstellung eines Sofort-Kaufen-Artikels
(Festpreisartikels) gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot zum Verkauf dieses Artikels zu einem
Festpreis an den Interessenten ab, der die gegebenenfalls zusätzlich in dem Angebot
festgelegten Bedingungen (z.B. bestimmte Bewertungskriterien) erfüllt.
Ein Vertragsschluss über
den Erwerb des Artikels kommt zustande, sobald ein Mitglied die in dem Angebot enthaltenen Bedingungen
erfüllt, die Schaltfläche Sofort-Kaufen
anklickt und den Vorgang mit
seinem Passwort bestätigt. |
(1) Stellt ein Anbieter einen Artikel im
Angebotsformat Sofort-Kaufen ein, gibt er ein verbindliches Angebot ab, dass andere Mitglieder den Artikel zu
dem angegebenen Preis erwerben können. Der Vertragsschluss kommt
zustande, wenn ein Mitglied
die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ anklickt und den Vorgang
bestätigt. |
| |
|
| (2) Im
Rahmen des Auktionsformats gibt es weiterhin die Sofort-Kaufen-Option
(siehe § 9 Abs. 4). Diese führt bei Nutzung ebenfalls zum unmittelbaren
Vertragsschluss. |
|
| |
|
| (3) eBay behält sich vor, eine Funktion
einzuführen, bei der Anbieter und Interessenten über den Preis verhandeln
können: Interessenten können dem Anbieter das Angebot machen, einen Artikel unter dem genannten Sofort-Kaufen-Preis zu
kaufen. Der Anbieter kann zustimmen oder dem Interessenten ein Angebot zu einem
anderen Preis machen. Zu einem Vertragsschluss kommt es dann, wenn
sich der Anbieter und der Interessent auf einen Preis einigen und noch kein anderes Mitglied den
Artikel zum ursprünglich vom Anbieter angegebenen Preis erworben hat.
|
(2) In bestimmten Kategorien kann der
Anbieter sein Angebot mit der Option „Preis Vorschlagen“ versehen.
Interessenten können dem Anbieter das Angebot machen, den Artikel zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Der
Anbieter kann einen Preisvorschlag
annehmen, ablehnen oder einen Gegenvorschlag unterbreiten. Preisvorschläge
von Interessenten und Gegenvorschläge des Anbieters sind bindend und
behalten jeweils 48 Stunden ihre Gültigkeit. Ein Vertrag kommt dann
zustande, wenn sich Anbieter und Interessent über den Preis einigen, sei es über die Funktion „Preis Vorschlagen“ oder
zum ursprünglichen Sofort-Kaufen-Preis. Mit Vertragsschluss verlieren
sämtlich Preisvorschläge und Gegenvorschläge ihre
Gültigkeit. Weitere
Informationen. |
| |
|
| |
(3) Bei Sofort-Kaufen-Artikeln können
Anbieter festlegen, dass bei ihrem Angebot eine sofortige Bezahlung
erforderlich ist. Der Leistungsanspruch des Käufers entsteht dabei erst
nach erfolgreichem Abschluss des Zahlungsprozesses über
PayPal. Weitere
Informationen. |
|
|
| |
|
| § 12 Anzeigenformat |
§ 12
Anzeigenformat |
| |
|
| (1) Das
Anzeigenformat ermöglicht es dem Anbieter, Artikel wie in einem Kleinanzeigenteil einer Tageszeitung
zu bewerben. Dieses
Anzeigenformat dient ausschließlich als Werbefläche. Interessenten für solche Artikel können sich
unmittelbar mit dem Anzeigenden in Verbindung setzen. |
(1) Das
Anzeigenformat ermöglicht es Anbietern, Artikel wie im Kleinanzeigenteil einer Tageszeitung zu
bewerben. Das
Anzeigenformat dient ausschließlich als Werbefläche. Interessenten können
sich unmittelbar mit dem Anbieter in Verbindung setzen. Der Vertragsschluss findet nicht auf dem
eBay-Marktplatz statt. |
| |
|
| (2) Verträge können im Anzeigenformat nicht
auf dem eBay-Marktplatz geschlossen werden.. |
|
| |
|
| (3) Sofern
der Anbieter einer Anzeige vor dem von ihm bestimmten Ablaufzeitpunkt die
Anzeige beendet, fallen die gesamten Angebotsgebühren an. Eine anteilige
Rückerstattung ist ausgeschlossen. |
(2) Sofern
der Anbieter einer Anzeige vor dem von ihm bestimmten Ablaufzeitpunkt die
Anzeige beendet, fallen die gesamten Angebotsgebühren an. Eine anteilige
Rückerstattung ist ausgeschlossen. Weitere Informationen. |
| |
|
|
§ 13 Suchanzeigen |
|
|
|
Mitglieder, die sich für den Erwerb
eines bestimmten Artikels interessieren, können bei eBay eine Suchanzeige
schalten. Anbieter bei eBay können dem Interessenten aufgrund der
Suchanzeige den Hinweis geben, dass sie einen entsprechenden Artikel bei
eBay anbieten. Es gilt der Grundsatz für
Suchanzeigen. |
|
|
4.
eBay-Shops
|
|
| |
|
| § 13 Allgemeine Beschreibung
eines Online-Shops |
§ 14 eBay Shops |
| |
|
| (1) Das Mitglied kann unter bestimmten Voraussetzungen auf der
eBay-Website einen eigenen eBay Shop einrichten, in dem sämtliche Online-Auktionen,
Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel) und Shop-Artikel des jeweiligen
Shop-Besitzers aufgeführt werden. |
Mitglieder
können unter bestimmten
Voraussetzungen auf der eBay-Website einen eBay Shop einrichten. Es gelten die Grundsätze für eBay Shops. |
| |
|
| (2) Die
Mitglieder sind für die in ihren Shops eingestellten Online-Auktionen,
Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel) und Shop-Artikel sowie die
Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben selbst
verantwortlich. |
In einem eBay Shop werden sämtliche
Angebote des Shop-Besitzers bei eBay aufgeführt, also Auktionen,
Festpreisartikel (Sofort-Kaufen) und Shop-Artikel. Weitere
Informationen. |
| |
|
| § 14 Grundsätze für eBay Shops |
|
| |
|
| (1) Für
die Shops gelten die Grundsätze für eBay Shops. |
|
| |
|
| (2) Bei
der Einrichtung eines Online-Shops wählt das Mitglied einen Shop-Namen,
der von dem Mitgliedsnamen abweichen kann. Der Shop-Name darf nicht aus
einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen. Außerdem darf der Shop-Name
keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
eBay hat das Recht bei einer etwaigen Verletzung von Rechten Dritter oder
einem etwaigen Verstoß gegen die guten Sitten den Shop-Namen zu löschen
oder zu ändern. |
|
| |
|
| (3) Die
von eBay bei der Einrichtung des Shops abgefragten Daten sind vollständig
und korrekt anzugeben, müssen jedoch nicht mit den im Mitgliedskonto
angegebenen Daten identisch sein. Tritt bezüglich dieser Daten später eine
Änderung ein, so ist das Mitglied verpflichtet, die Angaben umgehend zu
korrigieren. |
|
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| 5. Verkaufsagent |
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| § 15 Verkaufsagent |
§ 15
Verkaufsagent |
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| (1) eBay-Mitglieder können die Berechtigung erlangen, mit
dem eBay Verkaufsagenten-Logo im eigenen Namen für Dritte Artikel
auf dem eBay-Marktplatz zu
verkaufen. eBay bietet die Nutzung des Verkaufsagenten-Programms
auf freiwilliger Basis und jederzeit widerruflich an. Ein Anspruch auf Nutzung des Programms besteht nicht.
Der Verkaufsagent haftet gegenüber eBay für alle anfallenden Gebühren und
Provisionen. |
(1)
Mitglieder können unter bestimmten
Voraussetzungen am eBay
Verkaufsagenten-Programm teilnehmen. Verkaufsagenten
bieten im eigenen Namen
für Dritte Artikel auf dem eBay-Marktplatz an. Das Verkaufsagenten-Programm bietet eBay
auf freiwilliger Basis und jederzeit widerruflich an. Die Teilnahme am Verkaufsagenten-Programm setzt die
Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Verkaufsagenten voraus. |
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| (2) Die
Voraussetzungen für die Zulassung als Verkaufsagent finden Sie hier. |
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| (3) Die
Nutzung des
Verkaufsagenten-Programms ist kostenlos. eBay behält sich jedoch vor,
diesen Zusatzdienst möglicherweise in Zukunft kostenpflichtig zu
gestalten. |
(2) Die Teilnahme am Verkaufsagenten-Programm ist
kostenlos. eBay behält sich jedoch vor, diesen Zusatzdienst möglicherweise
in Zukunft kostenpflichtig zu gestalten. |
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(4) eBay
behält sich das Recht vor, eBay-Nutzer trotz Erfüllung der Voraussetzungen
nicht als Verkaufsagenten zuzulassen. Bereits zugelassenen Verkaufsagenten
kann die Verwendung des Verkaufsagenten-Programms untersagt werden, sofern
eBay ein berechtigtes Interesse an der Untersagung hat. Als Verkaufsagent
erhalten Sie die nicht übertragbare Erlaubnis, das eBay
Verkaufsagenten-Logo wie folgt zu verwenden:
- in den
Artikelbeschreibungen Ihrer Online-Angebote bei eBay auf ihrer Internet-Webseite
auf Ihrer "Mich"-Seite
bei eBay auf Gegenständen, die Sie explizit hierfür von eBay erhalten
haben
- auf
Gegenständen, die von durch eBay autorisierten Drittanbietern zu
Werbezwecken produziert wurden.
Nach Rücknahme der Zulassung als Verkaufsagent darf
das Verkaufsagenten-Logo nicht weiter verwendet werden. |
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| (5) Der Verkaufsagent ist verpflichtet,
Artikel für Dritte im eigenen Namen zu verkaufen. Jede vertragliche
Konstruktion, die darauf abzielt, den Verkaufsagenten von seinen
vertraglichen Pflichten gegenüber dem Höchstbieter zu entbinden, ist
untersagt und führt zur unmittelbaren Sperrung des Mitglieds als
Verkaufsagent. |
(3) Jede
vertragliche Konstruktion, die darauf abzielt, den Verkaufsagenten von
seinen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Höchstbietenden zu entbinden,
ist untersagt und führt zur unmittelbaren Sperrung des Mitglieds als
Verkaufsagent. |
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| (6) Die
Regelungen in § 10 Abs. 2 der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay gelten für den
Verkaufsagenten mit der weiteren Maßgabe, dass Artikel, die von dem
Verkaufsagenten für Dritte angeboten werden, durch den Verkaufsagenten
selbst und den Dritten nicht beboten werden dürfen. Der Verkaufsagent hat
deshalb z.B. durch vertragliche Regelungen dafür zu sorgen, dass der
Dritte nicht auf Artikel bietet, die durch den Verkaufsagenten für
Rechnung des Dritten eingestellt werden. |
(4) Die
Regelungen in § 10 Abs. 6 dieser
AGB gelten für den Verkaufsagenten mit der weiteren Maßgabe, dass
Artikel, die von dem Verkaufsagenten für Dritte angeboten werden, nicht
durch den Verkaufsagenten selbst und den Dritten beboten werden dürfen.
Der Verkaufsagent hat deshalb z.B. durch vertragliche Regelungen dafür zu
sorgen, dass der Dritte nicht auf Artikel bietet, die durch den
Verkaufsagenten für Rechnung des Dritten eingestellt werden. |
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6.
Schlußbestimmungen
§ 16 Vertragsübernahme
durch
Dritte |
Schlussbestimmungen
§ 16 Ausübung
der Rechte durch Dritte, Vertragsübernahme |
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(1) Zum Zwecke der Vertragserfüllung und
Ausübung der der jeweiligen Vertragspartei gemäß diesem Vertrag
zustehenden Rechte kann sich diese anderer eBay-Unternehmen
bedienen |
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| eBay ist
berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und
Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen
Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist das Mitglied berechtigt, den
Nutzungsvertrag nach Mitteilung der Vertragsübernahme per E-Mail an den
Kundenservice zu kündigen. Wählen Sie als Betreff "Fragen zur Anmeldung, zum
Passwort oder meinen Kontodaten" und dann " Fragen zu AGB und
Datenschutzerklärung". |
(2) eBay
ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte
und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen
Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist das Mitglied berechtigt, den
Nutzungsvertrag per E-Mail an
den Kundenservice zu kündigen. Weitere
Informationen. |
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| § 17 Freistellung |
§ 17
Freistellung |
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| Das
Mitglied stellt eBay von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Mitglieder
oder sonstige Dritte gegenüber eBay geltend machen wegen Verletzung ihrer
Rechte durch von dem Mitglied in die eBay-Website eingestellte Angebote
und Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der eBay-Website
(einschließlich der von ihm abgegebenen Bewertungen). Das Mitglied
übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von
eBay einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt
nicht, soweit die Rechtsverletzung von dem Mitglied nicht zu vertreten
ist. |
Das
Mitglied stellt eBay von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Mitglieder
oder sonstige Dritte gegenüber eBay geltend machen wegen Verletzung ihrer
Rechte durch von dem Mitglied in die eBay-Website eingestellte Angebote
und Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der eBay-Website
(einschließlich der von ihm abgegebenen Bewertungen). Das Mitglied
übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von eBay
einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die
Rechtsverletzung von dem Mitglied nicht zu vertreten ist. Das Mitglied ist verpflichtet, eBay für
den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß
und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die
Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich
sind. |
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|
| § 18 Systemintegrität und Störung der
eBay-Website |
§ 18
Systemintegrität und Störung der eBay-Website |
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|
| (1) Das Mitglied ist nicht berechtigt, Mechanismen, Software
oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung der eBay-Website zu verwenden, die das
Funktionieren der eBay-Website stören können. Das Mitglied darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine
unzumutbare oder übermäßige Belastung der eBay-Infrastruktur zur Folge
haben können. Es ist dem Mitglied
nicht gestattet, von eBay generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend
in die eBay-Website einzugreifen. |
(1)
Mitglieder dürfen keine
Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung
der eBay-Website verwenden, die das Funktionieren der eBay-Website stören
können.
(2) Mitglieder
dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder
übermäßige Belastung der eBay-Infrastruktur zur Folge haben
können.
(3) Mitglieder
dürfen keine von eBay generierten Inhalte blockieren, überschreiben
oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die eBay-Website
eingreifen. |
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| (2) Die
auf der eBay-Website abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung
der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise
genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im
Wege von "Robot/Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige
automatische Mechanismen. Das Layout der eBay-Websites und diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung von eBay vervielfältigt und/oder auf anderen Websites genutzt
werden. |
(4) Die
auf der eBay-Website abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung
der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise
genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im
Wege von "Robot/Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige
automatische Mechanismen- |
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| § 19 Haftungsbeschränkung |
§ 19
Haftungsbeschränkung |
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| (1)
Gegenüber Unternehmern haftet eBay für Schäden, außer im Fall der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit eBay seinen gesetzlichen Vertretern
oder leitenden Angestellten
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für sonstige Erfüllungsgehilfen haftet eBay nur bei
Vorsatz und soweit diese wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder
grob fahrlässig verletzen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder vorsätzlichem
Verhaltens sonstiger Erfüllungsgehilfen von eBay besteht keine Haftung für
den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Außer
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von eBay, deren gesetzlichen
Vertreter und leitenden Angestellten, ist die Haftung auf den bei
Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden
begrenzt. |
(1)
Gegenüber Unternehmern haftet eBay für Schäden, außer im Fall der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit eBay,
ihren gesetzlichen
Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
haftet eBay für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter,
leitenden Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen. |
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| (2)
Gegenüber Verbrauchern haftet eBay nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
des Schuldnerverzugs oder der von eBay zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung haftet eBay jedoch für jedes schuldhafte Verhalten
seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von
gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist
die Haftung von eBay der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss
typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. |
(2)
Gegenüber Verbrauchern haftet eBay nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
des Schuldnerverzugs oder der von eBay zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung haftet eBay jedoch für jedes schuldhafte Verhalten
ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. |
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(3) Außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder
sonstiger Erfüllungsgehilfen von eBay, ist die Haftung der Höhe nach auf
die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden
begrenzt. |
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|
(4) Eine Haftung für den Ersatz
mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender
Angestellte oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von eBay.
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| (3) Die
vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern
oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher
Garantien durch eBay und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher
Regelungen. |
(5) Die
vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern
oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher
Garantien durch eBay und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher
Regelungen. |
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|
| § 20 Schriftform, anwendbares Recht und
Gerichtsstand |
§ 20
Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand |
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| (1)
Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit eBay abzuschließenden
Nutzungsvertrags übermittelt werden, müssen in Schriftform oder per
E-Mail erfolgen. Wählen Sie als Betreff "Fragen zur Anmeldung, zum
Passwort oder meinen Kontodaten" und dann "Fragen zu AGB und Datenschutzerklärung". Die
postalische Anschrift von eBay ist eBay International AG, Helvetiastrasse
15-17, CH-3005 Bern. Die postalische Anschrift sowie die E-Mail-Adresse eines
Mitglieds sind diejenigen, die als aktuelle Kontaktdaten im Mitgliedskonto
des Mitglieds von diesem angegeben wurden. eBay behält sich vor, die oben genannte E-Mail-Adresse
nach eigenem Ermessen zu ändern. In diesem Fall informiert eBay das
Mitglied über die Änderung der E-Mail-Adresse. |
(1)
Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit eBay abzuschließenden
Nutzungsvertrags übermittelt werden, müssen in Schriftform oder per E-Mail
über das eBay-Kontaktformular erfolgen:
Wählen Sie als Betreff "Mein
Mitgliedskonto, Anmeldung und Passwort“ und dann "Fragen zu den eBay-AGB
und der Datenschutzerklärung".
(2) Die postalische Adresse sowie die E-Mail-Adresse eines
Mitglieds sind diejenigen, die als aktuelle Kontaktdaten im Mitgliedskonto
des Mitglieds von diesem angegeben wurden. |
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(2) Soweit der Nutzer Unternehmer ist,
unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB dem materiellen
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Soweit der Nutzer Verbraucher ist, unterliegen der Nutzungsvertrag und die
AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden
gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften
entgegenstehen.
|
(3) Hat das Mitglied seinen Wohnsitz oder
Sitz in Österreich, unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser
AGB dem materiellen Recht Österreichs unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Hat das Mitglied seinen Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz, unterliegt der
Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der
Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für alle anderen Mitglieder
unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB dem materiellen
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts. |
| |
|
| (3) Sofern es sich bei dem Mitglied um
einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des
öffentlichen Rechts handelt, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle
aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten.
|
(4) Für Mitglieder, die Kaufmann im
Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ist Potsdam ausschließlicher Gerichtsstand für alle
aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden
Streitigkeiten. |
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(5) Für Mitglieder, die Verbraucher sind,
besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Mitglieds. Für alle
aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten ist
zusätzlicher Gerichtsstand für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland
Potsdam, für Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich Wien und für
Verbraucher mit Wohnsitz in der Schweiz Bern. |
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|
| § 21 Änderung dieser AGB, Salvatorische
Klausel |
§ 21 Änderung
dieser AGB, Salvatorische Klausel |
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| (1) eBay
behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu
ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Mitglied per E-Mail spätestens zwei Wochen
vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht das Mitglied der Geltung der neuen AGB nicht
innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten
AGB als angenommen. eBay wird dem Mitglied in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf
die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen. |
(1) eBay
behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu
ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Mitgliedern per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem
Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Mitglied der Geltung der neuen AGB nicht
innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten
AGB als angenommen. eBay wird die Mitglieder in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die
Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen |
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| (2) Sofern
eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen
davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche
ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in
rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für
eventuelle Regelungslücken. |
(2) Sofern
eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen
davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche
ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in
rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für
eventuelle Regelungslücken. |
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|
| Wenn Sie
die Antwort auf Ihre Frage in
diesen AGB nicht finden oder zu den AGB Fragen haben, können Sie sich mit
eBay in Verbindung setzen.
|
Wenn Sie
Fragen haben zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, setzen Sie sich gern mit eBay in Verbindung. |
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