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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Vergleich

Die neuen und die alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Vergleich

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Alte AGB
 Neue AGB
   

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung
der deutschsprachigen eBay-Websites

 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung
der deutschsprachigen eBay-Websites
   

Willkommen auf der Website der eBay International AG (im Folgenden: "eBay"), Helvetiastrasse 15-17, CH-3005 Bern vertreten durch den Direktor, Herrn Philipp Justus, und eingetragen im Hauptregister des Handelsregisters Bern-Mittelland unter der Firmennummer CH-035.3.023.263-7.

 
   
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay (im Folgenden:"AGB"). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen eBay und den natürlichen und juristischen Personen, die Teledienste von eBay nutzen (im Folgenden:"Mitglied"). Die AGB betreffen die Nutzung der Websites eBay.de, eBay.at, eBay.ch, eBayshops.de, eBayshops.at, eBayshops.ch, eBaymotors.de, eBaymotors.at, eBaymotors.ch sowie aller zu diesen Domains gehörenden Subdomains (im Folgenden insgesamt: "eBay-Website"). Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) für die Nutzung der Websites eBay.de, eBay.at, eBay.ch, eBayshops.de, eBayshops.at, eBayshops.ch, eBaymotors.de, eBaymotors.at, eBaymotors.ch sowie aller zu diesen Domains gehörenden Subdomains (im Folgenden insgesamt: "eBay-Website").
   
  Vertragspartner aller Mitglieder mit Wohnsitz oder Sitz in der EU ist die eBay Europe S.à.r.l., 15 rue Notre Dame, L-2240 Luxemburg. Vertragspartner aller Mitglieder mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb der EU mit Ausnahme der USA ist die eBay International AG, Helvetiastr. 15-17, CH-3005 Bern. Vertragspartner aller Mitglieder mit Sitz oder Wohnsitz in den USA ist die eBay Inc., 2145 Hamilton Ave., San Jose, CA 95125, USA. Die Vertragspartner werden nachfolgend mit „eBay“ bezeichnet.
   

Darüber hinaus wird die Nutzung der eBay-Website durch die eBay-Grundsätze geregelt.

Folgende eBay-Grundsätze sind von besonderer Bedeutung:

  • Grundsatz zu Systemausfällen
  • Grundsätze für das Einstellen von Artikeln
  • Unzulässige Artikel
  • Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel
  • Grundsatz zur Löschung von Bewertungen:
  • Grundsätze zu den eBay Shops
  • Grundsätze zur Nutzung der Marke eBay
  • Grundsatz für die Nutzung der eBay-Foren und -Cafés

Die Nutzung der eBay-Website wird darüber hinaus geregelt durch die eBay-Grundsätze:

 

Folgende Grundsätze sind von besonderer Bedeutung:

 

 

   
Die AGB und die eBay-Grundsätze finden auch dann Anwendung, wenn Sie die eBay-Website oder Bereiche davon von anderen Websites aus nutzen, die den Zugang zur eBay-Website vollständig oder ausschnittweise ermöglichen.
Außerdem bestimmen sie die wesentlichen Grundsätze, die für die Nutzung aller Marktplatz-Websites gelten, die von eBay-Gesellschaften betrieben werden. Nutzt ein Mitglied eine dieser anderen Websites, hat er sich vorher mit den für diese Website geltenden AGB vertraut zu machen und diese bei der Nutzung zu beachten.
Die AGB und die eBay-Grundsätze finden auch dann Anwendung, wenn Sie die eBay-Website oder Bereiche davon von anderen Websites aus nutzen, die den Zugang zur eBay-Website vollständig oder ausschnittweise ermöglichen. Außerdem bestimmen sie die wesentlichen Grundsätze, die für die Nutzung aller Marktplatz-Websites gelten, die von eBay-Gesellschaften betrieben werden. Nutzt ein Mitglied eine dieser Websites, muss es sich vorher mit den für diese Website geltenden AGB und eBay-Grundsätzen vertraut machen und diese bei der Nutzung beachten.
   

Diese AGB treten für alle bei eBay.de, eBay.at und eBay.ch angemeldeten Mitglieder ab dem 5. November 2004 in Kraft, sofern das Mitglied der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, in der sie ihm mitgeteilt werden, widerspricht. Für alle Mitglieder, die sich nach dem 11. Oktober 2004 angemeldet haben, gelten ab dem Zeitpunkt der Anmeldung die AGB in der Fassung, der sie bei der Anmeldung zugestimmt haben.

Indem Sie auf die Schaltfläche Ich stimme zu klicken, akzeptieren Sie die nachfolgenden AGB der eBay International AG und schließen mit dieser einen Vertrag über die Nutzung der eBay-Website, auf der Sie selbstständig Waren und/oder Dienstleistungen anbieten und/oder erwerben können. Weiterführende Informationen, auch hinsichtlich der Gebühren, die für die Nutzung der eBay-Website anfallen, finden Sie in der eBay-Hilfe.

Diese AGB treten für alle bei eBay.de, eBay.at und eBay.ch angemeldeten Mitglieder, die sich bis zum 28. November 2006 angemeldet haben, zum 1. Januar 2007 in Kraft, sofern das Mitglied der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, in der sie ihm mitgeteilt werden, widerspricht. Für alle Mitglieder, die sich nach dem 28. November 2006 angemeldet haben, gelten diese AGB ab dem Zeitpunkt, zu dem sie sich unter Zustimmung zu diesen AGB angemeldet haben oder, wenn sie sich unter Zustimmung zu den alten AGB angemeldet haben, ab dem Zeitpunkt, der ihnen per E-Mail mitgeteilt wird.
   

Sie können Ihre Zustimmung zu diesen AGB und zum damit abgeschlossenen Nutzungsvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Zustimmungserklärung schriftlich widerrufen. Schreiben Sie hierfür an die eBay International AG, Helvetiastasse 15-17, CH-3005 Bern. Oder senden Sie eine E-Mail an den Kundenservice. Wählen Sie als Betreff "Fragen zur Anmeldung, zum Passwort oder meinen Kontodaten" und dann "Fragen zu AGB und Datenschutzerklärung". Zur Fristwahrung genügt es, dass Sie Ihren Widerruf rechtzeitig absenden. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so sind Sie weder an den Nutzungsvertrag noch an Ihre Zustimmungserklärung zu diesen AGB gebunden. Dieses Widerrufsrecht erlischt jedoch, sobald Sie ein Angebot auf der eBay-Website eingestellt haben oder auf ein dort eingestelltes Angebot geboten bzw. einen dort eingestellten Artikel gekauft haben.
Im Übrigen können Sie den abgeschlossenen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an die eBay International AG, Helvetiastrasse 15-17, CH-3005 Bern, oder eine E-Mail and den Kundenservice. Wählen Sie als Betreff "Fragen zur Anmeldung, zum Passwort oder meinen Kontodaten" und dann "Fragen zu AGB und Datenschutzerklärung".

Sofern Sie als Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen handeln, können Sie Ihre Zustimmung zu diesen AGB und zum damit abgeschlossenen Nutzungsvertrag innerhalb eines Monats nach Ihrer Zustimmungserklärung schriftlich widerrufen.

 

Schreiben Sie hierfür an Ihren Vertragspartner oder senden Sie eine E-Mail an den Kundenservice. Weitere Informationen.

 

Zur Fristwahrung genügt es, dass Sie Ihren Widerruf rechtzeitig absenden. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so sind Sie weder an den Nutzungsvertrag noch an Ihre Zustimmungserklärung zu diesen AGB gebunden. Dieses Widerrufsrecht erlischt jedoch, sobald Sie ein Angebot auf der eBay-Website eingestellt haben oder auf ein dort eingestelltes Angebot geboten bzw. einen dort eingestellten Artikel gekauft haben.

   
1. Allgemeine Bestimmungen  Allgemeine Bestimmungen
   
§ 1. Marktplatz  § 1 Leistungsbeschreibung
   
Die eBay-Website ist ein Marktplatz, auf dem von den Mitgliedern Waren und Leistungen aller Art (nachfolgend "Artikel") angeboten, vertrieben und erworben werden können, sofern deren Angebot, Vertrieb oder Erwerb nicht gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder die eBay-Grundsätze verstößt. (1) Die eBay-Website ist ein Marktplatz, auf dem von den natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die ein Mitgliedskonto angemeldet haben (nachfolgend: „Mitglied“), Waren und Leistungen aller Art (nachfolgend "Artikel") angeboten, vertrieben und erworben werden können, sofern deren Angebot, Vertrieb oder Erwerb nicht gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder die eBay-Grundsätze verstößt. eBay bietet selbst keine Artikel an, gibt keine Gebote ab und nimmt Gebote und Annahmen nicht entgegen. eBay wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Mitgliedern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge. Auch die Erfüllung dieser über die eBay-Website geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Mitgliedern.
   
eBay bewirbt die von seinen Mitgliedern angebotenen Artikel durch unterschiedliche Maßnahmen, insbesondere durch Einbindung auf anderen Websites und Werbung für Angebote durch Hinweise in E-Mails an seine Mitglieder. (2) eBay bewirbt den eBay-Marktplatz selbst und stellt auch Dritten zu diesem Zweck einen Zugang zu den Daten und Informationen der angebotenen Artikel zur Verfügung, damit diese die Artikel auf ihrer eigenen Website, in Softwareapplikationen und in E-Mails bewerben können.
   

eBay bietet selbst keine Artikel an und wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Mitgliedern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge. Auch die Erfüllung dieser über die eBay-Website geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Mitgliedern. Teil des Marktplatzes sind die Diskussions- und Hilfeforen. Für deren Nutzung gelten die Grundsätze für die Nutzung der eBay Diskussions- und Hilfeforen.

 Diese Regelung finden Sie jetzt in Abs. 1 und Abs. 3

 

 

(3) Die eBay-Website bietet Mitgliedern die technische Möglichkeit, in dem von eBay zur Verfügung gestellten Rahmen, die eBay-Website zu nutzen, um selbst Inhalte zu veröffentlichen. Für die Veröffentlichung von Inhalten auf der eBay-Website gilt der Grundsatz für von Mitgliedern veröffentlichte Inhalte. Die auf der eBay-Website von Mitgliedern veröffentlichten Inhalte werden von eBay grundsätzlich nicht geprüft und stellen nicht die Meinung von eBay dar. Inhalte, die Mitglieder auf der eBay-Website veröffentlichen, kann eBay auch an andere eBay-Gesellschaften zur Darstellung auf ihrer Website weitergeben.

(4) Die Angebote und Inhalte von Mitgliedern können auch auf den eBay-Webseiten anderer Länder abgerufen werden. Bestimmte Ausschnitte eines Angebots können zu diesem Zweck automatisiert übersetzt werden.

(5) eBay stellt den Mitgliedern Online- und Offline-Softwaretools sowie besondere Programme zur Verfügung, deren Nutzung von der Zustimmung zu separaten Nutzungs- oder Lizenzbedingungen abhängig ist. Eine Liste dieser Tools und Programme finden Sie hier.

(6) eBay hat das Recht, Angebote und Inhalte von Mitgliedern technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können. Die Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, vor einer Kaufentscheidung den vollständigen Inhalt eines Angebots auf der eBay-Website einzusehen, wenn die Gebotsabgabe oder der Vertragsschluss über ein mobiles Endgerät oder die Softwareapplikation eines Drittanbieters erfolgt.

   
Zuvor in § 6 Abs. 1.

 (7) Eine Überprüfung der bei der Anmeldung hinterlegten Daten führt eBay nur sehr begrenzt durch, da die Identifizierung von Personen im Internet nur eingeschränkt möglich ist. Trotz verschiedenartiger Sicherheitsvorkehrungen, ist es daher nicht ausgeschlossen, dass für ein Mitgliedskonto falsche Kontaktdaten hinterlegt wurden. Jedes Mitglied hat sich deshalb selbst von der Identität seines Vertragspartners zu überzeugen.

 

(8) Auf der eBay-Website veröffentlichte Angebote und Inhalte von Mitgliedern werden grundsätzlich nicht von eBay auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.

 

§ 2. Anmeldung  § 2. Anmeldung und Mitgliedskonto
   
(1) Die Nutzung der Teledienste der eBay-Website setzt die Anmeldung als Mitglied voraus. Ein Anspruch auf Anmeldung zu der eBay-Website besteht nicht. Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung u.a. zu diesen AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen eBay und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der eBay-Website (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande.  (1) Die Nutzung der Teledienste der eBay-Website setzt die Anmeldung als Mitglied voraus. Die Anmeldung ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung u.a. zu diesen AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen eBay und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der eBay-Website (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
   
(2) Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt.  (2) Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht bei eBay anmelden.
   

(3) Die von eBay bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, so z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls die Firma.

 

 (3) Die von eBay bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer (keine Mehrwertdiensterufnummer), eine gültige E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls die Firma und einen Vertretungsberechtigten.

   
Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden (d.h. keine Ehepaare, Familien). (4) Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden (d.h. keine Ehepaare oder Familien).
   
Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend gegenüber eBay zu korrigieren.  (5) Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend zu korrigieren.
   

(4) Bei der Anmeldung wählt das Mitglied einen Mitgliedsnamen und ein Passwort. Der Mitgliedsname darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter, insbesondere keine Namens- oder Markenrechte, verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Das Mitglied muss sein Passwort geheim halten. eBay wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben.

 (6) Bei der Anmeldung wählen Mitglieder einen Mitgliedsnamen und ein Passwort. Der Mitgliedsname darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter – insbesondere keine Namens- oder Markenrechte – verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.

   
  (7) Mitglieder müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Mitglieder sind verpflichtet, eBay umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Mitgliedskonto von Dritten missbraucht wurde.
   

Das Mitglied ist von seiner Geheimhaltungspflicht befreit, wenn ein Kooperationspartner von eBay das Passwort benötigt, um dem Mitglied auf dessen Wunsch eine Zusatzdienstleistung zur Verfügung zu stellen. Bei der Inanspruchnahme solcher Zusatzdienste kommt eine Vertragsbeziehung zwischen dem Mitglied und dem Kooperationspartner zustande, der die Zusatzdienstleistung anbietet. eBay übernimmt für Kooperationspartner und deren Zusatzdienstleistungen keine Haftung, sofern sie nicht vertragliche Pflichten nach dem mit eBay geschlossenen Nutzungsvertrag sind.

eBay wird ein Mitglied nicht per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen. Zur Abfrage des Passworts auf Einlog-Seiten oder in Webformularen nutzt eBay ausschließlich die hier zu findenden URLs.

(8) eBay wird das Passwort eines Mitglieds nicht an Dritte weitergeben und ein Mitglied nie per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen.

   
   (9) Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden. Hat das Mitglied den Missbrauch seines Mitgliedskontos nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet das Mitglied nicht.
   
(5) Grundsätzlich steht es dem Mitglied frei, mehrere Mitgliedskonten zu eröffnen. Der Missbrauch von Mitgliedskonten, insbesondere bei der Abgabe von Geboten im Rahmen einer Online-Auktion und/oder bei der Abgabe von Bewertungen im Rahmen des Bewertungssystems, ist verboten (siehe auch § 10 Abs. 2).  (10) Grundsätzlich steht es Mitgliedern frei, mehrere Mitgliedskonten bei eBay zu eröffnen. Der Missbrauch von Mitgliedskonten, insbesondere bei der Abgabe von Geboten im Rahmen einer Auktion und/oder bei der Abgabe von Bewertungen im Rahmen des Bewertungssystems, ist verboten (siehe auch § 10 Abs. 6).
   
(6) Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.  (11) Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.
   
(7) eBay behält sich das Recht vor, das Mitgliedskonto einer nicht vollständig durchgeführten Anmeldung (wie z.B. bei nicht eingegebenem Bestätigungscode) nach zwölf Monaten aufzuheben.  (12) eBay behält sich das Recht vor, Mitgliedskonten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen.
   
§ 3. Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags  § 3. Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags
   
(1) eBay stellt seinen Mitgliedern den in § 1 beschriebenen Marktplatz zur Verfügung. Die Nutzung des Marktplatzes oder der Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, kann von eBay an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Mitgliedschaftsdauer, Anzahl positiver Bewertungen oder Einkaufs- und Zahlungsnachweise. (1) eBay stellt den Mitgliedern die eBay-Website mit den in § 1 beschriebenen Funktionen zur Verfügung. eBay kann die Nutzung der eBay-Website oder einzelner Funktionen der eBay-Website oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Mitgliedschaftsdauer, Anzahl positiver Bewertungen, öffentliches Bewertungsprofil, Nutzung der Startzeitplanung oder Einkaufs- und Zahlungsnachweise.
   
  (2) eBay behält sich trotz nicht bestehender gesetzlicher Verpflichtung, das Recht vor, Maßnahmen einzuführen, die die Veröffentlichung von Angeboten und Inhalten auf der eBay-Website aus Sicherheitsgründen verzögern. Näheres wird im entsprechenden Grundsatz  geregelt.
   
(2) Der Anspruch des Mitglieds auf Nutzung der eBay-Website und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. eBay beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). eBay berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Mitglieder, wie z.B. durch Vorabinformationen. § 19 dieser AGB bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt. (3) Der Anspruch von Mitgliedern auf Nutzung der eBay-Website und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. eBay beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). eBay berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Mitglieder, wie z.B. durch Vorabinformationen. § 19 dieser AGB bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt
   
(3) Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Abgabe von Geboten das Sofort-Kaufen oder andere Funktionalitäten behindert, werden entsprechende Informationen über die System-Mitteilungen veröffentlicht. Hinsichtlich einer Gutschrift von Gebühren für die betroffenen Angebote und einer Verlängerung dieser Angebote gelten die Grundsätze zu Systemausfällen. (4) Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Abgabe von Geboten, das Sofort-Kaufen oder andere Funktionen behindert, werden entsprechende Informationen als System-News veröffentlicht. Hinsichtlich einer Gutschrift von Gebühren für die betroffenen Angebote und einer Verlängerung dieser Angebote gilt der Grundsatz für Systemausfälle.
   

(4) Auf die unter 2. aufgeführten Wartungsarbeiten wird die Vorschrift unter 3. nicht angewendet. Angebote, die während solcher Wartungsarbeiten enden, werden nicht verlängert, obwohl das Bieten oder Kaufen während dieser Zeit nicht möglich ist. Gutschriften für Gebühren werden nicht erteilt.

(5) Auf die unter § 3 Abs. 3 aufgeführten Wartungsarbeiten wird die Vorschrift unter § 3 Abs. 4 nicht angewendet. Angebote, die während solcher Wartungsarbeiten enden, werden nicht verlängert, obwohl das Bieten oder Kaufen während dieser Zeit nicht möglich ist. Gutschriften für Gebühren werden nicht erteilt.

   
§ 4. Sanktionen, Sperrung und Kündigung  § 4. Sanktionen, Sperrung und Kündigung
   

(1) eBay kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verletzt, oder dass eBay ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz anderer Mitglieder vor betrügerischen Aktivitäten:

  • Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten, die bei eBay eingestellt worden sind
  • Verwarnung von Mitgliedern
  • Be-/Einschränkung der Nutzung des Marktplatzes
  • Vorläufige Sperrung
  • Endgültige Sperrung
Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt eBay die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mitglied den Verstoß nicht verschuldet hat.

(1) eBay kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verletzt oder wenn eBay ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Mitglieder vor betrügerischen Aktivitäten:

  • Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten
  • Verwarnung von Mitgliedern
  • Be-/Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes
  • Aberkennung des PowerSeller-Status
  • Vorläufige Sperrung
  • Endgültige Sperrung

Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt eBay die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds, insbesondere, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mitglied den Verstoß nicht verschuldet hat.

   
(2) eBay kann ein Mitglied endgültig von der Nutzung der eBay-Website ausschließen (endgültige Sperre), wenn es
  • im Bewertungssystem gemäß § 6 wiederholt negative Bewertungen erhalten hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Marktteilnehmer geboten ist.
  • falsche Kontaktdaten angibt, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse.
  • sein Mitgliedskonto überträgt.
  • andere eBay-Mitglieder oder eBay in erheblichem Maße schädigt, insbesondere Leistungen von eBay missbraucht.
  • ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
Wenn ein Mitglied endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Mitgliedskontos oder des Bewertungsprofils.
(2) eBay kann ein Mitglied endgültig von der Nutzung der eBay-Website ausschließen (endgültige Sperre), wenn es:
  • im Bewertungssystem gemäß § 6 wiederholt negative Bewertungen erhalten hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Marktteilnehmer geboten ist.
  • falsche Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse.
  • sein Mitgliedskonto überträgt.
  • andere eBay-Mitglieder oder eBay in erheblichem Maße schädigt, insbesondere Leistungen von eBay missbraucht.
  • ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

Nachdem ein Mitglied endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Mitgliedskontos oder des Bewertungsprofils

   

(3) Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die eBay-Website auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.

 (3) Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die eBay-Website auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.
   

(4) Das Mitglied kann den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an die eBay International AG, Helvetiastraße 15-17, CH-3005 Bern, oder eine E-Mail an den Kundenservice. Wählen Sie als Betreff "Fragen zur Anmeldung, zum Passwort oder meinen Kontodaten" und dann " Fragen zu AGB und Datenschutzerklärung".

 (4) Mitglieder können diesen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner oder eine E-Mail an den KundenserviceWeitere Informationen
   
(5) eBay kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.  (5) eBay kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.
   
§ 5 Angebotsgebühren, Zusatzgebühren und Provisionen  § 5 Angebotsgebühren, Zusatzgebühren, Provisionen und Aufwandsentschädigungen
   
(1) Die Anmeldung als Mitglied bei eBay ist kostenlos. eBay verlangt auch keine Gebühren für die Abgabe von Geboten und Annahmeerklärungen oder für den Erwerb von Artikeln.  (1) Die Anmeldung als Mitglied bei eBay ist kostenlos. eBay verlangt keine Gebühren für die Abgabe von Geboten und Annahmeerklärungen oder für den Erwerb von Artikeln.
   
(2) Für das Anbieten von Artikeln erhebt eBay von dem Anbieter eine Angebotsgebühr. Für zusätzliche Leistungen von eBay, insbesondere für die Hervorhebung einzelner Angebote, hat der Anbieter Zusatzgebühren zu zahlen. Kommt es über die eBay-Website zum Abschluss eines Vertrags mit einem anderen Mitglied, fällt zugunsten von eBay eine Provision an, die von dem Anbieter zu begleichen ist. Weiterhin erhebt eBay Gebühren für die Nutzung verschiedener Funktionen und Tools, die eBay den Mitgliedern zur Verfügung stellt. (2) Für das Anbieten von Artikeln erhebt eBay von dem Anbieter eine Angebotsgebühr. Je nach Ausgestaltung des Angebots oder der Anzeige hat der Anbieter weitere Gebühren für Zusatzoptionen zu zahlen. Kommt es über die eBay-Website zum Abschluss eines Vertrags mit einem anderen Mitglied, fällt zugunsten von eBay eine Provision an, die von dem Anbieter zu begleichen ist. Weiterhin erhebt eBay Gebühren für die Nutzung verschiedener Services, Funktionen und Tools, die eBay den Mitgliedern zur Verfügung stellt. Die Höhe der einzelnen Gebühren sowie der Provision richtet sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung.
   
(3) Die Höhe der einzelnen Gebühren sowie der Provision richtet sich jeweils nach der aktuellen Gebührenordnung.  
   
(4) Die einzelnen Gebühren sowie die Provision sind sofort zur Zahlung fällig und können per Kreditkarte oder Einzugsermächtigung beglichen werden. Gebühren, die für die Nutzung einer dauerhaften Leistung berechnet werden, wie z.B. für den Verkaufsmanager oder die eBay Shops, werden im Voraus für den in der aktuellen Gebührenordnung angegebenen Zeitraum in Rechnung gestellt. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat das Mitglied eBay die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, soweit es das Fehlschlagen zu vertreten hat. (3) Die einzelnen Gebühren sowie die Provision sind sofort zur Zahlung fällig und können über die von eBay angebotenen Zahlungsmethoden beglichen werden, insbesondere Kreditkarte oder Einzugsermächtigung. Gebühren, die für die Nutzung einer dauerhaften Leistung berechnet werden, z.B. für den Verkaufsmanager oder einen eBay Shop, werden im Voraus für den in der aktuellen Gebührenordnung angegebenen Zeitraum in Rechnung gestellt. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat das Mitglied eBay die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, soweit es das Fehlschlagen zu vertreten hat
   
(5) eBay schickt dem Mitglied per E-Mail Rechnungen an seine E-Mail-Adresse. Der Rechnungsbetrag wird außerdem im Abschnitt "Verkäuferkonto" in Mein eBay bekannt gegeben. Das Mitglied kommt ohne weitere Mahnung nach einem Zeitablauf von 30 Tagen nach der Einstellung des Rechnungsbetrags im Abschnitt "Verkäuferkonto" in Mein eBay in Verzug.

(4) eBay schickt den Mitgliedern per E-Mail Rechnungen an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Rechnungsbetrag wird außerdem in Mein eBay im Abschnitt "Verkäuferkonto" bekannt gegeben.

(5) Mitglieder kommen ohne weitere Mahnung nach einem Ablauf von 30 Tagen nach Mitteilung des Rechnungsbetrags im Verkäuferkonto in Verzug.

   
(6) Dem Anbieter wird die von ihm zu entrichtende Provision gutgeschrieben, wenn sein Vertragspartner den über die eBay-Website geschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. Die Gutschrift muss unter Einhaltung des dafür vorgesehenen Verfahrens beantragt werden. Das Mitglied darf gegen eBay-Gebühren und/oder eBay-Provisionen mit Forderungen aus noch nicht erteilten Gutschriften und mit fälligen und/oder zukünftigen Forderungen nur dann aufrechnen, wenn diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(6) Anbietern wird die Verkaufsprovision unter bestimmten Voraussetzungen gutgeschrieben. Weitere Informationen. Darüber hinausgehende Rückerstattungsansprüche bestehen nicht.

(7) Mitglieder dürfen gegen eBay-Gebühren und/oder eBay-Provisionen mit Forderungen aus noch nicht erteilten Gutschriften und mit fälligen und/oder zukünftigen Forderungen nur dann aufrechnen, wenn diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

   
(7) Verkäufern ist es verboten, die Gebührenstruktur von eBay zu umgehen. Beispiele für unzulässige Gebührenumgehungen sind in den eBay-Grundsätzen dargestellt. (8) Anbietern ist es verboten, die Gebührenstruktur von eBay zu umgehen. Beispiele für unzulässige Gebührenumgehungen sind im entsprechenden Grundsatz dargestellt.
   
   (9) eBay behält sich das Recht vor, für die Löschung von Angeboten oder Inhalten oder für die Sperrung von Mitgliedern wegen Verstoßes gegen die AGB oder die eBay-Grundsätze eine Aufwandspauschale zu berechnen, soweit das Mitglied den Verstoß zu vertreten hat, es sei denn, das Mitglied weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Ebenso kann eBay für die Wiederfreischaltung eines gesperrten Mitgliedskontos eine Gebühr erheben. Die Höhe der Aufwandspauschale entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung.
   (10) eBay kann die Gebühren jederzeit ändern. Preisänderungen werden den Mitgliedern rechtzeitig vor dem Inkrafttreten auf der eBay-Website mitgeteilt.
   
§ 6 Bewertungssystem und Vertrauenssymbole  § 6 Bewertungssystem und Vertrauenssymbole
   
(1) Der Handel über das Internet birgt Risiken, die in der Natur des Mediums liegen. Da die Identifizierung von Mitgliedern im Internet schwierig ist, kann eBay nicht zusichern, dass jedes Mitglied die natürliche oder juristische Person ist, für die es sich ausgibt. Trotz unterschiedlicher Sicherheitsmaßnahmen ist es möglich, dass ein Mitglied falsche Adressdaten gegenüber eBay angegeben hat. Das Mitglied hat sich deshalb selbst von der Identität seines Vertragspartners zu überzeugen.  Diese Regelung findet sich jetzt in § 1 Abs. 7
   
(2) Um betrügerische Handlungen zu vermeiden, hat eBay ein öffentliches Bewertungssystem eingerichtet, bei dem sich Mitglieder nach der Durchführung einer Transaktion gegenseitig bewerten. Das Bewertungssystem soll Mitgliedern dabei helfen, die Zuverlässigkeit anderer Mitglieder einzuschätzen. Die Bewertungen werden von eBay nicht überprüft und können ihrer Natur nach unzutreffend oder irreführend sein.  (1) Die eBay-Website ermöglicht es Mitgliedern, sich nach der Durchführung einer Transaktion gegenseitig zu bewerten. Zudem gibt es die Möglichkeit, dass Mitglieder von anderen Mitgliedern veröffentlichte Inhalte danach bewerten, ob sie hilfreich, relevant oder nützlich sind. Die Bewertungen werden von eBay nicht überprüft und können unzutreffend oder irreführend sein
   
(3) Das Mitglied ist verpflichtet, in den von ihm abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die von den Mitgliedern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.. (2) Mitglieder sind verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die von Mitgliedern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.
   
(4) Jede Nutzung des Bewertungssystems, die dem Zweck des Bewertungssystems zuwider läuft, ist untersagt. Insbesondere ist es untersagt:
  • unzutreffende Bewertungen abzugeben.
  • Bewertungen über sich selbst abzugeben oder über Dritte zu veranlassen.
  • in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung des zugrunde liegenden Vertrags in Zusammenhang stehen.
  • Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als dem Handel auf dem eBay-Marktplatz.
(3) Jede Nutzung des Bewertungssystems, die dem Zweck des Bewertungssystems zuwider läuft, ist verboten. Insbesondere ist es untersagt:
  • unzutreffende Bewertungen abzugeben.
  • Bewertungen über sich selbst abzugeben oder über Dritte zu veranlassen.
  • in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung des zugrunde liegenden Vertrags in Zusammenhang stehen.
  • Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als dem Handel auf dem eBay-Marktplatz.
   

(5) eBay kann Bewertungen löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die AGB, die eBay-Grundsätze oder geltendes Recht bestehen. Es gelten die Grundsätze zur Löschung von Bewertungen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung gelöschter Bewertungen besteht nicht.

 (4) Für die Entfernung von Bewertungen gilt der Grundsatz für die Rücknahme und Entfernung von Bewertungen.

 

   
(6) Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vergibt eBay das PowerSeller-Symbol und das Symbol Geprüftes Mitglied. Die von eBay vergebenen Symbole dienen ausschließlich dazu, den Handel auf der eBay-Website zu erleichtern und dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden. (5) Die von eBay vergebenen Symbole wie das PowerSeller-Symbol oder das Symbol Geprüftes Mitglied dienen ausschließlich dazu, den Handel auf der eBay-Website zu erleichtern. Sie dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden.
   
(7) Es ist untersagt, in den Angebotsseiten, auf der Mich-Seite und in den eBay Shops Bewertungssymbole, Garantiezeichen oder andere Symbole von Dritten zu verwenden, die den Eindruck der Zuverlässigkeit von Mitgliedern verstärken sollen und die von diesen Dritten zur Einordnung oder Bewertung bereitgestellt werden, es sei denn eBay autorisiert solche Symbole.  6) Auf den Angebotsseiten, den Mich-Seiten und in den eBay Shops dürfen keine Bewertungssymbole, Garantiezeichen oder andere Symbole von Dritten verwendet werden, die den Eindruck der Zuverlässigkeit von Mitgliedern verstärken sollen und die von diesen Dritten zur Einordnung oder Bewertung bereitgestellt werden, es sei denn, eBay autorisiert solche Symbole.
 
§ 7 Verbotene Artikel   § 7 Verbotene Artikel und Inhalte
   
(1) Es ist verboten, Artikel anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Insbesondere dürfen folgende Artikel weder beschrieben noch angeboten werden:
  • Artikel, deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber- und Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht am eigenen Bild, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen. Das eBay-VeRI Programm unterstützt die Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten bei der Verteidigung ihrer Rechte gegen rechtsverletzende Angebote auf der eBay-Website. Teilnehmer des VeRI Programms sowie andere Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und/oder Urheberrechten können eBay Angebote melden, die ihre Rechte verletzen und auf diesem Wege die Entfernung solcher Angebote erreichen.
  • Propagandaartikel und Artikel mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
  • pornographische und jugendgefährdende Artikel,
  • Waffen im Sinne des Waffengesetzes, insbesondere Schuss-, Hieb- und Stichwaffen jeglicher Art sowie Munition jeglicher Art
  • In der Bundesrepublik Deutschland Tabakwaren (z.B. Zigaretten, Zigarren, Feinschnitt), ohne deutsche Steuerzeichen. Tabakwaren mit deutschen Steuerzeichen dürfen nicht zu einem anderen als auf dem Steuerzeichen aufgedruckten Betrag abgegeben werden. Daher dürfen Tabakwaren bei eBay nur als Festpreisartikel angeboten werden
  • radioaktive Stoffe, Gift- und Explosivstoffe sowie sonstige gesundheitsgefährdende Chemikalien,
  • lebende Tiere, Produkte und Präparate geschützter Tierarten sowie geschützte Pflanzen und deren Präparate,
  • menschliche Organe,
  • Wertpapiere (insbesondere Aktien), Geldmarkt- oder Finanzinstrumente, Kredite, Darlehen und Finanzierungshilfen, es sei denn, diese werden von Kreditinstituten mit Sitz oder Niederlassung im Inland angeboten
  • Schuldscheine und gerichtliche Titel sowie andere Forderungen aus Rechtsgeschäften zum Zwecke des Inkasso
  • Gutscheine, die für jedermann kostenlos erhältlich sind
  • Artikel, deren Besitz zwar rechtmäßig ist, deren Verwendung aber verboten ist
  • Drogen
  • Arzneimittel, es sei denn, das Mitglied besitzt eine deutsche behördliche Versandhandelserlaubnis und ist von eBay für das Angebot von Medikamenten zugelassen worden
  • Medizinprodukte, soweit deren Verkauf nach den gesetzlichen Regelungen untersagt ist
 (1) Es ist verboten, Artikel, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, bei eBay anzubieten oder Suchanzeigen dafür aufzugeben. Bei einigen Artikeln müssen bestimmte Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Verkauf eingehalten werden. In Einzelfällen behält eBay sich vor, strenger als die gesetzlichen Vorschriften zu sein. Es gelten die Grundsätze für unzulässige Artikel.
   
(2) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte dürfen nicht im Rahmen von Auktionen oder Sofort-Kaufen-Angeboten (Festpreis) auf der eBay-Website angeboten werden.  (2) Es ist verboten, auf der eBay-Website Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. Es gilt der Grundsatz für von Mitgliedern veröffentlichte Inhalte.
   
(3) eBay behält sich vor, Angebote zu löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass diese gegen geltendes Recht, diese AGB oder die eBay-Grundsätze zu unzulässigen Artikeln verstoßen.  
   
§ 8 Allgemeine Grundsätze  § 8 Allgemeine Grundsätze
   
(1) Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Nutzung der eBay-Website sowie der Dienstleistungen von eBay die geltenden Gesetze zu befolgen.  (1) Mitglieder sind verpflichtet, bei der Nutzung der eBay-Website sowie anderer Leistungen von eBay die geltenden Gesetze zu befolgen. Es liegt in der eigenen Verantwortung eines jeden Mitglieds sicherzustellen, dass seine Angebote oder Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen
   
(2) Die von dem Mitglied eingestellten Inhalte dürfen nicht gegen geltendes Recht, diese AGB oder die eBay-Grundsätze verstoßen.  
   
(3) Kommt es auf der eBay-Website zu einem Vertragsschluss zwischen Mitgliedern, teilt eBay den Mitgliedern die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit.

 

 § 8 Abs. 3 findet sich jetzt in § 9 Abs. 2
   
(4) Der Anbieter muss die eBay-Grundsätze zum Einstellen von Artikeln beachten. Er hat sein Angebot in die entsprechende Kategorie einstellen und muss sein Angebot mit Worten und Bildern richtig und vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informieren. Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren, sofern ein solches besteht.  § 8 Abs. 4 findet sich jetzt in § 9 Abs. 3 - 5
   
(5) Die Beschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen nicht Rechte anderer verletzen und müssen sich ausschließlich auf das Angebot beziehen. Werbung für nicht bei eBay angebotene Ware ist unzulässig. Die Zulässigkeit von Links regelt die Richtlinie zum Thema Verlinkungen und Verweise.  § 8 Abs. 5 findet sich jetzt in § 9 Abs. 6 - 7
   
(6) Der Preis der jeweiligen Angebote versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten. Verkäufern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum Verkaufspreis eBay-Gebühren und/oder Provisionen auf Käufer umzulegen und von diesen einzufordern.  § 8 Abs. 6 findet sich jetzt in § 9 Abs. 8 - 9
   
(7) Die Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, auf der eBay-Website einsehbare und von eBay gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung etc. benötigen, auf einem von eBay unabhängigem Speichermedium zu archivieren. (2) Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, auf der eBay-Website einsehbare und von eBay gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung usw. benötigen, auf einem von eBay unabhängigem Speichermedium zu archivieren.
   
(8) Es ist eBay-Mitgliedern untersagt, die durch die Nutzung des eBay-Marktplatzes erhaltenen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen für andere Zwecke als die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, mit diesen Daten kommerzielle Werbung zu betreiben oder unerwünscht Werbung zuzusenden (Spam).  (3) Mitglieder dürfen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, die sie durch die Nutzung des eBay-Marktplatzes erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, das jeweilige Mitglied hat diesem ausdrücklich vorher zugestimmt.
   
(9) eBay behält sich das Recht vor, innerhalb seiner Grundsätze die Ordnung auf seinem Marktplatz zu ändern, soweit dies den Mitgliedern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von eBay zumutbar ist.  (4) eBay behält sich das Recht vor, innerhalb seiner Grundsätze die Ordnung auf seinem Marktplatz zu ändern, soweit dies den Mitgliedern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von eBay zumutbar ist.
 
§ 9 Angebotsformate und allgemeine Regeln
 
(1) eBay stellt seinen Mitgliedern eine Vielzahl von Angebotsformaten und Funktionen zur Verfügung, um auf dem eBay-Marktplatz wirksame Verträge abzuschließen oder Interessenten für von ihnen angebotene Artikel zu finden.
   
Zuvor § 8 Abs. 3 (2) Kommt es auf der eBay-Website zu einem Vertragsschluss zwischen Mitgliedern, teilt eBay den Vertragspartnern die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit.
   
Zuvor § 8 Abs. 4

(3) Anbieter müssen die eBay-Grundsätze für das Anbieten von Artikeln beachten. Sie müssen ihre Angebote in die passende Kategorie einstellen und ihre Angebote mit Worten und Bildern richtig und vollständig beschreiben. Hierbei müssen alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angegeben werden. Zudem muss über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informiert werden.

   
Zuvor § 8 Abs. 4 (4) Anbieter müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Ausnahmen von dieser Verpflichtung finden Sie im Grundsatz für Lieferzeiten.
   
Zuvor § 8 Abs. 4 (5) Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das gesetzliche Widerrufs- oder Rückgaberecht zu belehren, sofern ein solches besteht.
   
Zuvor § 8 Abs. 5 (6) Die Artikelbeschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen nicht Rechte Dritter verletzen und müssen sich ausschließlich auf den angebotenen Artikel beziehen. Werbung für nicht bei eBay angebotene Ware ist unzulässig.
   
Zuvor § 8 Abs. 5 (7) Die Zulässigkeit von Links regelt der Grundsatz für die Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten.
   
Zuvor § 8 Abs. 6 (8) Der Preis der jeweiligen Angebote versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.
   
Zuvor § 8 Abs. 6 (9) Anbietern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum Verkaufspreis eBay-Gebühren, PayPal-Gebühren und/oder Provisionen auf Käufer umzulegen und von diesen einzufordern.
 
(10) Es ist Mitgliedern untersagt, die Suchfunktion der eBay-Website zu manipulieren, z.B. indem missbräuchliche Markennamen oder andere Suchbegriffe in die Artikelbezeichnung oder Beschreibung eingefügt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Grundsätzen für das Anbieten von Artikeln.
 
(11) Anbieter, die ein verbindliches Angebot auf der eBay-Website einstellen, dürfen nur dann Gebote streichen und das Angebot zurückziehen, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind. Weitere Informationen.
   
Zuvor § 9 Abs. 2 (12) Für Angebote auf dem eBay-Marktplatz ist die offizielle eBay-Zeit maßgeblich
 
(13) Wird ein Angebot vor Ablauf der Auktion oder bevor das Angebot per Sofort-Kaufen erworben wurde von eBay gelöscht, kommt kein wirksamer Vertrag zustande
   
2. Online-Auktionen  
   
§ 9 Vertragsschluss  § 10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter
   
(1) Indem ein Mitglied als Anbieter zwecks Durchführung einer Online-Auktion einen Artikel auf die eBay-Website einstellt, gibt es ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter eine Frist, binnen derer das Angebot durch ein Gebot angenommen werden kann (Laufzeit der Online-Auktion). Das Angebot richtet sich an den Bieter, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot (z.B. bestimmte Bewertungskriterien) erfüllt.  (1) Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.
   
(2) Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist die offizielle eBay-Zeit. eBay gibt selbst keine Gebote ab und nimmt keine Gebote der Mitglieder entgegen.  Satz 3 und 4 finden sich jetzt in § 9 Abs. 12 und § 1 Abs. 1
   
(3) Mit dem Ende der von dem Anbieter bestimmten Laufzeit der Online-Auktion oder im Falle der vorzeitigen Beendigung durch den Anbieter kommt zwischen dem Anbieter und dem das höchste Gebot abgebenden Bieter ein Vertrag über den Erwerb des von dem Anbieter in die eBay-Website eingestellten Artikels zustande.  
 
(2) Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Das Maximalgebot stellt den Höchstbetrag dar, den der Bieter bereit ist, für den Artikel zu bezahlen. Das Maximalgebot bleibt dem Anbieter und anderen Bietern verborgen. Bieten weitere Mitglieder auf den Artikel, so wird das aktuelle Gebot automatisch schrittweise erhöht, sodass der Bieter so lange Höchstbietender bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen Mitglied überboten wurde. Weitere Informationen.
 
(3) Anbieter können für eine Auktion unter bestimmten Voraussetzungen einen Mindestpreis festlegen, der vom Startpreis abweicht. In diesem Fall kommt ein Vertragsschluss nicht zustande, wenn das Gebot des Höchstbietenden bei Ablauf der Auktion den Mindestpreis nicht erreicht. Weitere Informationen.
   
(4) Angebote auf der eBay-Website können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Sofort-Kaufen-Option (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion bereits dann zu dem in der Option bestimmten Festpreis zustande, wenn ein anderes Mitglied diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Mitglied ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde.  (4) Angebote können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Option Sofort-Kaufen (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Auktion bereits dann zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis) zustande, wenn ein Mitglied diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Mitglied ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde oder die Gebote einen vom Anbieter festgelegten Mindestpreis noch nicht erreicht haben.
   
Zuvor § 10 Abs. 1 (5) Solange ein Artikel in einer Auktion angeboten wird, darf ein Mitglied den Bietern, die auf diesen Artikel geboten haben, Artikel vergleichbarer Art und Güte nur in Form eines auf der eBay-Website eingestellten Angebots anbieten, nicht aber auf anderem Weg, z.B. per E-Mail (Abziehen von Bietern). Dies gilt auch über die Angebotsdauer hinaus.
   
Zuvor § 10 Abs. 2 (6) Mitglieder dürfen den Verlauf einer Auktion nicht durch die Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben
 
(7) Bieter dürfen ein Gebot nur dann zurücknehmen, wenn sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Weitere Informationen.
   
Zuvor § 10 Abs. 3 (8) Anbieter haben die Möglichkeit, eine Auktion als Multiauktion zu veranstalten. In einer Multiauktion kann ein Artikel in beliebiger Menge angeboten werden, wobei alle Artikel von gleicher Art und Güte sein müssen (z.B. Größe, Farbe, Muster, Fabrikat usw.). Weitere Informationen.
   
Zuvor § 10 Abs. 4 (9) Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so genannten "Sniper"-Programmen) ist verboten
   
(5) Für den Fall, dass die Vertragsabwicklung zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden nicht gelingt oder der Anbieter weitere identische Artikel verkaufen möchte, kann er unterlegenen Bietern, die dem Erhalt dieser Angebote in Mein eBay zugestimmt haben, über das eBay-System erneut ein Angebot im Sofort-Kaufen-Format machen (Angebot an unterlegene Bieter).  (10) Für den Fall, dass die Vertragsabwicklung zwischen Anbieter und Höchstbietendem scheitert, der Mindestpreis nicht erreicht wurde oder der Anbieter weitere identische Artikel verkaufen möchte, kann er unterlegenen Bietern über das eBay-System ein Angebot im Format Sofort-Kaufen machen (Angebot an unterlegene Bieter). Diese müssen dem Erhalt solcher  Angebote zuvor in Mein eBay zugestimmt haben. Weitere Informationen.
   
§ 10 Grundsätze für Online-Auktionen  
   
(1) Solange ein Artikel in einer Online-Auktion angeboten wird, darf ein Mitglied den Bietern, die auf diesen Artikel geboten haben, Artikel vergleichbarer Art und Güte nur in Form eines auf der eBay-Website eingestellten Angebots anbieten, nicht aber auf anderem Weg, z.B. per E-Mail (Abziehen von Bietern). Dies gilt auch über die Angebotsdauer hinaus.  Findet sich in § 10 Abs. 5
   
(2) Mitglieder dürfen den Verlauf der Online-Auktion nicht durch die Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter während der Angebotsdauer untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben. Derselbe Artikel darf nicht gleichzeitig in parallel laufenden Online-Auktionen angeboten werden. Dies gilt nicht, soweit das Mitglied mehrere Artikel gleicher Art und Güte anbieten kann. Diese dürfen aber höchstens in 10 parallel laufenden Online-Auktionen gleichzeitig angeboten werden.  Findet sich in § 10 Abs. 6 
   
(3) Der Anbieter hat die Möglichkeit, die Online-Auktion als Multiauktion zu veranstalten. In einer Multiauktion kann ein Artikel in beliebiger Menge angeboten werden. In diesem Fall müssen alle Artikel von gleicher Art und Güte sein (z.B. nach Größe, Farbe, Muster, Fabrikat etc.).  Findet sich in § 10 Abs. 8
   
(4) Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so genannten "Sniper"-Programmen) ist verboten Findet sich in § 10 Abs. 9
   
3. Sonstige Formate  
   
§ 11 Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel)  § 11 Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel), Preis vorschlagen und „Sofortige Bezahlung erforderlich“
   
(1) Mitglieder können Angebote unter bestimmten Voraussetzungen als Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel) einstellen. Diese können von Mitgliedern unmittelbar zu dem angegebenen Preis erworben werden. Es handelt sich hierbei nicht um ein Angebot im eBay-Auktionsformat. Durch die Nutzung des Sofort-Kaufen-Formats (Festpreisformats) kommt es unmittelbar zum Vertragsschluss. Mit der Einstellung eines Sofort-Kaufen-Artikels (Festpreisartikels) gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot zum Verkauf dieses Artikels zu einem Festpreis an den Interessenten ab, der die gegebenenfalls zusätzlich in dem Angebot festgelegten Bedingungen (z.B. bestimmte Bewertungskriterien) erfüllt. Ein Vertragsschluss über den Erwerb des Artikels kommt zustande, sobald ein Mitglied die in dem Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt, die Schaltfläche Sofort-Kaufen anklickt und den Vorgang mit seinem Passwort bestätigt.  (1) Stellt ein Anbieter einen Artikel im Angebotsformat Sofort-Kaufen ein, gibt er ein verbindliches Angebot ab, dass andere Mitglieder den Artikel zu dem angegebenen Preis erwerben können. Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn ein Mitglied die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ anklickt und den Vorgang bestätigt.
   
(2) Im Rahmen des Auktionsformats gibt es weiterhin die Sofort-Kaufen-Option (siehe § 9 Abs. 4). Diese führt bei Nutzung ebenfalls zum unmittelbaren Vertragsschluss.  
   
(3) eBay behält sich vor, eine Funktion einzuführen, bei der Anbieter und Interessenten über den Preis verhandeln können: Interessenten können dem Anbieter das Angebot machen, einen Artikel unter dem genannten Sofort-Kaufen-Preis zu kaufen. Der Anbieter kann zustimmen oder dem Interessenten ein Angebot zu einem anderen Preis machen. Zu einem Vertragsschluss kommt es dann, wenn sich der Anbieter und der Interessent auf einen Preis einigen und noch kein anderes Mitglied den Artikel zum ursprünglich vom Anbieter angegebenen Preis erworben hat.  (2) In bestimmten Kategorien kann der Anbieter sein Angebot mit der Option „Preis Vorschlagen“ versehen. Interessenten können dem Anbieter das Angebot machen, den Artikel zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Der Anbieter kann einen Preisvorschlag annehmen, ablehnen oder einen Gegenvorschlag unterbreiten. Preisvorschläge von Interessenten und Gegenvorschläge des Anbieters sind bindend und behalten jeweils 48 Stunden ihre Gültigkeit. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn sich Anbieter und Interessent über den Preis einigen, sei es über die Funktion „Preis Vorschlagen“ oder zum ursprünglichen Sofort-Kaufen-Preis. Mit Vertragsschluss verlieren sämtlich Preisvorschläge und Gegenvorschläge ihre Gültigkeit. Weitere Informationen.
   
   (3) Bei Sofort-Kaufen-Artikeln können Anbieter festlegen, dass bei ihrem Angebot eine sofortige Bezahlung erforderlich ist. Der Leistungsanspruch des Käufers entsteht dabei erst nach erfolgreichem Abschluss des Zahlungsprozesses über PayPal. Weitere Informationen.
   
§ 12 Anzeigenformat  § 12 Anzeigenformat
   
(1) Das Anzeigenformat ermöglicht es dem Anbieter, Artikel wie in einem Kleinanzeigenteil einer Tageszeitung zu bewerben. Dieses Anzeigenformat dient ausschließlich als Werbefläche. Interessenten für solche Artikel können sich unmittelbar mit dem Anzeigenden in Verbindung setzen.  (1) Das Anzeigenformat ermöglicht es Anbietern, Artikel wie im Kleinanzeigenteil einer Tageszeitung zu bewerben. Das Anzeigenformat dient ausschließlich als Werbefläche. Interessenten können sich unmittelbar mit dem Anbieter in Verbindung setzen. Der Vertragsschluss findet nicht auf dem eBay-Marktplatz statt.
   
(2) Verträge können im Anzeigenformat nicht auf dem eBay-Marktplatz geschlossen werden..  
   
(3) Sofern der Anbieter einer Anzeige vor dem von ihm bestimmten Ablaufzeitpunkt die Anzeige beendet, fallen die gesamten Angebotsgebühren an. Eine anteilige Rückerstattung ist ausgeschlossen.  (2) Sofern der Anbieter einer Anzeige vor dem von ihm bestimmten Ablaufzeitpunkt die Anzeige beendet, fallen die gesamten Angebotsgebühren an. Eine anteilige Rückerstattung ist ausgeschlossen. Weitere Informationen.
   
§ 13 Suchanzeigen
Mitglieder, die sich für den Erwerb eines bestimmten Artikels interessieren, können bei eBay eine Suchanzeige schalten. Anbieter bei eBay können dem Interessenten aufgrund der Suchanzeige den Hinweis geben, dass sie einen entsprechenden Artikel bei eBay anbieten. Es gilt der Grundsatz für Suchanzeigen.
4. eBay-Shops

 
   
§ 13 Allgemeine Beschreibung eines Online-Shops  § 14 eBay Shops
   
(1) Das Mitglied kann unter bestimmten Voraussetzungen auf der eBay-Website einen eigenen eBay Shop einrichten, in dem sämtliche Online-Auktionen, Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel) und Shop-Artikel des jeweiligen Shop-Besitzers aufgeführt werden. Mitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen auf der eBay-Website einen eBay Shop einrichten. Es gelten die Grundsätze für eBay Shops.
   
(2) Die Mitglieder sind für die in ihren Shops eingestellten Online-Auktionen, Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel) und Shop-Artikel sowie die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben selbst verantwortlich.  In einem eBay Shop werden sämtliche Angebote des Shop-Besitzers bei eBay aufgeführt, also Auktionen, Festpreisartikel (Sofort-Kaufen) und Shop-Artikel. Weitere Informationen.
   
§ 14 Grundsätze für eBay Shops  
   
(1) Für die Shops gelten die Grundsätze für eBay Shops.  
   
(2) Bei der Einrichtung eines Online-Shops wählt das Mitglied einen Shop-Namen, der von dem Mitgliedsnamen abweichen kann. Der Shop-Name darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen. Außerdem darf der Shop-Name keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. eBay hat das Recht bei einer etwaigen Verletzung von Rechten Dritter oder einem etwaigen Verstoß gegen die guten Sitten den Shop-Namen zu löschen oder zu ändern.  
   
(3) Die von eBay bei der Einrichtung des Shops abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, müssen jedoch nicht mit den im Mitgliedskonto angegebenen Daten identisch sein. Tritt bezüglich dieser Daten später eine Änderung ein, so ist das Mitglied verpflichtet, die Angaben umgehend zu korrigieren.  
   
5. Verkaufsagent  
   
§ 15 Verkaufsagent  § 15 Verkaufsagent
   
(1) eBay-Mitglieder können die Berechtigung erlangen, mit dem eBay Verkaufsagenten-Logo im eigenen Namen für Dritte Artikel auf dem eBay-Marktplatz zu verkaufen. eBay bietet die Nutzung des Verkaufsagenten-Programms auf freiwilliger Basis und jederzeit widerruflich an. Ein Anspruch auf Nutzung des Programms besteht nicht. Der Verkaufsagent haftet gegenüber eBay für alle anfallenden Gebühren und Provisionen.  (1) Mitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen am eBay Verkaufsagenten-Programm teilnehmen. Verkaufsagenten bieten im eigenen Namen für Dritte Artikel auf dem eBay-Marktplatz an. Das Verkaufsagenten-Programm bietet eBay auf freiwilliger Basis und jederzeit widerruflich an. Die Teilnahme am Verkaufsagenten-Programm setzt die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkaufsagenten voraus.
   
(2) Die Voraussetzungen für die Zulassung als Verkaufsagent finden Sie hier.  
   
(3) Die Nutzung des Verkaufsagenten-Programms ist kostenlos. eBay behält sich jedoch vor, diesen Zusatzdienst möglicherweise in Zukunft kostenpflichtig zu gestalten.  (2) Die Teilnahme am Verkaufsagenten-Programm ist kostenlos. eBay behält sich jedoch vor, diesen Zusatzdienst möglicherweise in Zukunft kostenpflichtig zu gestalten.
   
(4) eBay behält sich das Recht vor, eBay-Nutzer trotz Erfüllung der Voraussetzungen nicht als Verkaufsagenten zuzulassen. Bereits zugelassenen Verkaufsagenten kann die Verwendung des Verkaufsagenten-Programms untersagt werden, sofern eBay ein berechtigtes Interesse an der Untersagung hat. Als Verkaufsagent erhalten Sie die nicht übertragbare Erlaubnis, das eBay Verkaufsagenten-Logo wie folgt zu verwenden:
  • in den Artikelbeschreibungen Ihrer Online-Angebote bei eBay auf ihrer Internet-Webseite auf Ihrer "Mich"-Seite bei eBay auf Gegenständen, die Sie explizit hierfür von eBay erhalten haben
  • auf Gegenständen, die von durch eBay autorisierten Drittanbietern zu Werbezwecken produziert wurden.
Nach Rücknahme der Zulassung als Verkaufsagent darf das Verkaufsagenten-Logo nicht weiter verwendet werden.
 
   
(5) Der Verkaufsagent ist verpflichtet, Artikel für Dritte im eigenen Namen zu verkaufen. Jede vertragliche Konstruktion, die darauf abzielt, den Verkaufsagenten von seinen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Höchstbieter zu entbinden, ist untersagt und führt zur unmittelbaren Sperrung des Mitglieds als Verkaufsagent.  (3) Jede vertragliche Konstruktion, die darauf abzielt, den Verkaufsagenten von seinen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Höchstbietenden zu entbinden, ist untersagt und führt zur unmittelbaren Sperrung des Mitglieds als Verkaufsagent.
   
(6) Die Regelungen in § 10 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay gelten für den Verkaufsagenten mit der weiteren Maßgabe, dass Artikel, die von dem Verkaufsagenten für Dritte angeboten werden, durch den Verkaufsagenten selbst und den Dritten nicht beboten werden dürfen. Der Verkaufsagent hat deshalb z.B. durch vertragliche Regelungen dafür zu sorgen, dass der Dritte nicht auf Artikel bietet, die durch den Verkaufsagenten für Rechnung des Dritten eingestellt werden.  (4) Die Regelungen in § 10 Abs. 6 dieser AGB gelten für den Verkaufsagenten mit der weiteren Maßgabe, dass Artikel, die von dem Verkaufsagenten für Dritte angeboten werden, nicht durch den Verkaufsagenten selbst und den Dritten beboten werden dürfen. Der Verkaufsagent hat deshalb z.B. durch vertragliche Regelungen dafür zu sorgen, dass der Dritte nicht auf Artikel bietet, die durch den Verkaufsagenten für Rechnung des Dritten eingestellt werden.
   
6. Schlußbestimmungen

§ 16 Vertragsübernahme durch Dritte

 Schlussbestimmungen

 § 16 Ausübung der Rechte durch Dritte, Vertragsübernahme

   
(1) Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der der jeweiligen Vertragspartei  gemäß diesem Vertrag zustehenden Rechte kann sich diese anderer eBay-Unternehmen bedienen
   
eBay ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist das Mitglied berechtigt, den Nutzungsvertrag nach Mitteilung der Vertragsübernahme per E-Mail an den Kundenservice zu kündigen. Wählen Sie als Betreff "Fragen zur Anmeldung, zum Passwort oder meinen Kontodaten" und dann " Fragen zu AGB und Datenschutzerklärung".  (2) eBay ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist das Mitglied berechtigt, den Nutzungsvertrag per E-Mail an den Kundenservice zu kündigen. Weitere Informationen.
   
§ 17 Freistellung  § 17 Freistellung
   
Das Mitglied stellt eBay von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Mitglieder oder sonstige Dritte gegenüber eBay geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Mitglied in die eBay-Website eingestellte Angebote und Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der eBay-Website (einschließlich der von ihm abgegebenen Bewertungen). Das Mitglied übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von eBay einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung von dem Mitglied nicht zu vertreten ist.  Das Mitglied stellt eBay von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Mitglieder oder sonstige Dritte gegenüber eBay geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Mitglied in die eBay-Website eingestellte Angebote und Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der eBay-Website (einschließlich der von ihm abgegebenen Bewertungen). Das Mitglied übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von eBay einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Mitglied nicht zu vertreten ist. Das Mitglied ist verpflichtet, eBay für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
   
§ 18 Systemintegrität und Störung der eBay-Website  § 18 Systemintegrität und Störung der eBay-Website
   
(1) Das Mitglied ist nicht berechtigt, Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung der eBay-Website zu verwenden, die das Funktionieren der eBay-Website stören können. Das Mitglied darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der eBay-Infrastruktur zur Folge haben können. Es ist dem Mitglied nicht gestattet, von eBay generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die eBay-Website einzugreifen.

 (1) Mitglieder dürfen keine Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung der eBay-Website verwenden, die das Funktionieren der eBay-Website stören können.

(2) Mitglieder dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der eBay-Infrastruktur zur Folge haben können.

(3) Mitglieder dürfen keine von eBay generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die eBay-Website eingreifen.

   
(2) Die auf der eBay-Website abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von "Robot/Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen. Das Layout der eBay-Websites und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von eBay vervielfältigt und/oder auf anderen Websites genutzt werden.  (4) Die auf der eBay-Website abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von "Robot/Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen-
   
§ 19 Haftungsbeschränkung  § 19 Haftungsbeschränkung
   
(1) Gegenüber Unternehmern haftet eBay für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit eBay seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für sonstige Erfüllungsgehilfen haftet eBay nur bei Vorsatz und soweit diese wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder vorsätzlichem Verhaltens sonstiger Erfüllungsgehilfen von eBay besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von eBay, deren gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.  (1) Gegenüber Unternehmern haftet eBay für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit eBay, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet eBay für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
   
(2) Gegenüber Verbrauchern haftet eBay nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von eBay zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet eBay jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von eBay der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.  (2) Gegenüber Verbrauchern haftet eBay nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von eBay zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet eBay jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
 
(3) Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von eBay, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
 
(4) Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellte oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von eBay.
   
(3) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch eBay und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.  (5) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch eBay und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
   
§ 20 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand  § 20 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand
   
(1) Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit eBay abzuschließenden Nutzungsvertrags übermittelt werden, müssen in Schriftform oder per E-Mail erfolgen. Wählen Sie als Betreff "Fragen zur Anmeldung, zum Passwort oder meinen Kontodaten" und dann "Fragen zu AGB und Datenschutzerklärung". Die postalische Anschrift von eBay ist eBay International AG, Helvetiastrasse 15-17, CH-3005 Bern. Die postalische Anschrift sowie die E-Mail-Adresse eines Mitglieds sind diejenigen, die als aktuelle Kontaktdaten im Mitgliedskonto des Mitglieds von diesem angegeben wurden. eBay behält sich vor, die oben genannte E-Mail-Adresse nach eigenem Ermessen zu ändern. In diesem Fall informiert eBay das Mitglied über die Änderung der E-Mail-Adresse.

 (1) Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit eBay abzuschließenden Nutzungsvertrags übermittelt werden, müssen in Schriftform oder per E-Mail über das eBay-Kontaktformular erfolgen: Wählen Sie als Betreff "Mein Mitgliedskonto, Anmeldung und Passwort“ und dann "Fragen zu den eBay-AGB und der Datenschutzerklärung".

(2) Die postalische Adresse sowie die E-Mail-Adresse eines Mitglieds sind diejenigen, die als aktuelle Kontaktdaten im Mitgliedskonto des Mitglieds von diesem angegeben wurden.

   
(2) Soweit der Nutzer Unternehmer ist, unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Nutzer Verbraucher ist, unterliegen der Nutzungsvertrag und die AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
 (3) Hat das Mitglied seinen Wohnsitz oder Sitz in Österreich, unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht Österreichs unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat das Mitglied seinen Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz, unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für alle anderen Mitglieder unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
   
(3) Sofern es sich bei dem Mitglied um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten.  (4) Für Mitglieder, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ist Potsdam ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten.
   
(5) Für Mitglieder, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Mitglieds. Für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten ist zusätzlicher Gerichtsstand für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland Potsdam, für Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich Wien und für Verbraucher mit Wohnsitz in der Schweiz Bern.
   
§ 21 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel  § 21 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
   
(1) eBay behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Mitglied per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht das Mitglied der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. eBay wird dem Mitglied in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.  (1) eBay behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Mitgliedern per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Mitglied der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. eBay wird die Mitglieder in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen
   
(2) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.  (2) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
   
Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage in diesen AGB nicht finden oder zu den AGB Fragen haben, können Sie sich mit eBay in Verbindung setzen.  Wenn Sie Fragen haben zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, setzen Sie sich gern mit eBay in Verbindung.
   
   

 

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