Als "Geprüftes Mitglied" zeichnen Sie sich dadurch aus, dass Ihre Identität durch einen Dritten bestätigt wurde. Bitte beachten Sie: Auch die Bezeichnung "Geprüftes Mitglied" bietet keinen hundertprozentigen Schutz gegen Missbrauch. Für die Richtigkeit der geprüften Daten übernimmt eBay keine Gewähr.
Sobald Ihre Identität erfolgreich bestätigt wurde, erhalten Sie ein "Geprüftes Mitglied"-Symbol
auf Ihrer Mitgliedskarte und hinter Ihrem Mitgliedsnamen. Dadurch steigern Sie Ihre Vertrauenswürdigkeit.
Ihre Vorteile als "Geprüftes Mitglied":Sie genießen grundsätzlich ein höheres Vertrauen und Ihr Bewertungsprofil wird aufgewertet.
Sie können Festpreisartikel (Sofort-Kaufen) anbieten, ohne ein Bewertungsprofil von 10 (Bewertungen) haben zu müssen.
Sie können eine Auktion mit Sofort-Kaufen-Option starten, ohne ein Bewertungsprofil von 10 (Bewertungen) haben zu müssen.
Sie können mehrere Festpreisartikel auf einmal anbieten, ohne 14 Tage eBay-Mitglied zu sein und 20 Bewertungspunkte haben zu müssen.
Sie können Multiauktionen starten, ohne 14 Tage eBay-Mitglied zu sein und 20 Bewertungspunkte haben zu müssen.
Nur als „Geprüftes Mitglied“ können Sie PowerSeller werden.
eBay behält sich das Recht vor, bei fehlenden oder widersprüchlichen Personendaten zusätzliche Belege von Ihnen anzufordern. Ein Anspruch auf Erteilung des "Geprüftes Mitglied"-Symbol besteht nicht.
Voraussetzungen für die Anmeldung von natürlichen Personen
Sie müssen als Mitglied bei eBay Schweiz angemeldet sein und Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Wenn noch keine eBay-Mitgliedschaft besteht, können Sie sich hier anmelden.
Der Name und die Adresse auf dem Antragsformular müssen identisch sein mit den Daten in Ihrem eBay-Mitgliedskonto.
Voraussetzungen für die Anmeldung von juristischen Personen (Unternehmen)
Sie müssen als Mitglied bei eBay Schweiz angemeldet sein und Ihren Firmensitz in der Schweiz haben. Wenn noch keine eBay-Mitgliedschaft besteht, können Sie sich hier anmelden.
Sie müssen der Anmeldung einen beglaubigten Handelsregisterauszug beilegen, der nicht älter als 2 Wochen sein darf. Die bei eBay hinterlegten Daten mit jenen auf dem Handelsregisterauszug übereinstimmen.
Die Person, deren Identität geprüft wird, muss für das Unternehmen vertretungsberechtigt sein und diese Vertretungsberechtigung muss aus dem Handelsregisterauszug hervorgehen. Alternativ dazu ist eine Bevollmächtigung möglich.
Melden Sie sich jetzt als "Geprüftes Mitglied" an:
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